Reifenfabrikatsbindung

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Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon stricheins » Gestern 11:17

Hallo MZ Gemeinde,
ich bin über Winter mal fremd gegangen und habe mir eine alte HONDA XL 250 R in die Werkstatt geholt. Ein Wrack für 200 Euro mit papieren ,aber lange abgemeldet.Jetzt kommen Sachen auf mich zu ,an die ich überhaupt nicht gedacht habe
Das Moped hat eine Reifenfabrikatsbindung (Dunlop Trialmax K550 ) Diesen Reifen gibt es nach über 40 Jahren nicht mehr, das heißt, die Fabrikatsbindung muß ausgetragen werden.
Da ich nächste Woche den TÜV machen lassen will, habe ich den netten Graukittel nach dem Procedere gefragt.
Bindung austragen lassen (108 Euro )
neue Reifen in der entsprechenden Dimension kaufen und unbedingt mit Herstellerbescheinigung
dann die neuen Reifen eintragen, kostet natürlich auch wieder Geld
Hier hört mein Verständnis auf. Warum muß ich nach dem Austragen der Reifenfabrikatsbindung andere Reifen der gleichen Größe eintragen lassen ?
Muss ich jetzt bei jedem Wechsel der Bereifung zum TÜV und die neue Bereifung eintragen lassen ?
Die Reifengröße steht doch in der Zulassung und die Fabrikatsbindung ist aufgehoben - im Honda Forum konnte es mir keiner erklären
Bei einem Blick in die Zulassung hat der Prüfer bemerkt, daß diese Honda mal eine Einzelzulassung war und daß einige Daten falsch sind.
Mit dieser Zulassung ist die Honda 20 Jahre lang gefahren, jetzt stellt man fest, da ist etwas nicht korrekt
Im Schein stehen 17 KW bei 7000 U/min
Laut ABE sollte die Honda aber 13 KW (17 PS ) haben. Allerdings gibt es auch eine Variante mit 17 KW, die müsste dan aber 7500 U /min eingetragen haben
Wer weiß was da noch auf mich zukommt.
Hätte ich doch bloß eine MZ über Winter auf der Werkbank
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon starke136 » Gestern 11:23

Nach dem Austragen der Reifenfabrikatsbindung dürfen alle Reifengrößen gefahren werden, welche in den Papieren stehen. Der Hersteller spielt hierbei keine Rolle mehr. Es ist wie beim Auto.

Als fiktiges Beispiel:

In den Papieren steht Hinterrad 18 x 3,50.
In der Fabrikatsbindung steht Heidenau K30 18×3,50. Es darf nur genau dieser K30 von Heidenau gefahren werden.
Wird die Bindung ausgetragen, darf auch ein Michelin oder Mitas o.a. In der Größe 18x3,50 gefahren werden.

Möchtest du andere Größen fahren, als in den Papieren werksseitig stehen, müssen diese eingetragen werden.
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon Dieter » Gestern 11:42

Such dir einen anderen Prüfer. Mit dem kommst du auf keinen grünen Zweig. Der hat seine eigene abweichende Meinung und rückt sehr wahrscheinlich nicht davon ab. Ich hatte auch mal mit einem solchen Prüfer gesprochen, der für meine ETZ 250 aufgrund der Einzelabnahme auch die normalen Eintragungen nicht akzeptieren wollte. Der hat sogar die HU abgelehnt, da ich damals schon die Niederquerschnittsreifen fuhr, die zu der Zeit auch noch eine legale Freigabe vom Hersteller hatten. Also habe ich mir eine andere Prüfstelle gesucht die dann auch das passende Gutachten erstellt haben und die HU ohne Mängel erstellten.

Mit manchen Prüfern ist diskutieren sinnlos.
Der Prüfer muss aber auch eine Zulassung für die Prüfung haben.


Gruß
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon siggi_f » Gestern 13:02

@stricheins:

Was genau steht in den Papieren? Die Trailmax? Ja, dann per Einzelabnahme austragen lassen.
Oder steht da nur der allgegenwärtige Passus "Refenfab. Gemäss ABE..." Der wäre für die Füsse, da für die Honda ja schon eine Einzelabnahme erstellt wurde, und nur diese für das Moped gilt.
Blöd, wenn da Zubehör dran soll, das nicht in der EA erwähnt wird, aber für die ABE-Kisten zugelassen wäre...

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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon Martin H. » Gestern 19:21

stricheins hat geschrieben:eine alte HONDA XL 250 R in die Werkstatt geholt. Ein Wrack für 200 Euro mit papieren ,

Ist das auf dem Foto das Wrack? :shock: Oder wurde das von Dir bereits auf Vordermann gebracht?
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon stricheins » Gestern 20:00

die sah so aus
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