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 Betreff des Beitrags: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 17:46 
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Mein Vater hat noch in der Garage meiner Oma seine 150er ETZ stehen, Bj. 1986. Da ich diesen Sommer den A1-Schein gemacht hab, würd ich natürlich gerne das Moped fahren. Nur isses eben ne 150er und keine 125er...
Ich hab da aber mal im Inet gesucht und was von 'ner Sonderregelung in Sachsen gefunden, wo die Zulassungsstellen (bei mir Döbeln) nach Vorführung des Fahrzeugs und Vorstellung des Fahrers usw. diese Genehmigung ausstellen können. Leider ist dieser Artikel schon etwas älter und mein Fahrlehrer wusste mir da auch 'ne so recht zu helfen. Und in der FS-Stelle ist keiner ans Telefon gegangen.
Ein Umbau auf 125ccm und das Eintragen würden sich einfach nicht lohnen für anderthalb Jahre.
Weiß zufällig einer von euch ob das mit den 150ccm trotzdem geht? :)

(Ups, habs unterm falschen Thema gepostet ^^)


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 18:11 
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Simmefahrer97 hat geschrieben:
Ein Umbau auf 125ccm und das Eintragen
würden sich einfach nicht lohnen für anderthalb Jahre.


Da wirste wohl nicht drum rum kommen :(

Vielleicht findest du hier eine gebrauchte Garnitur :gruebel:

1,5 Jahre können verdammt lang werden :shock:

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Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 18:18 
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Simmefahrer97 hat geschrieben:
Ich hab da aber mal im Inet gesucht und was von 'ner Sonderregelung in Sachsen gefunden, wo die Zulassungsstellen (bei mir Döbeln) nach Vorführung des Fahrzeugs und Vorstellung des Fahrers usw. diese Genehmigung ausstellen können. Leider ist dieser Artikel schon etwas älter und mein Fahrlehrer wusste mir da auch 'ne so recht zu helfen. Und in der FS-Stelle ist keiner ans Telefon gegangen.

Ja, die Regelung gab es in Sachsen wohl mal, ist aber m. W. nicht mehr gültig.
Simmefahrer97 hat geschrieben:
(Ups, habs unterm falschen Thema gepostet ^^)

Kein Problem. Hab´s verschoben.

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 21:20 
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Mmh doch ich meine da geht was wegen der Leistung weil sie halt nicht mehr als 15 ps hat ich glaub da gibt's noch son Schlupfloch hab da erst irgendwo was gelesen :gruebel: :gruebel: aber wo.....


Mfg lemmi


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 21:47 
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Es heißt Maximal 15 PS, Maximal 125 ccm und max 0,1Kw pro KG Leistungsverhältniss ! Da wirst du rein mit der Leistung nicht argumentieren können. Nur mal als Vergleich: eine 350er BK bekommst du auch mit 15 PS, eine Touren AWO hat nur 12. Und 150 ccm sind eindeutig 25 zu viel, und da spielt es beim Amtsschimmel keine Geige ob nur 25 oder 1000ccm drüber. Da schwirrt im Netz eine angebliche Ausnahmeregelung von 1996 rum. Wir waren damals auch ganz Heiß auf die Regelung. Fakt ist eins, kein Schwein hat jemals davon gehört, und wenn, dann solltest du Sachsens Hoheitsgebiet niemals nicht verlassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 21:50 
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Stimmt, die Regelung war von 1996, von der ich gelesen hab. Und Sachsen verlass ich ne allzu schnell, ich wohn hier ^^
Ichs versuchs einfach morgen vlt nochmal in Döbeln, irgendwann müssen diese Beamten ja mal rangehen


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 22:06 
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Halt uns mal auf dem laufenden, kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 17. Dezember 2014 22:59 
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die Regelung gabs mal, hab ich noch von damals im hinterkopf und auch diverse Artikel dazu:
http://www.motorradonline.de/gebrauchte ... ngen/82180

allerdings weiß ich nicht, ob die heute noch gilt.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 18. Dezember 2014 05:43 
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Ja gut, da steht drin das die Regelung nur für Leute gilt die vor 1980 die Fleppen gemacht haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 18. Dezember 2014 09:33 
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Und die brauchen nicht mal einen Mot-führerschein.
Und das Bundesweit.


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 18. Dezember 2014 21:26 
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Naja gut, die, die ihren FS vor 1980 gemacht haben, haben sicherlich schon die Möglichkeit eh größeres zu fahren. Ist also relativ sinnlos. Wär ja eher für den Jahrgang 1995-1998 interessant.
Und ausserdem: wenn man ein neues Umbauset einsetzt hat man dann sogar höhere Leistung als vorher. Also sollte das ja kein Problem sein mit der Genehmigung, sollte es eine geben


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 18. Dezember 2014 22:33 
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:roll: Es geht primär nicht um die Leistung, es geht um die ccm³. Und da bist du eindeutig drüber. Nur mal so ein Beispiel. In meinem Beruf haben wir das Problem, das im Sachgebiet Rettungsdienst, manche Rettungswagen (meistens Sprinter) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,8-4,1 Tonnen haben. Also muss der Maschinist einen FS der Klasse C1 ( max. 7,5 T) vorweisen. Wenn nun ein Maschinist z.B. ein Azubi, nur die B Klasse (bis max 3,5 T ) vorweisen kann, darf er das Fahrzeug nicht führen. Obwohl nur 300 Kg über der Führerscheingrenze. Mein alter Arbeitgeber hatte mal versucht für 2 Kollegen eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Diese sollte nur solange gelten bis der C1 Schein erworben wurde. Das hätte nur noch 9 Wochen gedauert. Es führte kein Weg hin, obwohl es damals schlagkräftige Argumente gab! Und der Träger beider Parteien war der Landkreis! Es handelte sich nur um 300 Kg. Das Perverse an der Sache war, das die Kisten nur auf dem Papier aufgelastet wurden. Vor uns stand ein ganz normaler Sprinter der vom Hause aus mit der Klasse B hätte gefahren werden können und es keine technischen Veränderungen gab. Die Auflastung war nötig, um eine nach DIN/EN vorgeschriebene Gewichtsreserve vorhalten zu können. Warum glaubst du, das du eine Ausnahmegenehmigung bekommst??? Zwei erwachsene Männer ohne Punkte in Flensburg und einwandfreien Leumund wurde eine Ausnahme verwehrt weil der Behörde das Risiko zu groß war. Nicht mal das IM sah ein Schlupfloch! Und in Sachsen soll es ein Ausnahme für 16 Jährige Fahranfänger geben? Tut mir Leid das kann ich nicht glauben. Du bist ja nicht gezwungen eine 30 Jahre alte MZ zu fahren. Und diesen Umstand kannst du nicht ändern. Es sei denn es ist in Sachsen verboten 125er zu verkaufen, und du deshalb gezwungen bist ein Motorrad zu fahren das nicht in deiner Führerscheinklasse liegt. Und wenn du den geposteten Artikel von 1996 (!) aufmerksam gelesen hättest, würdest du merken das du die Anforderungen nicht im Ansatz erfüllst.

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 19. Dezember 2014 14:38 
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Rüste einfach auf 125cm³ um und gut. Wenn man sich in den gängigen Shops so umschaut dürften da 250-300 EUR an Neueilen reichen. Plus Tüv and anmelden der MZ (was ja eh erforderlich wäre).
Wenn du den großen Schein dann hast kannst du ja wieder zurückrüsten und die 125er Teile verkaufen.


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 20. Dezember 2014 18:12 
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Ich hab nur eben ne so viel Geld fürs umrüsten. Da geht ja schon mal ordentlich was für die Restauration drauf. Neu lackieren, Tank entrosten, Elektrik wieder zusammenflicken, u.s.v.m.....


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 20. Dezember 2014 18:16 
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Da haste ja nun fast 2 Jahre Zeit dafür :biggrin:
... und kannst das Umrüsten sparen :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 15:04 
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Ok, die sind in der Zulassungsbehörde ans Telefon gegangen, die Sonderregelung gibts lange ne mehr. 125ccm und 11 KW, kein Krümel drüber, sonst zickt die Polizei rum


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 15:21 
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150 er verkaufen, 125 er kaufen oder tauschen!


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 15:58 
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letztendlich wirst du mit 250,- mit dem Umbau incl. Abnahme hinkommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 16:07 
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Es sollte sich doch was gebrauchtes hier über das Forum finden lassen :D
Die 150iger Teile würde ich aber behalten.

Für die 125iger Teile - sollte hier doch schon wie ein Kreislauf sein :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 17:36 
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Das Problem an der Sache ist eben nur, die ETZ gehört meinem Vater. und der hat gesagt, da wird nix mehr abgerüstet. Ich darfs Moped dann mit 18 1/2 fahren wenn ichn A2-Schein machen kann. Aber dann wollt ich mir eigentlich ne große ETZ zulegen...


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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 17:41 
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Simmefahrer97 hat geschrieben:
Das Problem an der Sache ist eben nur, die ETZ gehört meinem Vater. und der hat gesagt, da wird nix mehr abgerüstet. Ich darfs Moped dann mit 18 1/2 fahren wenn ichn A2-Schein machen kann. Aber dann wollt ich mir eigentlich ne große ETZ zulegen...


Dann spare noch etwas auf eine große ETZ :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: MZ ETZ 150 mit A1-Führerschein?
BeitragVerfasst: 5. Januar 2015 17:54 
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Für ein paar hundert bekommt man auch was fahrbares mit 125ccm aus Fernost....Das umrüsten lohnt nicht, ist eher ne Herzenssache.

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Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


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MZ ES175/1 '64
Suzuki DL650 '06
Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
Suzuki VZ800 '97
KMZ Dnepr K750 '67
Harley FLH 1200 '72

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