Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Rahmen, Räder, Dämpfung, Bremsen.

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Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon Marco » 19. Januar 2010 15:07

Huhu Foristi,
mal ne Frage.
Nehmen wir mal an, jemand kauft sich nen nagelneuen Rahmen. Meinetwegen ein E-Rahmen und baut darum eine Motorrad.
Bekommt das Motorrad dann die Erstzulassung 2010?
Oder wie geht man dann vor?
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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon Baraccuda » 19. Januar 2010 15:10

Soweit ich weiss ja. Da musst du aber auch die Abgasnormen erfüllen :!:
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon Ralle » 19. Januar 2010 15:12

Das hat der Lothar zufällig vor wenigen Minuten hier sehr umfangreich erklärt :idea:
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon Andreas » 19. Januar 2010 15:12

[ot]
Baraccuda hat geschrieben:du


Er?

:shock:[/ot]
Bleibt gesund!

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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon Marco » 19. Januar 2010 15:14

Ralle hat geschrieben:Das hat der Lothar zufällig vor wenigen Minuten hier sehr umfangreich erklärt :idea:

Habs grad gelesen. Sorry. Der Fred kann dann sozusagen weg.
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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon Baraccuda » 19. Januar 2010 15:18

Andreas hat geschrieben:[ot]
Baraccuda hat geschrieben:du


Er?

:shock:[/ot]


derjenige welcher!
Schönheit liegt im Auge des Betrachters! Wie soll ich denn wissen was ich sage, bevor ich es höre??

Gruss Alex

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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon lothar » 19. Januar 2010 15:22

Andreas hat geschrieben:[ot]
Baraccuda hat geschrieben:du

Er?
:shock:[/ot]

:rofl: Wenn der Fahrer wie folgt beschaffen ist, dann ja!: http://www.youtube.com/watch?v=oNnRGtVkr6E

Zum Thema, hab´s hier einkopiert:
Was Ersatzrahmen betrifft, so sind diese keine jemals zugelassenen Fahrzeuge. Insofern kann eine Fahrzeugidentität
nur durch einen Rahmemntausch auf den Ersatzrahmen übergehen.

Wird ein Ersatzrahmen für den Verkehr zugelassen und neu mit Papieren ausgestattet, so ist das genaugenommen
eine Erst-Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges und muss nach den aktuellen Zulassungsbestimmungen erfolgen.
Dabei dürfte klar sein, dass eine MZ der 70er oder 80er Jahre keine Chance mehr hätte neu zugelassen zu werden
(Abgasnormen, Tankform usw.). Das selbe Schicksal trifft übrigens auch "vergessene" Originalfahrzeuge,
die als Lehrobjekt, Museumsstück, Vorführfahrzeug oder sonstigen Gründen noch nie für
die Straße zugelassen waren. Selbst mit Brief würde es sich um eine Erstuzulassung handeln, die nach den geltenden
Zulassungsvorschriften abzuwickeln wäre. Diese Weisheit war das Ergebnis meiner Anfrage, ob eine werksneue
1973er TS250 aus den USA nach Rückführung in D anmeldefähig wäre. Wäre sie schon mal zugelassen gewesen,
wäre es vermutlich kein Problem.

Gruß
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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon J4CK » 19. Januar 2010 18:01

Hm, trifft das auch zu, wenn bei einem zu DDR Zeiten angemeldeten Fahrzeug ein Ersatzrahmen verbaut wird, der von dem trotteligenVorbesitzer aber nicht eingetragen wird?
Hilft es, wenn ich nachweisen kann, dass der Motor schonmal zugelassen war? Schließlich verursacht der ja die Abgase :mrgreen:

Und: schaut der Prüfer wirklich in eine Liste um sicherzustellen, dass der Rahmen kein Ersatzrahmen ist?
Gruß, Konstantin
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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon ea2873 » 19. Januar 2010 20:16

es gibt fahrzeuge da hat der tüv eine liste der vergebenen rahmennummern (z.B. ES125/1, bei mir) und sicherlich welche wo diese liste nicht existiert (Hexe Roller?). Wenn der Prüfer also nachschaut ob du ihm auch wirklich eine ES150 hingestellt hast kanns sein daß er merkt daß die Nr nie an eine ES vergeben wurde.
nen Versuch ists sicherlich wert, wenn es nicht klappt, kann man ja immernoch den Rahmen als ersatzrahmen eintragen lassen (muß dann aber meines Wissens zumindest ne originale Nummer und Papiere vorweisen).

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Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

Beitragvon J4CK » 19. Januar 2010 21:58

hm, ich hab papiere für einen Originalrahmen, also kann ich den verbauten als Ersatzrahmen eintragen lassen, ohne einen kaputten Rahmen nachweisen zu müssen?
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