Huhu Foristi,
mal ne Frage.
Nehmen wir mal an, jemand kauft sich nen nagelneuen Rahmen. Meinetwegen ein E-Rahmen und baut darum eine Motorrad.
Bekommt das Motorrad dann die Erstzulassung 2010?
Oder wie geht man dann vor?
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Baraccuda hat geschrieben:du
Ralle hat geschrieben:Das hat der Lothar zufällig vor wenigen Minuten hier sehr umfangreich erklärt
Andreas hat geschrieben:[ot]Baraccuda hat geschrieben:du
Er?
[/ot]
Andreas hat geschrieben:[ot]Baraccuda hat geschrieben:du
Er?
[/ot]
Was Ersatzrahmen betrifft, so sind diese keine jemals zugelassenen Fahrzeuge. Insofern kann eine Fahrzeugidentität
nur durch einen Rahmemntausch auf den Ersatzrahmen übergehen.
Wird ein Ersatzrahmen für den Verkehr zugelassen und neu mit Papieren ausgestattet, so ist das genaugenommen
eine Erst-Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges und muss nach den aktuellen Zulassungsbestimmungen erfolgen.
Dabei dürfte klar sein, dass eine MZ der 70er oder 80er Jahre keine Chance mehr hätte neu zugelassen zu werden
(Abgasnormen, Tankform usw.). Das selbe Schicksal trifft übrigens auch "vergessene" Originalfahrzeuge,
die als Lehrobjekt, Museumsstück, Vorführfahrzeug oder sonstigen Gründen noch nie für
die Straße zugelassen waren. Selbst mit Brief würde es sich um eine Erstuzulassung handeln, die nach den geltenden
Zulassungsvorschriften abzuwickeln wäre. Diese Weisheit war das Ergebnis meiner Anfrage, ob eine werksneue
1973er TS250 aus den USA nach Rückführung in D anmeldefähig wäre. Wäre sie schon mal zugelassen gewesen,
wäre es vermutlich kein Problem.
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