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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 15:31 
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Hallo liebe Leute,

ich habe mir seit 2 Jahren Stück für Stück meine Garage zur Bastlerhöhle eingerichtet.

Die Garage wurde 1987 in einer Interessengemeinschaft mit eigenen Händen erbaut. Jeder steuerte Arbeitsstunden bei und bezahlte seine Garage selbst. Der Grund und Boden gehörte der Gemeinde und man zahlt Grundsteuer aufs Grundstück.
Bis hier alles easy.

Gestern kam ein Schreiben vom Finanzamt.

1897018971

Ich verstehe das nun so, dass die Garage nicht mehr in meinem Besitz ist, da das Grundstück worauf sie steht der Gemeinde gehört.
Verstehe ich das richtig oder ist das falsch?! Ist das so rechtens???

Nicht das ich nun ab diesem Jahr für meine eigene Garage ne Pacht zahlen soll...

Vielleicht ging es jemanden ähnlich? Wäre für jeden Tipp dankbar.

PS. Hab das bei Werkstatt eingestellt, weil es für mich am besten passte...


Fuhrpark: MZ TS 150/1976, MZ TS 150/1975, Schwalbe KR51/2 E 1987
Kawasaki ZX 6R 2007
Octavia II 2.0 TDI

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 15:38 
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Hmmm , ich würds jetzt mal so verstehen daß das Finanzamt die Grundsteuer komplett von der Gemeinde haben möchte . Die Gemeinde dann die Einzelbeträge von Euch . Macht zumindest dem Finanzamt weniger arbeit .
Aber : bei soetwas lieg ich meistens knapp daneben .

Grüsse , Ralf


Fuhrpark: einiges mit 2 , 3 , 4 und 6 Rädern

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 15:45 
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Ich lese das auch so, du bist nicht mehr Steuerpflichtig. Die Nutzung der Garage hingegen beruht auf dem noch gültigen Vertrag: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf


Fuhrpark: TS 250/0; Nimbus 750 Bj 1938; Moto Guzzi 850 T3

Grüße Willi

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 15:46 
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Gebäuse sind wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks. §94 BGB
Damit sind sind sie Eigentum des Grundstückeigentümers. §946 BGB

Rechtlich gesehen wars wohl mal deine Garage gewesen. Näheres hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101787-garagenbau-in-der-ddr---sind-die-bauten-abzureissen-sobald-ein-neuer-eigentuemer-der-grundstuecke-vorhanden-ist

Gruß Torsten

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 018


Fuhrpark: RT 125/2/1957, BK350 /1958 mit Stoye SML, SR 56 Wiesel/1959, ES250/1960, 4x Simson 425 Sport 60/61 davon eine mit SEL, SR 59 Berlin/1961, Dnepr K750/1964, ES 250/1/1966 mit Stoye SEL, ES150/1 /1970, diverse Simson-Mopeds/1956-1985

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 15:48 
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- RT - Statistiker
- der mit der Gabel kann

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Bei unseren Garagen war es damals so, daß Grundstück und Gebäude, laut Gesetz zusammengeführt wurden und
wir danach unsere Miete plus Grundstückspacht, an die Stadt/Gemeinde zu zahlen hatten. Danach wurden dann die
Grundstücke plus Garagen jedem Mitglied zum Verkauf angeboten, worauf wir einen Verein gründeten und somit
jeder seine Garage plus Grund und Boden kaufen konnte und nun als Eigentümer besitzt. Nun zahlen wir nur noch
die Grundsteuer und einen gewissen Beitrag pro Jahr an unseren Verein.

_________________
man liest sich - Gruß Tilo Bild

OT-Partisanenzwerg
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"Ich habe einfach keine Zeit mehr für Arschlöcher in meinem Leben"- Horst Lichter

* überzeugter RT 125 - Fahrer seit Anno 1978
* Gründungsmitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
* Mitglied im Bergbau-Technik-Park e.V. ⚒️


* RT-Liste-593 * RT-Telegabelhilfe * RT-Gruppe * AWO-Rubrik * SR 2 - Freunde * ZÜNDAPP Rekord 200


Fuhrpark: RT 125/3, Bj. 60; SR 2 E, Bj. 62; AWO Sport SEL Gespann, Bj. 60/63; ZÜNDAPP Rekord 200, Bj. 30 in Arbeit; NSU- Herren - Fahrrad, Bj. 57 - im Museum
DDR - Kinderroller - rot; Kawasaki VN 1500, Classic-Tourer, Bj. 2001 - Cruisingdampfer; VW Caddy, Bj. 2008 - WoMo mit Mausehaken

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 16:16 
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Danke für die schnellen Antworten. Das ist ja eine große Sch****.
Da haben meine Eltern schon die Garage bezahlt und nun könnte es sein, dass ich sie nochmal kaufen muss...Aber dann wäre es ja wieder so. Garage meine - Grundstück Gemeinde. Oder kauf ich die Garage mit Grundstück?! Das ist ja aber eigentlich nicht möglich, weil bei uns 50 Garagen auf dem besagten Flurstück stehen. Dann müssten daraus ja 50 Grundstücke ausgemessen werden. Die Kosten würden wohl den Rahmen sprengen....

Ich warte mal ab, was die Gemeinde dazu sagt.


Fuhrpark: MZ TS 150/1976, MZ TS 150/1975, Schwalbe KR51/2 E 1987
Kawasaki ZX 6R 2007
Octavia II 2.0 TDI

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 16:32 
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Ohne was zum Thema beitragenzu können, finde ich es interesant, dass der Brief am 08.01. abgesendet wurde, aber bereits ab 01.01. gilt. Ist das gängige Praxis?

_________________
♥x+?
MZ ist noch lange nicht tot!
Du hast eine MZ ETZ ab BJ 1991 oder eine 2T-Saxon? Dann ab in die --> Liste
Die aktuelle Liste seht ihr hier: Liste

Die Liste für die DDR-ETZ251 sowie ETZ 250 wird verwaltet von Robert K. G. und ist in seiner Signatur zu finden.


Fuhrpark: MZ TS 150 Luxus / 1985,
MZ Saxon Fun 301 / 1993,
Focus '11 / 2014

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 16:34 
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michi89 hat geschrieben:
Ohne was zum Thema beitragenzu können, finde ich es interesant, dass der Brief am 08.01. abgesendet wurde, aber bereits ab 01.01. gilt. Ist das gängige Praxis?

Ja.

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Bild Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.

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Wyrd bið ful aræd!


Fuhrpark: MZ TS250/1A-G

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 16:50 
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Ich habe auch eine Eigentumsgarage auf fremden Grund und zahle
a) Grundsteuer an die Gemeinde
b) Pacht an den Grundstückseigentümer
Ist rechtlich alles bißchen kompliziert, weil es diese Konstellation nur in der DDR gab und vom aktuellen Recht nicht vorgesehen ist.

_________________
Viele Grüße von Jörg
DD-QB 87 und DD-MZ 81

Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.


Fuhrpark: ETZ 250 Bj. 88 mit Superelastic Bj. 69
BMW R 1150 GS

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 17:05 
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SPW 70 hat geschrieben:
Ich habe auch eine Eigentumsgarage auf fremden Grund und zahle
a) Grundsteuer an die Gemeinde
b) Pacht an den Grundstückseigentümer
Ist rechtlich alles bißchen kompliziert, weil es diese Konstellation nur in der DDR gab und vom aktuellen Recht nicht vorgesehen ist.

Ich weiß nicht, wie das hier im Westen steuerlich geregelt ist, aber eigene Gebäude auf anderer Leute Grundstück gibt es hier auch, Begriff Erbbaurecht.

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Viele Teile für die Rotaxemmen zu verkaufen, fast alles für den Motor, div. Rahmen und Anbauteile.
Bei Bedarf schickt mir einfach eine PN.


Fuhrpark: Ducati, Guzzi, Honda, Matchless, MZ...

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 17:12 
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Interessant in dem Zusammenhang ist auch daß eine Garage (im Erbfalle zumindest) n i c h t als Immobilie zählt.

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MfG Kurt
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Es gibt kein anderes Tier auf Erden für das soviel getan wird, wie für die KATZ !


Fuhrpark: .-.

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 17:29 
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Gibts bei Euch immer noch oder schon wieder die DM :gruebel:

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Grüße Jens


...und man macht aus deutschen Eichen keine Galgen für die Reichen.
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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 17:45 
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Nordtax hat geschrieben:
SPW 70 hat geschrieben:
Ich habe auch eine Eigentumsgarage auf fremden Grund und zahle
a) Grundsteuer an die Gemeinde
b) Pacht an den Grundstückseigentümer
Ist rechtlich alles bißchen kompliziert, weil es diese Konstellation nur in der DDR gab und vom aktuellen Recht nicht vorgesehen ist.

Ich weiß nicht, wie das hier im Westen steuerlich geregelt ist, aber eigene Gebäude auf anderer Leute Grundstück gibt es hier auch, Begriff Erbbaurecht.


Ist rein rechtlich nicht ganz korrekt. Es gibt dann einen Erbbaupachtvertrag, das ist was spezielles. Wir haben aber selbst die Erfahrung machen müssen, das es lt. bundesdeutschen Gesetzen kein getrenntes Eigentum an Land/Gebäuden geben kann/darf. Es hat immer eine Einheit zu bilden. Im Erbbaupachtrecht ist es auch so, das nach Ablauf des Vertrages entweder abgerissen werden muss, das Land gekauft oder die Hütte dem Landeigentümer zufällt.

Gibt es keinen Erbaupachtvertrag ist es m.E. so, das dem Landeigentümer auch die Gebäude gehören (zumal es sich nicht um Wohngebäude handelt) - kann mich aber irren, da ich kein Jurist bin.

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 17:54 
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Aber so ist es imernoch besser, als wenn du/alle Garageneigentümer nun den Grund von der Gemeinde kaufen müßtet - zum Baulandpreis natürlich. So geschehen letztes Jahr bei meiner.

motorradfahrerwill hat geschrieben:
Interessant in dem Zusammenhang ist auch daß eine Garage (im Erbfalle zumindest) n i c h t als Immobilie zählt.


Genau soetwas wurde aber extra im Notarvertrag vermerkt. Allerdings in dem Zusammenhang, dass es sich bei dem Grundstück um ein unteilbares handle und jeder Eigentümer nun 1/X des Grundstückes besitzt, welches sehr wohl vererbbar ist.


Fuhrpark: Trabant P601 Bj. 1984
ETZ 250 Bj. 1984
ES 175/2 Bj. 1969
Simson Schwalbe Bj. 1971 ( verkauft )

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 18:18 
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jens-mz hat geschrieben:
Gibts bei Euch immer noch oder schon wieder die DM :gruebel:


:lol:


Fuhrpark: MZ TS 150/1976, MZ TS 150/1975, Schwalbe KR51/2 E 1987
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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 19:02 
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Bin auf diese Art und Weise auch gleich zwei Garagen , die ich mal von den Vorbesitzern gekauft hatte, entschädigungslos losgeworden. Den Grund und Boden hatte eine Wohnungsbaugesellschaft erhalten und die haben dann nur noch an ihre Mieter vermietet. Jetzt stellen Hartz IV Leute ihr Auto da unter. Ihre Wohnungsmiete zahlt das Amt, aber für die Garage können sie Miete zahlen.

MfG Günter

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MfG Günter


Fuhrpark: MZ ETZ 150, Simson SR 2, Simson S 50B

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 20:20 
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SPW 70 hat geschrieben:
Ich habe auch eine Eigentumsgarage auf fremden Grund und zahle
a) Grundsteuer an die Gemeinde
b) Pacht an den Grundstückseigentümer
Ist rechtlich alles bißchen kompliziert, weil es diese Konstellation nur in der DDR gab und vom aktuellen Recht nicht vorgesehen ist.

So ähnlich ist es bei uns auch, nur das sich nach 1990 ein "Garagenverein e.V." gebildet hat worüber alles läuft, so das man Anfang des Jahres eine Rechnung über Pacht,Strom usw. bekommt und die Grundsteuer direkt ans Finanzamt zahlen darf.

_________________
Schönen Gruß vonne Ostsee !
Sven


Fuhrpark: MZ 500 R + SW; ETZ 251; V50

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 21:17 
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hallo

ja ist nichts neues wenn die garage auf gemeindeland ist ist sie nicht dir ganz klar du zahlst pacht und wenn die gemeinde sie braucht ist sie weg ,

mfg


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 13. Januar 2013 21:51 
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gkm hat geschrieben:
Gebäuse sind wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks. §94 BGB
Damit sind sind sie Eigentum des Grundstückeigentümers. §946 BGB

Rechtlich gesehen wars wohl mal deine Garage gewesen. Näheres hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101787-garagenbau-in-der-ddr---sind-die-bauten-abzureissen-sobald-ein-neuer-eigentuemer-der-grundstuecke-vorhanden-ist

Gruß Torsten


Errichtet wurde die Garage nach DDR geltenden Gesetzen? Dort gab es die Trennung Grundstück und Gebäude wohl. Nach Einigungsvertrag sollte dieser Vertrag immer noch gelten, gibt es schriftliche Grundlagen, Eintragungen im Grundbuch? Ohne dem wirds nichts, da wird dann geltendes Gesetz angewendet, hier bei uns in der Straße durften die Leute 3Jahre rückwirkend zahlen....

_________________
Gruß Martin

Schneeliebhaber, Kleiderordnung: :snowman: :flower:

Ein Marienenkäfer sieht auch nicht wieviele Punkte er hat, es sei denn er fliegt falschrum übern Teich und klappt die Flügel ein.


OT- Partisanendösbaddel

https://www.jumbofahrt.de


Fuhrpark: MZ 500 Country LSW,
Zafira 1,7DTI, gelegentlich mit QEK junior oder HP401
MZ ETZ 250 LSW
https://www.loeschboot-traditionsschiff.de/

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BeitragVerfasst: 14. Januar 2013 00:26 
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Wenn du eine Garage besitzt, nicht aber den Boden, musst du an das Finanzamt Steuern zahlen - der Brief den du bekommen hast müsste "nur" der erste sein, in dem der Komplex bzw deine Garage genormt wurde. Du solltest später noch einen weiteren bekommen, in dem dein Anteil, den du als Steuern zu zahlen hast festgelegt wurde - das sind bei DDR-üblichen Garagen idR weniger als 20 Euro/Jahr.
ZUSÄTZLICH wirst du einen Pachtvertrag mit dem Besitzer des Bodens eingehen müssen - das sind bei uns wohl ~90 Euro / Jahr. Wenn du Glück hast, bekommst du auch einen.
Wenn du Pech hast, verlangt der Boden-Besitzer das Abgeben der Garage an ihn... Wird eine Bebauung verkauft, die auf fremden Boden steht, gibt es seit ~ Mitte der 90er Jahre ein Problem: Schuldrechtsanpassungsgesetz. Gewollt ist die Zusammenführung bzw Einheit von Boden und Bebauung - was es ja zu DDR-Zeiten gab und üblich war; ist in der BRD nicht gewollt.
Falls die Garage also noch in Besitz deiner Eltern sein sollte, sollte das unbedingt so bleiben! Sonst hat der Bodenbesitzer ein Vorkaufsrecht - der Preis ist dann nur eine "Entschädigung" oder ähnlich.
Ich habe das leider im November schmerzlich lernen müssen - hatte eine Garage gekauft und war sie dann eine Woche später wieder los - als ich dem Bodenbesitzer einen Pachtvertrag abringen wollte... (Dass ich mein Geld für den Kauf zurück bekam war wohl Glück)

_________________
:freak:
Rundlampenschweinchenliebhaber-Nummer 021
Auf der Suche nach Motor 4302197


Fuhrpark: MZ ES 175/1 (1967)
MZ ES 300 Gespann (1962)
Simson SR2 (1959)
Simson SR1 (1956)

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BeitragVerfasst: 14. Januar 2013 02:38 
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sowas hat mein Nachbar mir seiner Garage auch duch

bis zu Eingemeindung zur Stadt hat das auf'm Dorf niemanden interessiert doch mit der Stadt Zeitz, kam dann auch so ein Schriebs ins Haus
Mein Nachbar hat das Land dann für ein Jahr gepachtet und sich in dieser Zeit um nen Flächentausch mit der Stadt gekümmert was auch geklappt hat

hat alles viel Zeit, Ärger, Gedult und vor allem Geld gekostet

MFG
Mario


Fuhrpark: jede Menge MZ und ein bissel Simson

Zuletzt geändert von netmuffel91 am 15. Januar 2013 00:11, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 14. Januar 2013 09:15 
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Zu dem Problem gibt es alle Informationen im Netz. Einfach mal googeln, hier ist mein erster Treffer:
http://www.anwaltskanzlei-roland-scholz ... tslag.html

Gruß
Lothar

_________________
MZ-Elektrik * Rahmennummernsammlung ES125/150 * Bulgarien 2024
Wie nennt man eigentlich Verschwörungstheoretiker, deren Theorie sich nach angemessener Zeit als richtig herausstellt?


Fuhrpark: MZ500R/92, ETZ150/88, ES175-2/72, ES150-1/70, ES150/65, ES150/63, RT125-0/52

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BeitragVerfasst: 14. Januar 2013 22:41 
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Wohnort: Wernesgrün
Alter: 37
Danke Lothar.

Der Beitrag macht mir etwas Angst.
Ich glaub ich muss mal den langjährigen Freund meines Großvaters und auch meines Vaters besuchen...unseren Bürgermeister... natürlich außerdienstlich.

Danke für eure Tipps


Fuhrpark: MZ TS 150/1976, MZ TS 150/1975, Schwalbe KR51/2 E 1987
Kawasaki ZX 6R 2007
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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 00:29 
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http://www.schloesser.eu/ddr-garagen/
-meine Garage ist dadurch seit 2010 " +" , der neue Grundeigentümer hat sie auch großzügig selbst "entsorgt",da der Schrottpreis gut lag und die Garage aus "Kaisers" Gusseisen (Rahmen/Jochs) und gefühlt 10 Lagen Wellblech/-Alu übereinander bestand.Andere müssten den "Urzustand herstellen"und hatten durch Wellasbest und Glasfaserplatten noch den Sondermüll und nicht bloß Bauschutt .Viel Erfolg für einen evt.weiterführenden Vertrag.
Ralf B. aus L.


Fuhrpark: TS 250/1 1976

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 19:19 
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Alter: 47
Moin,

Meinen Eltern ging es mit ihrer Garage ganz ähnlich. :|
Ich glaube, da gab es auch nach der Wende ein bestimmtes Gesetz... Ich glaube das hieß "Grundschuld-Anpassung".
Wenn du die Garage noch mit einem Pachtvertrag weiter nutzen kannst, hast du noch etwas Glück im Unglück.
Es gab auch Fälle wo der Grundstückseigentümer den "Ausgangszustand" des Grundstücks wieder hat herstellen lassen.
Dann mußten die Garagen Nutzer noch den Abriß und die Entsorgung bewerkstelligen.

MfG Thomas


Fuhrpark: MZ,AWO,Ural,Yamaha,KTM

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