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Wilwolt hat geschrieben:Wenn aber nicht Bing im Angebot stand...
Wilwolt hat geschrieben:Wenn aber nicht Bing im Angebot stand...
Klaus P. hat geschrieben:Gilt das auch beim Kauf von Privatleuten?
LamE hat geschrieben:Stop - nach Fernhandelsabsatzgesetz gibt es doch für jede Transaktion - auch von Privatleuten - ein Rückgaberecht.
Es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Gewährleistungen.
rich hat geschrieben:es war kein Kauf von Privat
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
ETZChris hat geschrieben:wer bei dem kauft ist doch selber schild...ähhh.. schuld
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
LamE hat geschrieben:ETZChris hat geschrieben:wer bei dem kauft ist doch selber schild...ähhh.. schuld
Gibt's da öfters Probleme?
Gecko110 hat geschrieben:Aber ich habe bei ebay noch keine Privatauktion gesehen bei der die Garantie/Gewährleistung/Rückgaberecht nicht per 2-Zeiler ausgeschlossen wurde...
TS-Jens hat geschrieben:Ein gewerblicher der eindeutig ein Plagiat verkauft. Da sollte man wohl mal einen Hinweis an die Firma Bing absetzen. Deren Rechtsabteilung klopft dann vielleicht da an
Woelli hat geschrieben:Kutt, ein Plagiat bleibt es trotzdem wenn es genauso aufgebaut ist wie das Produkt von Bing und diese Patentrechte darauf haben.
Woelli hat geschrieben:... und diese Patentrechte darauf haben.
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