ich stehe beim TÜV und wir stellen grade fest, dass fälschlicherweise 243 km/ h als Höchstgeschwindigkeit im Brief eingetragen sind. Ich soll das jetzt vorführen und trau mich nicht

Grüße
Jürgen
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wieso fälschlicherweisemorinisti hat geschrieben:Hallo Leute,
ich stehe beim TÜV und wir stellen grade fest, dass fälschlicherweise 243 km/ h als Höchstgeschwindigkeit im Brief eingetragen sind.
r4v3n hat geschrieben:vllcht hilft dir der hier weiter:
kb.php?a=48
ist zwar leider nur mit beiwagen, aber macht das ding mit beiwagen 120 km/h?
mfg
morinisti hat geschrieben:243 km/ h als Höchstgeschwindigkeit
ElMatzo hat geschrieben:jürgen, streng dich halt etwas an, dann steckst du mit der rakete den arni auch locker in die tasche! mit gepäck und ohne kampfstellung!
trabimotorrad hat geschrieben::schlaumeier: Wisst Ihr denn nicht, das seit dem 29. Februar 2011 die Höchstgeschwindigkeit immer pro ZWEI Stunden angebeben werden muß
morinisti hat geschrieben:trabimotorrad hat geschrieben::schlaumeier: Wisst Ihr denn nicht, das seit dem 29. Februar 2011 die Höchstgeschwindigkeit immer pro ZWEI Stunden angebeben werden muß![]()
hab ich nicht gewusst macht aber Sinn hört sich so viel wissenschaftlicher an: 243 km/2h
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