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Forster hat geschrieben:@Norbert:
Ich bin mit dem Polo auf der A1 alleine, aber auch mit Mutter und Bruder gefahren. egal wann, ich bin laut Tacho 180 gefahren. ich habe einmal eine GPS Messung gemacht und da war er bei 100KM/H (laut GPS) bei 105km/h. Bedeutet also 5 Prozent mehr. Dass sind bei 180km/h dann 171km/h real.
Maik80 hat geschrieben:Forster hat geschrieben:@Norbert:
Ich bin mit dem Polo auf der A1 alleine, aber auch mit Mutter und Bruder gefahren. egal wann, ich bin laut Tacho 180 gefahren. ich habe einmal eine GPS Messung gemacht und da war er bei 100KM/H (laut GPS) bei 105km/h. Bedeutet also 5 Prozent mehr. Dass sind bei 180km/h dann 171km/h real.
Die Tachoabweichung nimmt mit der zunehmenden Geschwindigkeit auch zu, aber in Prozent, nicht nur km/h. Wenn Dein Polo echte 160 läuft, kannst Du Dich glücklich schätzen...
Mein oller VR6 Passat lief auch über 250 nach Tacho auf der Bahn, war aber nur mit 224km/h angegeben. Viel mehr wirds auch nicht gewesen sein.
Forster hat geschrieben:Maik80 hat geschrieben:Forster hat geschrieben:@Norbert:
Ich bin mit dem Polo auf der A1 alleine, aber auch mit Mutter und Bruder gefahren. egal wann, ich bin laut Tacho 180 gefahren. ich habe einmal eine GPS Messung gemacht und da war er bei 100KM/H (laut GPS) bei 105km/h. Bedeutet also 5 Prozent mehr. Dass sind bei 180km/h dann 171km/h real.
Die Tachoabweichung nimmt mit der zunehmenden Geschwindigkeit auch zu, aber in Prozent, nicht nur km/h. Wenn Dein Polo echte 160 läuft, kannst Du Dich glücklich schätzen...
Mein oller VR6 Passat lief auch über 250 nach Tacho auf der Bahn, war aber nur mit 224km/h angegeben. Viel mehr wirds auch nicht gewesen sein.
Ist doch einberechnet gewesen. 5% bei 180 sind nun einmal 9KM/h, da beißt die Maus kein Faden ab.
Gruß
Forster hat geschrieben:@Norbert:
Außerdem, wer weiß wie das passiert, werden Beiträge einfach so verändert oder gelöscht, als ob sie nie dagewesen wären. Man bekommt nicht mal eine Nachricht darüber. Ist sehr merkwürdig, aber Wunder passieren halt.
Gruß
Maik80 hat geschrieben:@ Martin H. - auch ne 27PS Rotax schafft 150.... mit viiiiiiel Anlauf.![]()
Forster hat geschrieben: Außerdem, wer weiß wie das passiert, werden Beiträge einfach so verändert oder gelöscht, als ob sie nie dagewesen wären. Man bekommt nicht mal eine Nachricht darüber. Ist sehr merkwürdig, aber Wunder passieren halt.
Gruß
MZ-Chopper hat geschrieben:1. ab 1.1.1989... umweltverträglichkeits untersuchung....keine AU...aber genau das gleiche, nur anders benannt
2. also eigendlich wird der brief nur entwertet (eine ecke abgeschnitten, oder ist das nicht mehr so???)
ingokorn hat geschrieben:oder wird der Fz.schein engezogen?zumindest hatten beide etz, die ich jetz angeschaut hab eins von beiden nicht mehr. allerdings dafür eine Abmeldebescheinigung. die verkäufer meinten ich bekäme es neu ausgestellt wenn ich sie anmelde.
MZ_ETZ_150 hat geschrieben:ingokorn hat geschrieben:oder wird der Fz.schein engezogen?zumindest hatten beide etz, die ich jetz angeschaut hab eins von beiden nicht mehr. allerdings dafür eine Abmeldebescheinigung. die verkäufer meinten ich bekäme es neu ausgestellt wenn ich sie anmelde.
ob der fzg. schein eingezogen oder entwertet wir kommt meistens auf die art der stilllegung an. bei einer vorrübergehenden stilllegung wird der fzg. schein entwertet und bei einer entgültigen stilllegung entzogen.
in beiden fälle wird der schein neu ausgestellt
MZ-Chopper hat geschrieben:1. ab 1.1.1989... umweltverträglichkeits untersuchung....keine AU...aber genau das gleiche, nur anders benannt
ingokorn hat geschrieben:und was ist der unterschied zwichen vorrübergehender und endgültiger Stilllegung?MZ-Chopper hat geschrieben:1. ab 1.1.1989... umweltverträglichkeits untersuchung....keine AU...aber genau das gleiche, nur anders benannt
Heißt: ich brauche eine AU?
MZ-Chopper hat geschrieben:nee, papiere sollten schon dazu sein, es dei den es ist ein leichtkraftrad (125ccm / 80km/h)...da gibt es nur einen fahrzeugschein teil 1
ich bitte um korrektur, wenn ich mich irren sollte
Forster hat geschrieben:Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht, sonst bräuchteste auch gar nicht hingehen, würde ehe nicht durchkommen.
Maik80 hat geschrieben:MZ-Chopper hat geschrieben:nee, papiere sollten schon dazu sein, es dei den es ist ein leichtkraftrad (125ccm / 80km/h)...da gibt es nur einen fahrzeugschein teil 1
ich bitte um korrektur, wenn ich mich irren sollte
Auch ohne 80km/h Beschränkung gibts Zulassungsbescheinigung Teil I + Betriebserlaubnis.Forster hat geschrieben:Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht, sonst bräuchteste auch gar nicht hingehen, würde ehe nicht durchkommen.
So ein Stuss! Auch ne 89er DDR MZ muß zur AU.
Warum sollte die denn nicht durchkommen ? Wenn selbe MZ Nachwende durchkommt ? Da wurde nix am Motor oder Abgassystem geändert.
Ach stimmt, Du bist der Forster. Du weißt natürlich alles besser.![]()
Forster hat geschrieben:
Dann frag ich dich mal, wieso muss meine TS nicht zur AU??
WELCHE MOTORRÄDER MüSSEN DIE ABGASUNTERSUCHUNG MACHEN ?
2- und 4-Takt Fremdzündungsmotor einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. ab Erstzulassung 01.01.1989
Forster hat geschrieben:Maik80 hat geschrieben:MZ-Chopper hat geschrieben:nee, papiere sollten schon dazu sein, es dei den es ist ein leichtkraftrad (125ccm / 80km/h)...da gibt es nur einen fahrzeugschein teil 1
ich bitte um korrektur, wenn ich mich irren sollte
Auch ohne 80km/h Beschränkung gibts Zulassungsbescheinigung Teil I + Betriebserlaubnis.Forster hat geschrieben:Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht, sonst bräuchteste auch gar nicht hingehen, würde ehe nicht durchkommen.
So ein Stuss! Auch ne 89er DDR MZ muß zur AU.
Warum sollte die denn nicht durchkommen ? Wenn selbe MZ Nachwende durchkommt ? Da wurde nix am Motor oder Abgassystem geändert.
Ach stimmt, Du bist der Forster. Du weißt natürlich alles besser.![]()
Dann frag ich dich mal, wieso muss meine TS nicht zur AU?? Beweis: "WELCHE MOTORRÄDER MüSSEN DIE ABGASUNTERSUCHUNG MACHEN ?
2- und 4-Takt Fremdzündungsmotor einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. ab Erstzulassung 01.01.1989" Seite: http://www.motorrad-au.de/ ist so ein Beispiel, könnte man jetzt so weiter durchgehen und in vielen Seiten steht genau das drin. Außerdem habe ich nirgends geschrieben, dass eine MZ nicht zur AU muss, sondern habe es sogar noch spezisiert. Aber lesen scheint deine Stärke nicht zu sein. Aber Beleidigen kannste sehr gut.
Gruß
Forster hat geschrieben:Könnt ihr mittlerweile alle nicht mehr lesen? Ich zitiere mich noch einmal selbst: "Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht," Ich kann es auch gerne noch Fett machen. Dann sieht es so aus: "Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht," ach und unterstreichen und größer machen geht auch, dann sieht es so aus:
"Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht,"
hab es dann noch mit "" sogar noch spezialiesiert.
Ich hoffe, nun ist es klar geworden...
Gruß
Maik80 hat geschrieben:Forster hat geschrieben:Könnt ihr mittlerweile alle nicht mehr lesen? Ich zitiere mich noch einmal selbst: "Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht," Ich kann es auch gerne noch Fett machen. Dann sieht es so aus: "Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht," ach und unterstreichen und größer machen geht auch, dann sieht es so aus:
"Nein, du brauchst nur eine AU, wenn das Motorrad das erste mal nach der Wende zugelassen worden ist. Wenn es einmal vor der Wende zugelassen worden ist, dann brauchst du das nicht,"
hab es dann noch mit "" sogar noch spezialiesiert.
Ich hoffe, nun ist es klar geworden...
Gruß
Super. Ist aber leider eine Falschaussage. Wurde empirisch vom EtzeStefan wiederlegt.
AHO hat geschrieben:Warum schreist Du so?
Maik80 hat geschrieben:Also ich verstehe das wie folgt:
Eine MZ muß zur AUK wenn sie ab dem 1.1.89 Erstzugelassen ist. Ob das nun im Westen oder Osten war ist irrelevant. Erstzulassungen bis zum 31.12.88 sind von der AUK befreit.
Forster hat geschrieben: Das mit dem Wort "Wende war ein wenig irreführend, das stimmt, wenn man es mit der zeit zu genau nimmt. aber eigentlich war die ddr mit dem Mauerfall weg vom Fenster. Aber lassen wir das, gehört hier nicht hin.
ingokorn hat geschrieben:@MZ_ETZ_150
ok, hast du da eventuell nen link paratich finds echt nicht leicht da was zu finden^^
und nun noch ne frage: für die ETZ gibt es offenbar ja nicht das selbe Profil für Hinter und Vorderrad, was sagen da die Grünen?
is doch verboten unterschiedliche Profile aufzuziehen oder nicht?
Ingokorn
ingokorn hat geschrieben:Welche Fehler könnten außer Simmerringe noch vorliegen?
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