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der garst hat geschrieben:Dein gesunder Menschenverstand als Familienvater sollte dir eigentlich solche Spielereien von vornherein verbieten.
eichy hat geschrieben:Also.
Hab heute mal mein TÜVer gefragt. Keine Chance. Es gab ausnahmen 1962 und ab 1965 muß auch in der DDR an Moppeds Blinker sein (imho BRD1968)
Es gab angeblich irgendwelche "Mängelklausel" falls kein Blinker verfügbar waren (DDR-Mangelwirtschaft halt).
Ärgert mich schon gewaltig.
Keine Chance eine frühe /0 aufzubauen.
Basti28 hat geschrieben:Ist dasselbe wie mit den kleinen Kennzeichen hat alles Bestandsschutz laut Einigungsvertrag sofern die Erstzulassung nachweisbar in der DDR war.Alles andere ist nicht relevant.Was das Thema Blinker angeht, als jemand der 90 % in Berlin Fährt und das mit Awo die nie Blinker hatte,keinerlei Probleme damit. Wenn es mal angebracht ist eindeutiges Armzeichen und gut is.Das Thema wird hier von einigen übersteigert dargestellt lieber einmal mehr sich umschauen bzw. Schulterblick das tut es mindestens genauso gut meiner Erfahrung nach. Solche perversen unorginalen neumodischen Plastemüllblinker an ne MZ zu spaxen is ja wohl Kulturgutschändung 1.Klasseda kommt mir jedesmal das Reihern wenn ich sowas sehe
Wenn es orginal ab Werk nich dran war, kommt es 40 Jahre danach auch nicht ran aus die Maus,meine Meinung dazu.
Gespann Willi hat geschrieben:Morsche Robert
Leider wohnt Eichy nicht im Osten
hier haben die meist beim TÜV kein Plan von MZ.
Das hat Teilweise Vorteile,mein Gespann geht als original durch![]()
aber bei so Sachen wie bei Eichy musst du schon was schriftliches haben
FrankBTF hat geschrieben:Es gab sie auf jeden Fall ohne. Sieht man so in der Bedienungsanleitung. Und ich habe damals selbst eine nach gerüstet.
Dominik hat geschrieben:Hallo Eichy,
fährt nicht Lorchen eine wunderschöne blaue TS 250/0 ohne Blinker?
Also ich kenne es auch so, dass es sie ohne gegeben haben soll. An einer montierte ich die weißen Ochsenaugen (die der ES 250/1 oder Simsons Schwalben)...
Viele Grüße
Dominik
FrankBTF hat geschrieben:dann schau mal hier. Da siehst du sie ohne Blinker, oder eben den fehlenden Schalter am Lenker.
http://www.ostmotorrad.de/mz/ts/bedts/bedts.php einfach runter scrollen
eichy hat geschrieben:Dann dürfte der Vorserientank keine Einbuchtung für die Hupen haben?
Ich meine natürlich selbstverständlich den 12Liter Tank.
Robert K. G. hat geschrieben:Im Übrigen gab es den kleinen Tank auch in der Serie. Das war wahlweise.
Gruß
Robert
der garst hat geschrieben:Optik war schon damals gewichtig. Der grosse Boiler war tw. arg verpöhnt.
Ja die TS gab es in frühen jahren als "Exportversion" und "Standartausführung" mit wahlweisem kleinen Tank.
Der hatte jedoch nie die Chromblenden.
Robert K. G. hat geschrieben:Den Rest kann der Prüfer selbst nachschlagen. Auf die KTA Unterlagen hat er Zugriff.
MZ_ETZ_150 hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Den Rest kann der Prüfer selbst nachschlagen. Auf die KTA Unterlagen hat er Zugriff.
Merkwürdig. Unser Prüfer des Vertrauens erzählte uns erst letztens, dass er und das Kollegium keine Unterlagen des KTA abrufen können, da es diese Behörde nur im Osten gab und deshalb kein einziger Wisch mehr irgendwo notiert ist.Wie können dann andere Prüfer auf die KTA-BE zurückgreifen.? Mir ist das schleierhaft was diese Prüforganisationen eigentlich erzählen...
Gruß Steven
oldiekurt hat geschrieben:...
Im übrigen steht in der KTA-Betriebserlaubnis zu der Blinkerfrage ohnehin nichts drin, das regelt sich ausschließlich über die gesetzliche Vorschrift (StVZO)...
eichy hat geschrieben:Nicht ganz ernst gemeint:
Sollte ich, wenn ich dann doch Blinker (hab ich immernoch nicht vor) montier, diese extra eintragen lassen?
Im Ernst, solang es irgendein Hintertürchen gibt nutze ich es.
Robert K. G. hat geschrieben:oldiekurt hat geschrieben:...
Im übrigen steht in der KTA-Betriebserlaubnis zu der Blinkerfrage ohnehin nichts drin, das regelt sich ausschließlich über die gesetzliche Vorschrift (StVZO)...
In der KTA Betriebserlaubnis sind aber sehr wohl fein säuberlich die lichttechnischen Einrichtungen aufgelistet. Die Kenntnis der damaligen Vorschriften ist somit vollständig unnötig. Hauptsache die Beschreibung in der Betriebserlaubnis entspricht dem Fahrzeug. Und das tut sie.
Die Gesetze der DDR sind darüber hinaus nicht anwendbar. Es haben eben nur solche Fahrzeuge einen Bestandsschutz. Deswegen ist ein nachträglicher Umbau nicht zulässig. Aber wer kann das schon nachprüfen.![]()
Gruß
Robert
Robert K. G. hat geschrieben:Falsches Motorrad.
Robert K. G. hat geschrieben:Falsches Motorrad.
oldiekurt hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Falsches Motorrad.
War ja auch nur ein Beispiel dafür, was in einem Typblatt drinsteht. Daß das eine /1 ist und auf dem Bild Blinker dran sind, sehe ich auch.
Was wichtig ist, steht aber im Text. Also bitte lesen und versuchen zu verstehen !
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