von Sv-enB » 20. März 2007 16:30
Wikipedia und mein Reifendealer, Gründe kenne ich auch nicht:
Anders als bei Sommerreifen ist es bei Winterreifen auch erlaubt, abweichend von den einzuhaltenden Angaben des Fahrzeugscheines, Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex einzusetzen. Dabei ist wieder die M&S-Kennzeichnung ausschlaggebend, die übrigens auch Ganzjahresreifen aufweisen können. Im Gegensatz zu den meisten Sommerreifen sind Winterreifen in der Regel mit einer vorgegebenen Drehrichtung versehen, welche bei der Montage zu beachten ist.
In Deutschland ist in diesem Fall ein Aufkleber mit dem Aufdruck ?XXX km/h? im Sichtbereich des Fahrers anzubringen. Sogar in manchen Ländern, in denen ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gilt, ist diese Kennzeichnung vorgeschrieben. Diese Geschwindigkeitsgrenze muss beachtet werden, da schlauchlose Reifen bei zu hoher Geschwindigkeit Luft verlieren können, oder sich sogar die Lauffläche von der Karkasse lösen kann. Inzwischen werden Winterreifen auch mit dem Geschwindigkeitssymbol V (bis 240 km/h), vereinzelt auch mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h), in fast allen Reifendimensionen angeboten. Es sind damit kaum mehr Einschränkungen mit der Montage von Winterreifen verbunden. Auf schneefreiem und trockenem Asphalt, vor allem bei höheren Temperaturen, ist allerdings mit stärkerem Abrieb von Winterreifen zu rechnen.
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Und hier der Hinweis auf das Gesetz, welches ich jetzt aber nicht suche:
Zunächst einmal die gesetzliche Regelung: Im § 36 (1) StVZO wird dazu ausgeführt:
"Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für die M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Das heißt, Winterreifen können unter diesen Bedingungen so auch im Sommer gefahren werden. Dies trifft auch auf Ganzjahresreifen zu, so sie gemäß § 36 StVZO (Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung) als Winterreifen gekennzeichnet sind, mit den Symbolen M+S, M.S. oder M&S, was ja in der Regel bei den Ganzjahresreifen der Fall ist.
Gruß Sven
Fuhrpark: vorhanden