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BeitragVerfasst: 9. März 2017 15:45 
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Hallo Forum.

Ich kaufe mir gerade eine ETZ 250. Diese ist zugelassen und hat einen Brief aus dem Jahr 2000. Als Erstzulassung ist dort 15.07.1983 eingetragen.
Wie zuverlässig ist solche Angabe?

Wenn ich ein Motorrad ohne Brief erwerbe, diesen neu beantrage, kann ich ja auch schlecht eine Erstzulassung nennen. Sind das also eher Schätzungen???

Besteht die Möglichkeit durch die Rahmennummer das Baujahr heraus zu finden?

Cu Mario


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BeitragVerfasst: 9. März 2017 15:50 
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(dort in die ETZ-Liste schauen).

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BeitragVerfasst: 9. März 2017 16:01 
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Der TÜV-/Dekra-Onkel schätzt das Datum dann auf den 01.07. eines Jahres, wenn eben nur das Baujahr noch am Typschild vorhanden oder sonstwie bekannt ist. Sonstwie heißt dann, dass man über die Fahrgestellnummer das Baujahr schon eingrenzen kann, das geht schon. Wir haben hier viele Listen dazu.

Da Du aber sogar den Luxus eines Briefes hast und das EZ-Datum nicht der 01.07. ist, sollte das Datum dann zu 99,9 % auch das richtige, echte, originale EZ-Datum sein.

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Grüße

Frank


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BeitragVerfasst: 11. März 2017 14:31 
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Du hast nen Brief zu dem Hobel ,wo ich mal von ausgehe das der zur fahrgestellnummer paßt . Warum sollte das baujahr jetzt nicht stimmen weil der brief 2000 ausgestellt wurde? Das ez Datum ist schonmal nicht der 1.7. demzufolge wurden mit hoher wahrscheinlichkeit keine papiere neu beantragt, sondern alle daten vom alten Brief bernommen.Selbst wenn der hobel 2000 das erste mal in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen wurde , wird das EZ datum, wenn der DDR brief vorhanden ist, trotzdem von diesem übernommen . Ich frage mich also, warum du Zweifel an der Richtigkeit des EZ datums haben solltest?

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Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
2 x Opel Kadett C Coupe einer wartet auf sein Ableben der andere auf seine Neugeburt
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BeitragVerfasst: 11. März 2017 14:34 
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heizer2977 hat geschrieben:
1.7.
bei mir war die Schätzung 1.3.


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BeitragVerfasst: 11. März 2017 19:48 
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heizer2977 hat geschrieben:
Du hast nen Brief zu dem Hobel ,wo ich mal von ausgehe das der zur fahrgestellnummer paßt . Warum sollte das baujahr jetzt nicht stimmen weil der brief 2000 ausgestellt wurde? Das ez Datum ist schonmal nicht der 1.7. demzufolge wurden mit hoher wahrscheinlichkeit keine papiere neu beantragt, sondern alle daten vom alten Brief bernommen.Selbst wenn der hobel 2000 das erste mal in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen wurde , wird das EZ datum, wenn der DDR brief vorhanden ist, trotzdem von diesem übernommen . Ich frage mich also, warum du Zweifel an der Richtigkeit des EZ datums haben solltest?


Das war nur eine Verständnisfrage. Mir ist ja nicht bekannt, ob bei der Wiederzulassung 2000 der DDR Brief vorgelegen hat.
Meine Triumph zum Beispiel wurde von 1953 bis 1957 gebaut. Wenn ich solch ein Fahrzeug zulassen will, habe ich im Regelfall keine Papiere. Dann kann ich mich nur auf das Typenschild verlassen. Wenn dieses aber auch nicht vorhanden ist, wirds auf eine Schätzung hinaus laufen müssen.


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BeitragVerfasst: 12. März 2017 09:40 
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Ohne dir zu nahe treten zu wollen, der fred ist eigentlich total überflüssig ,denn wie man Fahrzeuge ohne Brief( natürlich keine gestohlenen) wieder zugelassen bekommt bzw was dafür nötig ist ,darüber gibt es jede menge fred´s . Du hast nen Brief zu dem Fahrzeug und da muß der orginal Brief bei der Umschreibung auf BRD Papiere sogar vorgelegen haben ,weil das Ez Datum nicht der 01.07. ist. Bei der Zulassung ohne Papiere wo das Ez datum nicht anhand von anderen Papieren (Steuerkarten ;Versicherungspapiere) bestimmt werden kann, wird immer Der 01.07 des Baujahres auf dem Typenschild als Ez datum angenommen oder soll angenommen werden denn so steht es In der Zulassungverordnung.

Das du jetzt keinen Brief der vor 2000 datiert ist hast, ist für dich einfach Pech gehabt. Kann auch daran liegen,das es auch Leute geben soll die alte ungültige Papiere einfach beim Amt zur Vernichtung lassen und diese nicht um die Historie nachvollziehen zu können aufheben.

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BeitragVerfasst: 12. März 2017 09:54 
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heizer2977 hat geschrieben:
Ohne dir zu nahe treten zu wollen,...
:mrgreen:
heizer2977 hat geschrieben:
...Bei der Zulassung ohne Papiere wo das Ez datum nicht anhand von anderen Papieren (Steuerkarten ;Versicherungspapiere) bestimmt werden kann, wird immer Der 01.07 des Baujahres auf dem Typenschild als Ez datum angenommen oder soll angenommen werden...

Stimmt.
heizer2977 hat geschrieben:
...denn so steht es In der Zulassungverordnung...

Stimmt nicht. Oder weißt du wo genau? :roll:

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Zuletzt geändert von CJ am 12. März 2017 21:13, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 12. März 2017 14:23 
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CJ hat geschrieben:
heizer2977 hat geschrieben:
...denn so steht es In der Zulassungverordnung...

Stimmt nicht. Oder weißt du wo genau?


Das stand mal in sonem Gesetzestext der verlinkt war, aber da müßte ich jetzt auch erst suchen kopier mir ja nicht alles was ich irendwo mal gelesen hab .Es ging da auf jedenfall um fahrzeuge mit abhanden gekommenen Papieren vornehmlich Oldtimern oder Scheunenfunde .

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