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löwenherz hat geschrieben:Ohne Handschuhe geht gar nix. Hat mal jemand einen kleinen Splitstein gegen eine Hand gewirbelt bekommen? Das tut höllisch weh; in Südfrankreich sind die D-Straßen mit lockeren Splitsteinchen übersät................
heizer2977 hat geschrieben:Naja Egon eigentlich macht es keinen großen Unterschied ,denn wenn man auf der Landstrasse unterwegs ist mit um die 80-110 sind 30 grad 30 grad da spielt es keine rolle was der hobel Spitze bringt.
Da gebe ich Dir vollkommen recht.Sandmann hat geschrieben:Heute sind viel mehr schnellere, schwerere und größere Fahrzeuge auf der Straße.
Und wer garantiert Dir dass Du dabei mit einem "Idioten im Bürgerkäfig" (toller Begriff, werde ich mir merken) wortwörtlich in Kontakt trittst?der janne hat geschrieben:Ich fahre auf Oldtimertreffen gern mit DDR Eierschale und Ledermantel.
der janne hat geschrieben:Ich fahre auf Oldtimertreffen gern mit DDR Eierschale und Ledermantel. ..Aber wenn ich wie im Moment täglich mit der ES175 oder der Katana fahre nur im Vollmontur...Trotz Hitze.
Es sind hier so viele Idioten in Bürgerkäfigen unterwegs...Die haben mehr mit Ihrem Navi/Handy/Beifahrerin/dem Alter oder sonst einem anderen Dreck zu tun...Das die nie Zeit haben beim Spurwechsel ohne Blinken in den Spiegel zu schauen ob da vielleicht ein Motorrad genau neben denen ist oder schaffen es nicht die Spur zu halten...biegen über doppelt durchgezogene Linie ab usw.
Da ist mir meine Gesundheit und meine Rolle als Familienvater den Schweiß wert
...womit aber immer noch nicht gesagt ist, daß es außer der Helmpflicht eine Vorschrift für das Tragen von Schutzkleidung beim Motorradfahren gibt. Um nicht mißverstanden zu werden: ich fahre schon aus Eigenschutzgründen nicht ohne geeignete Kleidung, aber ich muß es eben nicht, weils nicht vorgeschrieben ist. Letzten Endes ist hier die Gesetzeslage ausschlaggebend und darum ging es mir. Klar kann die Versicherung mit den genannten Argumenten die Zahlung verweigern in der Hoffnung, daß der Geschädigte den Klageweg scheut, aber wenn man den konsequent durchzöge, sähe das bestimmt anders aus.Egon Damm hat geschrieben:Daher habe ich Info, das zum Beispiel die Hersteller von Schutzhelmen ein MHD angeben.
Daher weiß ich, das die Klamotten einer Vorschrift entsprechen müssen.
Warum sollte das anders aussehen? Maßgeblich ist da nicht, was die Gesetzeslage hergibt, sondern was in den Vertragsbedingungen steht. Klar: So lange da nichts gesetzeswidriges drin steht. Aber auch wenn der Gesetzgeber keine Schutzkleidung fordert, kann und darf das die Versicherung tun. Den Klageweg konsequent durchziehen beschäftigt dann nur die Gerichte und macht die Anwälte reich, aber sonst?Der Gärtner hat geschrieben:Klar kann die Versicherung mit den genannten Argumenten die Zahlung verweigern in der Hoffnung, daß der Geschädigte den Klageweg scheut, aber wenn man den konsequent durchzöge, sähe das bestimmt anders aus.
Enz-Zett hat geschrieben:Ich finds faszinierend, mit welchem Aufwand und Eifer sich hier manche ihre Haltung rechtfertigen und schönreden.
Enz-Zett hat geschrieben:Ich finds faszinierend, mit welchem Aufwand und Eifer sich hier manche ihre Haltung rechtfertigen und schönreden. Obwohl sie wissen, dass sie falsch ist.
Feuereisen hat geschrieben:Wenn jemand beim Fußballspielen umknickt oder beim Fallschirmsprigen verunglückt o.ä. kräht kein Hahn danach (da ist auch jedem das Risiko bekannt) - aber beim Moppedfahren wird ein riesen Aufriss drum gemacht.
Feuereisen hat geschrieben:Fakt ist, das es egal ist wenn ich durch einen unverschuldeten Abflug geschädigt werde - die gegnerische Versicherung hat zu zahlen.
Egon Damm hat geschrieben:Über was reden wir jetzt hier eigentlich?!
ob es in Texilklammotten bei 30 Grad und mehr im Schatten etwas gibt, den Schweißfluss in Grenzen
zu halten. Ich bin davon ausgegangen das es sich um Motorradbekleidung handelt.
Enz-Zett hat geschrieben:Feuereisen hat geschrieben:Fakt ist, das es egal ist wenn ich durch einen unverschuldeten Abflug geschädigt werde - die gegnerische Versicherung hat zu zahlen.
Nein, das ist kein Fakt, höchstens ein alternativer...
Es muss nicht unbedingt im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags stehen, es reicht auch wenn es in den AGB steht. Und da ist es m.K.n. Standard, dass man zur Schadensminimierung verpflichtet ist. Schadensminimierung ist es aber nicht, wenn man z.B. ohne Schutzkleidung rumfärt, weit jenseits der Richtgeschwindigkeit, mit viel zu wenigen Ruhe- und Schlafpausen, die abnehmbare AHK immer am Auto dran lässt, ... Kommt es zum Schaden, und der ist größer geworden dadurch dass man seiner Minimierungspflicht nicht nachgekommen ist, bekommt man eine Teilschuld. Ja, die gegnerische Versicherung zahlt, aber eben nicht mehr den gesamten Schaden. Es ist schon vorgekommen, dass sie letztendlich deutlich unter 50% bezahlt hat.
julijan1994 hat geschrieben:Heute habe ich mal eine kleine Ausfahrt gemacht bei 34 °C. Der MZ macht das nix aber unter meiner Textilkleidung ging sofort das Schwitzen los. Gibt es irgendwelche speziellen Tipps wenn man bei solchen Wetter fährt oder Kleidungsempfehlungen? Ohne Schutzausrüstung möchte ich nicht fahren, da ein kleiner Sturz einem schon die Haut runinieren kann.
LG Julijan
daniman hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch nach den Nacktwanderern auch die Nacktbiker?
Sorry, aber was blöderes fällt mir bei dieser Threadentwicklung wirklich nicht ein.julijan1994 hat geschrieben:Heute habe ich mal eine kleine Ausfahrt gemacht bei 34 °C. Der MZ macht das nix aber unter meiner Textilkleidung ging sofort das Schwitzen los. Gibt es irgendwelche speziellen Tipps wenn man bei solchen Wetter fährt oder Kleidungsempfehlungen? Ohne Schutzausrüstung möchte ich nicht fahren, da ein kleiner Sturz einem schon die Haut runinieren kann.
LG Julijan
Darum ging es, nicht um Schadensminderungspflicht.
Schadensminimierung im Vorfeld des Schadens ist einfach..... siehe Martin H.
"Wärst Du nicht heute früh auf der Vorfahrtsstrasse gefahren, hätte ich Dir die Vorfahrt auch nicht nehmen können. Also bist Du schuld." Das verstehe ich unter Schadensminimierungspflicht.
daniman hat geschrieben:Gibt es eigentlich auch nach den Nacktwanderern auch die Nacktbiker?
Sorry, aber was blöderes fällt mir bei dieser Threadentwicklung wirklich nicht ein.
Martin H. hat geschrieben:Es gibt in Deutschland eine Helmpflicht, und es gibt bestimmte Normen, denen so ein Helm hierzulande entsprechen muß. Mehr nicht!
Feuereisen hat geschrieben:Selbst diese Normen sind in D zum Glück nicht für den Fahrer bindend - es muss lediglich ein Motorradkonformer Helm getragen werden - also geht auch die gute alte Halbschale.
Feuereisen hat geschrieben:Letztendlich sollte einfach jeder ohne den Gesetzgeber entscheiden dürfen was er beim Moppedfahren trägt und das bitte ohne mit erhobenem Zeigefinger auf andere zu zeigen, die einfach ihre Freiheit nach eigenem Gusto ausleben - so ist es zum Glück momentan auch (noch).
Alex1989 hat geschrieben:...
Aber es ist wie Egon es sagt, Ohne Schutzkleidung lässt dich heute keine Fahrschule mehr Fahren und ohne Schutzkleidung mit augenmerk darauf das ein Rückenprotektor vorhanden ist lässt der Tüv keinen zur Prüfung mehr zu! ..
Martin H. hat geschrieben: Oder?
ftr hat geschrieben:Sonntag war übrigens erster Hochzeitstag.
ftr hat geschrieben:Martin H. hat geschrieben: Oder?
Sonntag war übrigens erster Hochzeitstag.
Martin H. hat geschrieben:Weiß gar nicht, warum Du so auf der Schutzkleidung rumreitest... da hattest Du doch auch keine an. Oder?
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