mein Problem ist :
Ich hatte im November 2007 den Motor meines Motorrades ( MZ TS 125 Baujahr 1982 ) zum Generalüberholen in einer Werkstatt ,wo unter anderem auch die Kurbelwelle ausgetauscht wurde-jetzt nicht einmal 8 Monate und nicht einmal 250 km später ist das untere Pleullager der Kurbelwelle fest.
Der Händler meinte nun das es sich nicht um einen Garantiefall handelt, obwohl ich mich an alle Regeln des "Einfahrens des Motors"gehalten habe. Weiter behauptete er , ich sei sie ohne Öl gefahren. Desweiteren beruft er sich darauf ,das am Zylinderkolben ein Stück weggebrochen ist und dass das Lager zu festwerden gebracht hat.
So, und ich Laie, kenne mich ja nun gar nicht aus, ob das alles so rechtens ist.
Da es eine Generalüberholung war ,dachte ich das alle Teile überprüft werden.
Wie kann ich mich jetzt Verhalten ?
Die Rechnung der Überholung ist ja auch kein Pappenstil ( 422,35 € )
Was würdet Ihr jetzt tun?
Will doch endlich wieder fahren und genießen!!!

Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus.
Gruß Mirko