Reifenneuverordnung ab 01.01.25

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 26. April 2025 23:35

Treibstoff hat geschrieben:Man braucht ja nur darauf achten, daß bei der Neuausstellung der Papiere dieser Spruch garnicht erst eingetragen wird.

Schon klar. Und genau dafür empfiehlt es sich, das Papier vom Prüfer als Argumentationshilfe aufzubewahren.
Einfach nur was sagen dürfte in den meisten Zulassungsstellen nicht ausreichen. Besonders dann wenn die Papiere schon falsch ausgedruckt sind und nochmal neu ausgedruckt werden müssten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Treibstoff » 27. April 2025 07:57

Enz-Zett hat geschrieben:...
Einfach nur was sagen dürfte in den meisten Zulassungsstellen nicht ausreichen.
...

Man sollte nicht "einfach nur was sagen", sondern schon bestimmt und auch fordernd auftreten und sich nicht abwimmeln lassen. Sich im Ton zu vergreifen, ist aber auch nicht angeraten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon waldi » 27. April 2025 08:48

In den Papieren der Kawa steht noch die alte Reifenbezeichnung. Da es die Reifen nicht mehr gibt sind halt aktuelle Reifen mit der jetzigen Zollgrösse verbaut. Gestern beim Tüv keine Probleme gehabt. Hu ohne Mängel bestanden.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 27. April 2025 09:55

Treibstoff hat geschrieben:Man sollte nicht "einfach nur was sagen", sondern schon bestimmt und auch fordernd auftreten und sich nicht abwimmeln lassen. Sich im Ton zu vergreifen, ist aber auch nicht angeraten.
Richtig, besonders der Ton. "Der falsche Ton" liegt aber gelegentlich im Ohr des Empfängers, nicht im Mund des Senders, da ist man dann ziemlich machtlos.
Deswegen: Besser das TÜV-Papier dabei haben. Amtliche Dokumente und Stempel sind in Behörden ein nicht zu verachtendes Pfund :wink:

waldi hat geschrieben:In den Papieren der Kawa steht noch die alte Reifenbezeichnung. Da es die Reifen nicht mehr gibt sind halt aktuelle Reifen mit der jetzigen Zollgrösse verbaut. Gestern beim Tüv keine Probleme gehabt. Hu ohne Mängel bestanden.
Dann hat er nicht gründlich genug geprüft. Wiege dich nicht in falscher Sicherheit, in einer Verkehrskontrolle (die evtl. genau auf so was fokussiert ist), kannst du trotzdem Probleme bekommen.
Raus kommst du nur mit einem Schreiben von Kawa oder dem Reifenhersteller, welches aktuelle Reifenmodell dem damaligen entspricht, und dann eintragen lassen. Ist nun also deine Sache, ob lieber Glücksspiel oder lieber vorbeugende Konfliktvermeidung, bei der du dann eh den Kürzeren ziehen würdest.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon seife » 28. April 2025 16:20

Nochmal zu "gemäß BE beachten":
bei Polizeikontrollen hat das bisher niemand bemerkt oder bemängelt,
einem DEKRA-Prüfer dem das mal bei der Prüfung meiner GS500E aufgefallen ist habe ich geantwortet "dann müssen sie mal in der Betriebserlaubnis nachschauen, ob dort was drin steht, meines Wissens steht dort aber keine Herstellerbindung drin", was er mit dem Aufkleben des Prüfsiegels beantwortet hat ;-)
Also wenn er meint daß da was drin steht was nicht mit den montierten Reifen übereinstimmt, dann soll er mir das zeigen. Hat bisher keiner gemacht. Ich hab aber die Originalgrößen drauf (und vorn und hinten denselben Hersteller).
Gruß, Stefan

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 28. April 2025 21:15

Was die Prüfer und Beamten machen sollen und machen tun, ist ja nicht immer deckungsgleich.

Ja, wer die Reifengröße gemäß ZB1 drauf hat, und vorne wie hinten gleicher Hersteller, ist so unverdächtig dass sich die meisten Prüfer wohl die weitere Kontrolle sparen.

Und ich würde fast meinen, bei wem in der ZB1 kein Fabrikat bei der Reifengröße dabei steht, hat auch keins in der BE stehen.

Interessant ist es in erster Linie für die, die a) ein Fabrikat eingetragen haben, und b) dieses Fabrikat nicht mehr erhältlich ist. Oder die gerne ein anderes Fabrikat haben möchten.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon siggi_f » 28. April 2025 21:58

Enz-Zett hat geschrieben:Und ich würde fast meinen, bei wem in der ZB1 kein Fabrikat bei der Reifengröße dabei steht, hat auch keins in der BE stehen.

Das - finde ich - ist eine Gewagte These, die sich im Falle eines Falles am Kontrollpunkt bös rächen kann.

Enz-Zett hat geschrieben:Interessant ist es in erster Linie für die, die a) ein Fabrikat eingetragen haben, und b) dieses Fabrikat nicht mehr erhältlich ist. Oder die gerne ein anderes Fabrikat haben möchten.

Leidiges, wiederholtes Thema. Es ist Wurscht, was im "Schein"( ZB 1? ZB 2? Sorry... ) steht, wenn da die Floskel "Reifenfabrikats Bindung gemäss BE" beinhaltet ist, Zählt halt die BE.
Prüfer können es ignorieren, klar.
Prüfer können es für Schwachfug halten und ignorieren, auch klar.
Und trotzdem läuftst Du vor die Pumpe, wenn da ein §en-Reiter die Kontrolle durchführt.
Wenn im Falle eines Falles der BE steht, das nur ME 123 / Block Scheißndreck zugelassen ist, ist halt nur das Ding zugelassen. Verfügbar: egal, Qualität: egal. Erlaubt ist, was eingetragen ist.
Es kann alles immer gut ablaufen, und die Prüfer sind kulant schicken einen Heim, natürlich.
Aber: will ich mich darauf verlassen?

Bitte diese Entscheidung persönlich Treffen!

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Nordlicht » 29. April 2025 09:23

Bei meiner Honda steht dieser Satz drinn,dann hat der gute Mann beim TÜV nachgeschaut,sie fällt nicht darunter brauch auch nichts ausgetragen werden TÜV ohne Probleme
Gruß Uwe.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 29. April 2025 17:59

siggi_f hat geschrieben:Das - finde ich - ist eine Gewagte These, die sich im Falle eines Falles am Kontrollpunkt bös rächen kann.

Theoretisch ja, aber praktisch?
Wie viele Fälle kennst du, bei denen tatsächlich keine Fabrikatsbindung in den Papieren steht, aber in der BE?

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Dieter » 29. April 2025 19:15

Fast überall bei den älteren Mopeds. Das ist ja das Blöde. Als normaler Nutzer weist du nicht was bei deinem Motorrad mal erlaubt war. Hat die ganzen Jahre auch niemanden Interessiert solange eine Freigabe vom Reifenhersteller vorlag.


Gruß
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Mainzer » 29. April 2025 19:29

Enz-Zett hat geschrieben:
siggi_f hat geschrieben:Das - finde ich - ist eine Gewagte These, die sich im Falle eines Falles am Kontrollpunkt bös rächen kann.

Theoretisch ja, aber praktisch?
Wie viele Fälle kennst du, bei denen tatsächlich keine Fabrikatsbindung in den Papieren steht, aber in der BE?

Ich kennen einen, da ich den selbst habe.
Im alten Brief/Schein der California stand die Fabrikatsbindung drin, in den 2021 neu ausgestellten Papieren nur noch der bekannte Satz. Der KÜS-Prüfer hat mir neulich mal die komplette Betriebserlaubnis auf seinem Rechner gezeigt, dort stand genau die Bindung drin wie im alten Brief/Schein
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 29. April 2025 22:08

Mainzer hat geschrieben:Im alten Brief/Schein der California stand die Fabrikatsbindung drin, in den 2021 neu ausgestellten Papieren nur noch der bekannte Satz.

Stands im alten Schein mit direkt bei der Reifengröße (Ziffer 20-23), oder in den Bemerkungen (Ziffer 33)?

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Mainzer » 30. April 2025 05:17

In den Bemerkungen.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon FrankfurterJung » 30. April 2025 12:17

Hallo,
ich hatte an einer Yamaha XJ600 auch schon das Problem mit der Fahrzeugschein-Eintragung.
Bei mir steht auch unter Bemerkungen "Reifenfabrikatsbindung gemaß BE beachten" drin.
Die erste TÜV-Prüfstelle lehnte die HU direkt ab, es seien die falschen Reifen drauf (Größe natürlich richtig, aber falsches Fabrikat). Welcher Reifenhersteller und welcher Typ denn vorgeschrieben sei wollte man mir nicht beantworten, nur daß der aktuelle Pirelli-Reifen neu per Einzelabnahme eingetragen werden müsse.
Die zweite TÜV-Prüfstelle gab mir anstandslos die HU mit der Auskunft daß in besagter Betriebserlaubnis für das Motorrad gar keine Hersteller- und Typ-Bindung eingetragen sei und gab mir dies auch schriftlich auf dem TÜV-Bericht.
Mal sehen was bei der nächsten HU passiert.

Grüße,
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Bambi » 30. April 2025 12:57

Hallo zusammen,
da wir es gerade in einem anderen Thread mit der jährlichen Hauptuntersuchung haben: das wäre doch mal ein Geschäftsmodell für die Prüfstellen. Man schaut in die Betriebserlaubnisse der Motorräder und gibt dem Fahrer mit den originalen Größen einen Schein an die Hand, daß in der BE außer der Größe keine Bindung an einen bestimmte Marke oder gar an einen bestimmten Typen steht ... Dafür würde ich auch gerne mal, sagen wir, 30 EUR zahlen.
Schöne Grüße, Bambi
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 30. April 2025 17:42

Gibt es doch schon.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Bambi » 30. April 2025 22:48

Nun Enz-Zett,
so einfach wie von mir vorgeschlagen noch nicht. Hier werden von kategorischer Ablehnung über 50 EUR für die Übernahme der jetzt ungültigen Bescheinigungen der Reifenhersteller bis 300 EUR für eine zweifelhafte Untersuchung alle möglichen Szenarien und Beträge genannt. Da gehört einfach eine simple Verfahrensweise rein die für alle Seiten eine leist- und bezahlbare Version darstellt.
Schöne Grüße, Bambi
PS: ich denke, ich warte einfach mal die nächsten Hauptuntersuchungen ab. Dann sehe ich ja, was man mir erzählt ... Beim Big-Gespann könnte das lustig werden. Hinterradfelge nach vorn gespeicht und die gleiche Reifengröße wie auch hinten eingetragen. Aber ohne den Bindungsvermerk lt. BE. Und bei den geänderten Größen der Suzuki GN 400 steht nur 'von einem Hersteller'. Seit Heidenau das liefert bin ich damit zufrieden.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Enz-Zett » 1. Mai 2025 13:41

Guter Bambi, dass es von dir gewünschte Verfahren gibt, heißt doch noch lange nicht dass sich alle dran halten und so verfahren.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon dscheto » 1. Mai 2025 19:38

Den Überwachungsbehörden ist die Nutzung der BE erlaubt, ob eine Kopie oder Weitergabe an den Fahrzeughalter lizensiert ist, sollte man prüfen.
Da über ungelegte Eier 2 Seiten lang subjektiv diskutiert wird, sehe ich das gleiche Ende auch in der Rubrik "TÜV nach einem Jahr" und "was ist das beste Öl".

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon waldi » 2. Mai 2025 10:42

Mein Reifenproblem ist gelöst. Mit der CBR beim netten Graukittel gewesen und die Reifenbindung austragen und den 180er Reifen eintragen lassen. Jetzt kann ich Markenfrei halt nur Reifen des gleichen Typs fahren. Das sollte man eh machen.

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon der janne » 2. Mai 2025 11:20

War vorhin mit der FJ1200 bei der HU, hab gleich mal gefragt, die sagen auch das es alles schwierig ist, ob nach BE oder EU Zulassung...theoretisch immer Einzelfälle.
Ich hatte Glück, da meine eine Einzelabnahme hatte als Grauimport, da gilt quasi die BE nicht mehr...
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon waldi » 2. Mai 2025 12:05

Da sieht man so langsam nicht mehr durch. Wegen der Kawa hab ich gefragt und da soll es keine Probleme wegen der anderen Bezeichnung der Reifen geben. Der Spass mit der Honda hat 154,50 gekostet. Hilft ja nix und jetzt kann die nächste Kontrolle ohne Zittern kommen. :D

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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon CJ » 2. Mai 2025 14:47

Bambi hat geschrieben:...ich warte einfach mal die nächsten Hauptuntersuchungen ab. Dann sehe ich ja, was man mir erzählt ... Beim Big-Gespann könnte das lustig werden...

Dein Gespann ist eine Einzelabnahme und hat demzufolge eine Einzelbetriebserlaubnis. Da interessiert die "Serien"-BE ab Werk für das Mopped nicht mehr. Was in deinem Gutachten §21 drin steht zählt, sonst nix.
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Re: Reifenneuverordnung ab 01.01.25

Beitragvon Bambi » 2. Mai 2025 22:47

CJ hat geschrieben:
Bambi hat geschrieben:...ich warte einfach mal die nächsten Hauptuntersuchungen ab. Dann sehe ich ja, was man mir erzählt ... Beim Big-Gespann könnte das lustig werden...

Dein Gespann ist eine Einzelabnahme und hat demzufolge eine Einzelbetriebserlaubnis. Da interessiert die "Serien"-BE ab Werk für das Mopped nicht mehr. Was in deinem Gutachten §21 drin steht zählt, sonst nix.


Hallo CJ,
davon gehe ich jetzt auch erst einmal aus. Warten wir es ab ...
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