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misterx hat geschrieben:hi, vielleicht weis jemand was genaueres.
auf der zulassungstelle wollen sie einen "schein" von mir sehen... gibt es ihn überhaupt beim lkr? wird der nciht beim abmelden eingezogen?
misterx hat geschrieben:da mit war ich heute schon dort aber die wollen irgendwie einen schein
wolf60 hat geschrieben:Genau den gleichen Fall hatte ich im letzten Jahr mal bei einem 125er Roller. ABE und TÜV-Bescheinigung da, Abmeldebescheinigung (entwerteter KFZ-Schein) nicht. Gab viel Lauferei, bis ich die Papiere komplett hatte. Du brauchst auf jeden Fall eine Verlusterklärung vom Vorbesitzer, in der er erklärt, dass er den Schein verloren hat. Zusätzlich brauchst du noch einen Kaufvertrag, in dem der Verkauf des Fahrzeugs an dich ausgewiesen wird. Damit musst du dich an die Zulassungsstelle wenden, bei der das Fahrzeug zuletzt zugelassen gewesen ist. Die stellen dir dann eine Unbedenklichkeitserklärung aus, und damit gehst du dann zu der für dich zuständigen Zulassungsstelle und bekommst das Fahrzeug zugelassen.
Schwierig wird es, wenn du das Fahrzeug nicht von dessen letztem Halter gekauft hast (so war es bei mir). In diesem Fall muss durch Kaufverträge die Kette der Eigentumsübertragungen vom letzten Halter bis zu dir nachgewiesen werden. Außerdem muss klar sein, wer denn nun eigentlich den entwerteten Schein verloren hat. Ist das nicht zu klären bzw. schieben sich letzter Halter und Zwischenbesitzer gegenseitig den schwarzen Peter zu und behaupten, der jeweils andere hätte den Schein verloren, hättest du in der Tat ein größeres Problem. Hoffen wir einfach mal, dass dieser Fall nicht eintritt.
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