Ulli:
Allgemein ist die DSGVO eine feine Sache und dazu gedacht, die Rechte der Bürger zu schützen. Nur mal so .. wenn man mal bei YouTube stöbert, dann findet man da z.B. Kanäle von amerikanischen Polizei-Departments, wo Bodycamaufnahmen von Verkehrskontrollen besoffener PKW Fahrer incl. deren Verhaftung gezeigt werden. Alles ohne Verpixelung in HD. Warum? Weil es da einfach keinen Datenschutz gibt! Was würdest du sagen, wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und 3 Tage später dir ein Kollege sein Handy mit dem Video der Kontrolle unter die Nase hält, mit den Worten: "Biste wohl zu schnell gefahren?"
Zu den Kreuzungen / Parkplätzen und so weiter: Die Aufnahme zu machen, ist erst mal grundsätzlich nicht verboten. Warum auch. Wichtig ist, daß die Daten nach dem Verwendungszweck wieder gelöscht werden - also z.B. nach Verlassen des Parkplatzes. Zudem ist es auch so, daß um das Fahrzeug herum alles unkenntlich gemacht wurde.
Uuund jetzt noch kurz zu deinem Einwand: Personen und Kennzeichen im Fernsehen *luft hol*
Im Fernsehen dürfen Personen und Autokennzeichen gezeigt werden – das ist rechtlich zulässig. Grund: es gibt dort andere Rechtsgrundlagen, als für Privatpersonen oder Social Media.
Fernsehen arbeitet nicht primär nach DSGVO, sondern zusätzlich nach Presse- und Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG), Medienstaatsvertrag (MStV), Kunsturhebergesetz (KUG), journalistische Ausnahmen der DSGVO (Art. 85 DSGVO). Ohne das wäre eine Berichterstattung auch kaum möglich.
Bei Personen (ohne Einwilligung) ist zulässig: Personen der Zeitgeschichte (Politiker, Prominente), bei Ereignissen von öffentlichem Interesse, Demonstrationen, Verkehrsunfälle, Straftaten, Großveranstaltungen, Beiwerk (Person ist nicht Hauptmotiv - läuft durchs Bild).
Nicht erlaubt / muß verpixelt werden: Unbeteiligte Privatpersonen ohne Bezug, Kinder (besonders streng), Bloßstellung / Prangerwirkung.
Und zuletzt: Kennzeichen
Kennzeichen sind Alltagsbestandteil des Straßenbilds, Journalistische Berichterstattung (berechtigtes Interesse), kein realistischer Personenbezug für Zuschauer, man kann den Halter nicht identifizieren, kein Pranger, kein Aufruf zur Selbstjustiz
Wie gesagt, gilt das für die Medien.
Bei Privatpersonen geht die Argumentation meist in die Richtung: Man ist kein journalistisches Medium, es gibt keine redaktionelle Verantwortung, die Reichweite ist unkontrolliert (Stichwort: Viral gehen), der Zweck ist oft die eigne Meinung / Emotion zu geben und nicht zu informieren ("schau mal wie blöd der sich anstellt").
Wie gesagt: Ich habe nirgend verlangt, daß jemand alle seine Attachments löschen soll/muß.

Nur das bitte darauf geachtet werden soll und bei Bildern, die man sich selbst gemacht hat bitte besser den "img"-bbcode anstatt die Uploadfunktion nutzen soll
Beispiel:

Wenn das nicht funktioniert, ist oft schon eine sogenannte Cross-Linking Sperre aktiv, die verhindert, daß das Bild auf einer anderen Seite eingebettet werden kann. Lädt man es dann herunter und woanders wieder hoch, umgeht man genau diesen Mechanismus.
PS:
Martin H. hat geschrieben:„Wenn es Ihnen bei dem Hochladen der Autofotos nicht darum geht, den Halter erkennbar zu machen, sondern einfach das Auto selbst zu zeigen oder es sich lediglich um ein zufällig im Bild befindliches Auto handelt, liegt in der Regel kein Verstoß gegen die DSGVO vor.“
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-d ... 14259.html
Ich vermute es geht dabei nicht um den PKW, sondern dessen Kennzeichen. Natürlich muß man das Foto selbst gemacht haben. Es wird normalerweise toleriert, ist jedoch trotzdem ein personenbezogenes Datum.
Wer es genau wissen will: Art. 4 Nr. 1 DSGVO
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.Das Zünglein auf der Waage ist dabei das Wort "identifizierbar"
Beim Kennzeichen bedeutet das: Es identifiziert nicht direkt eine Person (kein Name), jedoch indirekt, da die Halterdaten bei der Zulassungsstelle gespeichert sind, Polizei, Behörden, Versicherungen Zugriff haben und damit ein eindeutiger Bezug zu einer natürlichen Person besteht. Das reicht rechtlich aus.
Ich vermute, deswegen steht auch in dem Satz "in der Regel" und nicht "grundsätzlich". Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein wird empfohlen fremde Kennzeichen unkenntlich zu machen, wenn man die Fotos veröffentlicht.
So - nun reichts aber,
Gruß Martin (der mittlerweile mehrere Lehrgänge zu dem Thema besucht hat)
BK350 (10/1956) - ES250 (06/1961) - ETS250 (??/197?) - TS150 (irgendwann/1984) - Pfährt: Moto Guzzi V35 II (11/81) Umbau auf 650ccm und 50PS - Silverstar Classic (03/1994)