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Koponny hat geschrieben:Die Sache mit den Kotflügeln ist jaetz ermessenssache des Prüfers. Allein er entscheidet ob das ,was hinten dran ist, ausreichend ist.
Das ist nicht ganz richtig. Der Spritzschutz muß bis zur Radachse reichen.
Trophy-Treiber hat geschrieben:Obs noch praktizoert wird weiß ich nicht. Zumindest stehts so in der StVZO.
Trophy-Treiber hat geschrieben:Das ist nicht ganz richtig. Der Spritzschutz muß bis zur Radachse reichen.
Trophy-Treiber hat geschrieben:Obs noch praktizoert wird weiß ich nicht. Zumindest stehts so in der StVZO.
s-maik hat geschrieben:danke für die zahlreichen antworten... ich meine natürlich meine etz 250...
sie hat keinen kotflügel dran und ein rückstrahler ist im led rücklicht mit dran... --> so wie sie ist, hatte sie wie gesagt 4 jahre problemlos tüv bekommen hatte sogar die vorherigen bescheinigungen dabei gelegt....
hatte ihn nicht mal interessiert...
selbst der tacho der 4 jahre dran ist ist auf einmal nicht mehr richtig... digitaltacho firma weiß ich jetzt nicht da sie weiter in der werkstatt steht....
fahre heute hin und lasse mir mal genau erklären was der tüver sagte...
gruß maik
ElchQ hat geschrieben:Diese Regelung wurde durch das vereinigte Europa abgeschafft. Die 15 cm von der Radachse sind nicht mehr gültig. Wo das steht, weiß ich jetzt aber auch nicht.
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