Das Motorrad ist in den 70ern das letzte MAl in der DDR zugelassen gewesen; im Westen noch nie.
Meine Zulassungsstelle sagt, sie benötige keinesfallses eine §21 Abnahme solange ein Brief zu dem Fahrzeug vorhanden sei.
Die Vorgehensweise sei - solange ein Brief vorhanden sein generell die folgende:
I.) Normale Hauptuntersuchung bei TÜV/Dekra/GTÜ etc. machen lassen
II.) Mit (West-) Brief und TÜV-Bericht der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle kommen und neuer Brief wird ausgestellt/beantragt.
IIa.) Wenn nur OST-Bief vorliegt: Mit Bericht der Hauptuntersuchung
plus zusätzlicher "DATENBESTÄTIGUNG"
Problem: Für die MZ ES 175/2 gibt es in der Datenbank der Prüfgesellschaft keine DATEN, da mit BJ. 1969 zu alt. Mein Prüfingenieur schlug mir deshalb vor, die Kopie eines WEST!-Briefs einer bereits im Westen zugelassenen ES 175/2 zu besorgen. Diese könne er dann als Bestätigung der Daten nutzen und als Referenz verwenden.
Frage an Euch: Wer fährt mein Modell und würde mir einen Scan/Kopie dieses WestBriefes per PN einer ES 175/2 Trophy für meine Zulassung zur Verfügung stellen (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten versteht sich

Vielen Dank für Eure partnerschaftliche Hilfe.

