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BeitragVerfasst: 26. Juli 2015 20:04 
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Hallo Foristi,
ich habe mal eine Frage zum aktuellen Abnahmeprozedere von NQ Reifen an unseren Krädern insbesondere für die große TS da ich mir gerne den 110/80-16 K66 auf dem Hinterrad montieren würde.
Da ich kürzlich meine HU gemacht habe wollte ich das gleich klären. Leider kam der Prüfer bei dem Passus §19Abs2 STVZO in dem angehängten Schreiben von Heidenau ins Stutzen und wußte nicht genau ob ich nun noch irgendwas machen muss damit ich den reifen fahren kann.
Er verwies darauf, dass ich mal beim TÜV oder der Dekra in Berlin nachfragen solle, die wüßte sowas genauer. :nixweiss:
Bevor ich da mal bei den Wissenden vor Ort aufschlage wollte ich mal hier horchen wie eure Erfahrungen/Meinungen dazu sind.
Muss ich nun eine Abnahme machen oder nur den ollen Zettel mit unterschrift vom Händler mitführen??

Freue mich auf eure nützlichen Hinweise.
Grüße
Chris


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Chris

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2015 20:58 
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hänge mich mal mit hier an, da meine ETZ 150 seit heute auf 100/80 16 & 110/80 16 fährt.

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Zschopau --- das Milwaukee des Ostens

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BeitragVerfasst: 27. Juli 2015 20:27 
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Ich hol das mal nochmal hoch.
Hier gibts doch mit Sicherheit Leute die NQ Reifen oder andere Reifen fahren, die nicht zur Werksausstattung gehören. Also wie macht Ihr dass praktisch zulassungstechnisch?


P.S. wie kommt eigentlich ein Auspufffred ins Reifen und Räder Unterforum? :shock:

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Zuletzt geändert von OChris am 27. Juli 2015 21:40, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 27. Juli 2015 20:31 
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Hallo,
ganz einfach: du fährst zum TÜV und fragst ihn, ob er dir das Ding einträgt. Dann kriegst du ein Gutachten über die technische Änderung und kannst damit zur Zulassungsstelle. Die stellt dir dann neue Zulassungspapiere aus. Es gibt TÜVer die relativ locker mit sowas umgehen und es gibt andere ;)

Grüße
Benjamin


Fuhrpark: nix

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BeitragVerfasst: 27. Juli 2015 20:40 
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Ganz ehrlich? Ich würde bei Heidenau fragen, ob die euch den Zettel im Original zusenden (sind da recht kooperativ), den Zettel mitnehmen und gar nichts eintragen lassen. Wenn du es eintragen lassen willst, würde ich mich erstmal dummstellen und den Prüfer fragen, wieso er es nicht machen will. Wenn er mit "das ist verboten, nicht freigegebn" und solchen Sprüchen anfängt kannst du ihm den Zettel zeigen. Wenn auch im voll eingefedertem Zustand nichts schleift und sich der Radumfang nicht wesentlich ändert (Tacho), was hat er dann noch für Argumente?

Es ist nicht deine Aufgabe, ihm zu sagen, wieso er es eintragen soll, sondern seine, dir zu sagen, wieso es nicht geht :wink: . Notfalls geh zum nächsten Prüfverein, gibt ja genug :wink: .

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MZ ist noch lange nicht tot!
Du hast eine MZ ETZ ab BJ 1991 oder eine 2T-Saxon? Dann ab in die --> Liste
Die aktuelle Liste seht ihr hier: Liste

Die Liste für die DDR-ETZ251 sowie ETZ 250 wird verwaltet von Robert K. G. und ist in seiner Signatur zu finden.


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BeitragVerfasst: 27. Juli 2015 20:46 
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Nimm doch einfach DIESE Freigabe und lass dir die Größe mit in die Zulassung eintragen - so wie es die Anderen hier auch gemacht haben. Dann kannst du auch vorn Metzeler und hinten Michelin oder sonstwas fahren.

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Ciao Thoralf
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BeitragVerfasst: 27. Juli 2015 21:38 
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hallo Thoralf,
ich hab gerade gesehen dass im neuen Fzgschein nur noch eine Größe eingetragen wird und da ich meine Maschine erst nach 2005 zugelassen habe, habe ich genau so einen Schein. Offenbar kann ich das gar nicht eintragen lassen so wie das früher bei meiner Rennpappe noch ging. :nixweiss:

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Chris

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BeitragVerfasst: 27. Juli 2015 22:37 
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Also ich hatte auch mal andere Reifen für meine ETZ 250 eintragen lassen, vor dem Kauf der Reifen fragte ich bei meinem zuständigen TÜV nach. Der meinte nur:"bau ein, wenn nix schleift oder stört, trag ich die ein"... Gesagt, getan, so einfach kann es gehen :D


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BeitragVerfasst: 28. Juli 2015 08:18 
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Was ist das eigentlich für ein Prüfer. Ich hab mir mal alle Reifenfreigaben für meine Japaner rausgesucht und da stehen immer die Sätze mit § 19 Abs. 2 StVZO und § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO drin. Mit dem Hinweis auf § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO ist doch eigentlich auch alles erledigt. Du musst immer die Freigabe mitführen und gut is. Oder du lässt dir eben NQ statt der Standardgröße eintragen.


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Wenn wir hier schonmal bei Reifen und Prüfer sind...
Weiß jemand wie alt ein Reifen sein darf, bevor ein Prüfer den als Mangel reklamiert bzw. reklamieren darf? Ordentliches Profil natürlich vorausgesetzt.

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Alle Menschen sind klug; die einen vorher, die anderen nachher.
(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


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BeitragVerfasst: 28. Juli 2015 10:02 
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TeEs hat geschrieben:
Wenn wir hier schonmal bei Reifen und Prüfer sind...
Weiß jemand wie alt ein Reifen sein darf, bevor ein Prüfer den als Mangel reklamiert bzw. reklamieren darf? Ordentliches Profil natürlich vorausgesetzt.


Das Alter spielt keine Rolle, der Reifen muss nur optisch gut aussehen :D
D. h. du kannst mit einen über 30 Jahre alten Reifen zur HU fahren,
dem Prüfer wird es nicht stören :mrgreen:

OChris hat geschrieben:
hallo Thoralf,
ich hab gerade gesehen dass im neuen Fzgschein nur noch eine Größe eingetragen wird und da ich meine Maschine erst nach 2005 zugelassen habe, habe ich genau so einen Schein. Offenbar kann ich das gar nicht eintragen lassen so wie das früher bei meiner Rennpappe noch ging. :nixweiss:


Die verschiedenen Größen sind nicht mehr Eintragungsplichtig :wink:
Es steht nur noch die Standard-Bereifung im Brief :shock:
Für die anderen Größen reicht eine Freigabe vom Hersteller,
die man nicht einmal zwingend mitführen muss 8)

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 28. Juli 2015 10:13 
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Laut dem von mir besagten Prüfer spielt das Alter keine Rolle... ?! Er muss ausreichend Profil haben und darf weder Risse haben oder Porös sein. Meine TS150 kam vor knapp 2 Jahren auch mit Pneumant vo.+ hi.durch. Mit seiner Sicherheit muss sich natürlich jeder selbst auseinander setzen...


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BeitragVerfasst: 28. Juli 2015 10:30 
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Wenn es eine Freigabe von MZ gibt (für den Reifen schwirrt hier glaub ich irgendwo eine rum), musst du ihn nicht einmal eintragen lassen.
Hab meine auch so gefahren und halt immer den Zettel dabei gehabt. Das reicht aus für etwaige Kontrollen.


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BeitragVerfasst: 28. Juli 2015 14:35 
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TeEs hat geschrieben:
Wenn wir hier schonmal bei Reifen und Prüfer sind...
Weiß jemand wie alt ein Reifen sein darf, bevor ein Prüfer den als Mangel reklamiert bzw. reklamieren darf? Ordentliches Profil natürlich vorausgesetzt.


Gesetzlich gibt es kein maximales Alter:

http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=50556

http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchu ... e-motorrad

https://books.google.de/books?id=DRUbAw ... nd&f=false

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BeitragVerfasst: 28. Juli 2015 22:24 
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Hallo nochmal,
also ich war heute bei einer Zweigstelle des TÜV Rheinland in Berlin und da wurde mir nun das Go gegeben. Genau wie hier schon mehrfach gesagt sollte ich nur meinen Zettel von Heidenau mitführen und ansonsten gibts keine Probs.
Das einzige was mir bisschen spanisch vorkam war, als ich fragte ob ich auch zöllig und NQ mischen darf wurde mir gesagt das wäre problematisch bzw. "nicht so gut". :D Außerdem wurde noch darauf verwiesen dass in dem Schriebs ja eine Kombi vorn hinten drinstände, so dass ich vorne den K44 fahren müssen, wenn hinten den K66. Das erscheint mir irgendwie missgedeutet. So verstehe ich die Freigabe nicht. Aber im Rechner wurde nicht nachgeschaut.
@Thoralf was du schriebst klingt alles plausibel, deckt sich also mit der heutigen TÜV Auskunft. Danke
Ansonsten frag ich mich hier auch manchmal was das für TÜVer sind, so richtig kompetent sind die hier nicht. Da kommt dann immer sowas wie:" ich frag mal nochmal meinen Kollegen" oder "fragen Sie mal da oder dort. Die wissen das (bestimmt)". Was sind das für Ings?

Werde dann morgen mal den K66 aufziehen lassen und vorne den 2.75er fahren bis der verbraucht ist und dann auch NQ draufziehen. :)

Und denkt dran vor der HU immer schön eure porösen Stellen wie Burt mit Schuhwixe zuschmieren :versteck:
Grüße
Chris

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BeitragVerfasst: 29. Juli 2015 08:18 
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OChris hat geschrieben:
...
Das einzige was mir bisschen spanisch vorkam war, als ich fragte ob ich auch zöllig und NQ mischen darf wurde mir gesagt das wäre problematisch bzw. "nicht so gut". :D Außerdem wurde noch darauf verwiesen dass in dem Schriebs ja eine Kombi vorn hinten drinstände, so dass ich vorne den K44 fahren müssen, wenn hinten den K66. Das erscheint mir irgendwie missgedeutet. So verstehe ich die Freigabe nicht. Aber im Rechner wurde nicht nachgeschaut.
...


Das ist aber so! Es muss immer die entsprechende Zeile komplett gelesen werden. So eine Reifenfreigabe eines Herstellers ist dann auch immer eine entsprechende Reifenbindung vorn/hinten. Schau dir meine Beispiele weiter oben an, da besteht immer die Bindung Vorder-/Hinterreifen. Allerdings hat Heidenau z.B. für die Virago sowohl eine Kombi zöllisch/NQ als auch NQ/NQ. Warums das für die MZ nicht gibt weiß ich nicht. Was mich noch mehr wundert ist, dass man jetzt den NQ vorn auf der schmalen 1.60er Felge montieren kann. Bisher kannte ich nur Freigaben auf der 1.85er Felge.

Um diesen ganzen Hickhack zu umgehen, habe ich mir vorn und hinten die NQ-Größe eintragen lassen. Dadurch besteht dann keine Fabrikatsbindung und ich kann vorn und hinten nach Lust und Laune mischen. Wenn man mit der Solomaschine einmal NQ gefahren ist, will man die Zöllischen sowieso nicht mehr.

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Moin Thoralf,
da wundert mich aber, dass offenbar bei den Freigaben von MZ gemischt wird in einer Zeile :?: siehe angehängtes Blättle
Dort steht sogar nen Enduro zöllig in der gleichen Zeile wie ein NQ bei Pneumant(Heidenau). Daher dachte ich das man mischen kann.
Jetzt ist die Verwirrung komplett.
Grüße
Chris


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OChris hat geschrieben:
Das einzige was mir bisschen spanisch vorkam war, als ich fragte ob ich auch zöllig und NQ mischen darf wurde mir gesagt das wäre problematisch bzw. "nicht so gut". :D

Vielleicht "nicht so gut", aber auch nicht verboten; wie Norbert mal schrieb, war das wohl bei der ETZ die ursprüngliche Reifenkombination:
viewtopic.php?p=466919#p466919

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OChris hat geschrieben:
Moin Thoralf,
da wundert mich aber, dass offenbar bei den Freigaben von MZ gemischt wird in einer Zeile :?: siehe angehängtes Blättle
Dort steht sogar nen Enduro zöllig in der gleichen Zeile wie ein NQ bei Pneumant(Heidenau). Daher dachte ich das man mischen kann.
Jetzt ist die Verwirrung komplett.
Grüße
Chris


Das ist keine Reifenfreigabe im eigentlichen Sinn. Les dir doch mal den Satz vor der Tabelle und den letzten Satz nach der Tabelle durch.

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Ich fürchte du hast damit Recht. Manchmal ließt man nur was man gerne lesen möchte ;)
Aber der K66 ist nun drauf und ich werd es so machen wie TeEs- also erstmal fahren. wenn dann nächstes Jahr der vordere abgefahren ist werd ich mir dann vorne auch NQ raufziehen. :)
grüße
Chris

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BeitragVerfasst: 30. März 2020 09:39 
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Moin,
ich habe heute TÜV mit meiner TS250/1 und die ist mit der Reifenkombi

vorne: Heidenau K44 - 90/90 - 18 MC
hinten: Heidenau 110/80 16 MC55S

Vorderrad ist glaube ich die Hinterradfelge der TS150 drin wenn ich mich recht erinnere.

ausgerüstet. Ist noch nicht eingetragen. Reicht es zum TÜV nur das Blatt Reifenfreigabe7 von MZ mitzunehmen?


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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Die Frage stellt sich mir jetzt auch aber bei der ETZ250. Die soll eigendlich dieses Jahr auch neue Reifen bekommen. Die alten Niederquerschnitt sind zwar noch gut aber doch schon etwas älter. Für die ETZ habe ich die Freigabe von MZ, Heidenau und Bridgestone, BT 45. Bisher habe ich auch nicht nachgefragt. Aber das sollte eigentlich reichen.

Gruß
Dieter

Dateianhang:
reifenfreigabe von MZ 2520etz -3.jpg



Dateianhang:
Reifen MZ_ETZ_250_Heidenau.pdf



Dateianhang:
Reifen ETZ250 BT45.jpg


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Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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in der "Reifenfreigabe7" von MZ ist auch ein Schreibfehler!

-> Dort steht bei Heidenau 90/90 18 die falsche Felgengröße 16 x 1,85. Richtig muss es ja 18 x 1,85 lauten.

In der Freigabe von Heidenau steht beim 90/90 18 M/C 51S/H TL K44 auch die Originalfelge 1,6 x 18 drin. Ist ja auch nicht richtig?

Ich glaube mich zu erinnern das ja die 1,85 x 18 drin ist.

Naja, ich nehme die Blätter mal alle mit. Irgendwas wird schon ziehen beim Graukittel, zumal die letztens glaube ich gar nicht gefragt haben. Da war ich aber beim TÜV nicht dabei, das wurde in einer Autowerkstatt gemacht. Die haben aber grade leider zu.


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monsieurincroyable hat geschrieben:
-> Dort steht bei Heidenau 90/90 18 die falsche Felgengröße 16 x 1,85. Richtig muss es ja 18 x 1,85 lauten.

In der Freigabe von Heidenau steht beim 90/90 18 M/C 51S/H TL K44 auch die Originalfelge 1,6 x 18 drin. Ist ja auch nicht richtig?


soweit ich weiß, gibt es die "optimale" Felgenbreite (das wäre die 1,85) und die "naja, geht noch gerade so", das wäre die 1,60er.
Zumindest beim 3,00er ist die 1,60er noch gerade so möglich (Heidenau hatte da vor vielen Jahren mal eine Zusammenstellung), da wird es beim 90/90 nicht viel anders sein.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 30. März 2020 13:41 
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Zu der Bandbreite der Felgern äußert sich doch Bridgestone, vorne 1,6 - 2,5, hinten 1,85 - 3.00

Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 30. März 2020 18:17 
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Hi,

hier geht es um die Neuerung aus dem Verkehrsblatt von Ende des Jahres 2019, verkündet vom BMVI.

Grob erklärt, sind für nationale genehmigte Krafträder die Reifenfreigaben hinfällig, die müssen alle mit §19.2 eingetragen werden. Offiziell ist das Schreiben dann von Heidenau nur die Vorlage für die §19.2-Abnahme von einem aaS/aaSmt.

Diese "lustige" Neuerung hat sich noch nicht überall rumgesprochen bzw. es sind auch noch relativ wenige Reifen im Umlauf die schon eine DOT 2020 besitzen.

Allerdings gibt es da eine Übergangsfrist, wenn der Reifen noch eine DOT Nummer vor 2020 hat, dann gilt bis 2025 eine Übergangsfrist.

MfG

Tobias


Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969

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BeitragVerfasst: 30. März 2020 21:34 
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Das ist uns schon klar. Wir suchen hier gerade nach Infos wie das konkret von den Prüfern gehandhabt wird. Und vorhandene Freigaben sind dabei sicher hilfreich.

Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 31. März 2020 09:41 
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Also es ist völlig unproblematisch abgelaufen.
Laut TÜV Süd reicht die Freigabe vom Heidenauer Reifenwerk ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren für einen solchen Umbau aus.
Die Heidenau Freigabe von der ETZ 250 habe sie als Dokument im System. Von der TS250/1 haben sie nichts hinterlegt. Er hat dann meinen Ausdruck geprüft und mit dem der von der ETZ250 im System hinterlegten verglichen. Passt.


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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BeitragVerfasst: 31. März 2020 10:36 
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Das finde ich jetzt sehr seltsam oder hast du auch noch ältere Reifen drauf? Bei älteren reicht es auf jeden Fall.

Gruß
Dieter


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BeitragVerfasst: 31. März 2020 11:51 
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warum seltsam?

wie ich oben schrub habe ich die folgende Kombi drauf:
vorne: Heidenau K44 - 90/90 - 18 MC
hinten: Heidenau 110/80 16 MC55S

Und als Vorderradfelge die 1,85 x 18


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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BeitragVerfasst: 31. März 2020 12:22 
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Du hast die Reifen dann sicher schon länger drauf und die haben noch kein Herstellungsdatum aus 2020. Dann müssen die Reifengrößen nämlich eingetragen werden. Wenn die Reifen älter sind, reicht es auch noch die Herstellerfreigabe dabei zu haben. Das war meine eigentliche Frage.

Gruß
Dieter


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