Dieter hat geschrieben:In der Regel ist dort bei vielen Fahrzeugen der Reifen des Erstausrüsters konkret eingetragen. Und nur der darf noch ohne neue Prüfung gefahren werden.
Und wie genau reagiert man, wenn es diese Reifen, besonders bei älteren Motorrädern, nicht mehr gibt? Auf den blanken Felgen fahren?
Nee, ernsthaft, über die Sinnhaftigkeit der Regelung braucht man nicht zu sinnieren, das sind nur Geldbeschaffungsmaßnahmen für die Prüforganisationen.
Noch absurder wird es, wenn andere Rad/Reifengrößen als bei der Erstauslieferung verbaut (und eingetragen) sind und gleichzeitig dieser Passus ("Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten") noch drinsteht.
Meine Rotax wurde als solo ausgeliefert, hat aber auf allen zwei Rädern andere Radgrößen. Vom dritten Rad, das in der ABE sicher keine Erwähnung finden wird, abgesehen, wird sich sicher kein Reifen finden, der sowohl als 110/80-16 und gleichzeitig als 135/70-15 (Autoreifen) zu kaufen sein wird. Das war aber schon immer krumm, kein Autoreifenhersteller wird eine Freigabe seines Reifens zur Verwendung auf einem MZ-Gespann liefern.
Nicht zu vergessen, dass ich als Fahrzeugbesitzer erstmal keine unmittelbare Möglichkeit habe, die korrekten Reifentypen herauszufinden, da ich keinen direkten Zugang zur ABE habe. Vermutlich hab ich noch nichtmal Einsicht bei den Prüforganisationen und muss alles erhältlichen Reifentypen durchprobieren, bis ich die HU bestanden habe.
Die Reifen, die seit 2019 auf meiner Q montiert sind, sind nun plötzlich nicht mehr legal, weil, ja, weil halt. Einfach so. Selbst auf einem Anhänger mit 100er Zulassung darf ich ältere Reifen fahren....
Edit: Wie ich gerade gelesen habe(siehe hier:
https://forum.2-ventiler.de/threads/fab ... ung.78062/ hat vermutlich nicht jeder Zugriff drauf, egal), ist der oben genannte Passus zwar bei allen 2V-BMWs in den Papieren vorhanden, diese haben aber gar keine Reifenfabrikatsbindung (außer die R100R ab Bj. 91). Also darf ich meine Reifen doch wieder weiter fahren. Das Ganze ist so absurd wie es nur geht. Ein wahrer Schildbürgerstreich...

Ich fahr weiter was ich will und überlasse es im Zweifel den Behörden, mir einen Autoreifen der Firma Pneumant/Heidenau für meine MZ nachzuweisen. Vermutlich wird das nicht vorkommen, hat ja die letzten 15 Jahre auch keine Sau interessiert...
