Moin!
als jahrelanger "stiller Teilnehmer" in diesem Forum habe ich es diesmal mit einem Problem zu tun, welches ich nicht durch Lesen der Beiträge lösen kann. Also:
Seit mehreren Jahren habe ich eine MZ-RT125/3. Sie steht mehr als das sie fährt (Kinder, Beruf, dies und das etc.). Zwei Wochen nach der letzten HU habe ich einen Bruch am Rahmen "erfahren" (Riss im Rahmenrohr an einem Knotenblech). Alles vibrierte.
OK, Rahmen-Schweissen ist eine rechtliche Grauzone, also habe ich einen gebrauchten, aber intakten Rahmen erstanden (ohne Papiere) und bei meiner HU-Prüfstelle (GTÜ) mich über das weitere Vorgehen informiert: "Kein Problem, die alte Nummer des Austauschrahmens wird "ausge-x-t", die neue eingeschlagen, Eintragung durch die Zulassungsstelle."
Heute bin ich mit Schlagzahlen bewaffnet und beiden Rahmen im Kofferaum zur GTÜ-Prüfstelle gefahren. Man äußerte keine Bedenken am Vorgehen, verwies jedoch auf den TÜV-Nord, da dies die amtliche Prüfstelle für solche Fälle in SH sei.
Also bin ich zur TÜV-Prüfstelle gefahren. Prüfer war im Außendienst, aber er rief mich zurück. Ich beschrieb das gewünschte Vorgehen, welches explizit in der STVZO§59 beschrieben ist (s.o.). Laut TÜV wäre dieses Vorgehen nur möglich, wenn es technische Gründe gegen eine Vollabnahme nach §21 (und der Rahmennummer des Tauschrahmens) geben würde, diese sehe er nicht, vielmehr müsste ich nachweisen, dass das Einschlagen der "Zahlen" fachgerecht erfolgen würde und sich nicht etwas dabei der Rahmen verziehen würde (ich staunte). So weit, so gut. Es sprechen auch keine technischen Gründe dagegen, nur finanzielle und zeitliche....
Mein Ersatzrahmen hat zwar eine Nummer, aber keine Papiere. Baue ich das Moped jetzt wieder auf, dann muss ich wieder die Vollabnahme machen lassen (Ich habe noch mehr als 1,5Jhre HU). Ich wolte doch nur mal wieder fahren. Soviel zur Geschichte, jetzt meine Fragen:
1. Verfahren nach TÜV: Vollabnahme, Zulassung (Zulassungstelle macht KBA-Anfrage). Reicht hier meine bisherige Betriebserlaubnis als Grundlage aus? Der TÜV-Mensch redete von rechtlichem MZ-Nachfolger, dort müsste ich technisch Unterlagen zur RT beschaffen, sowie einen Nachweis über meinen Ersatzrahmen (auch hier vom MZ-Nachfolger).
2. Nummer im Ersatzrahmen "aus-x-en" und Nummer aus der vorhanden Betriebserlaubnis einschlagen. Hat jemand dieses Verfahren (beschreiben wie in STVZO§59) shon tatsächlich einmal durchgeführt oder handelt es sich um eine theoretisch mögliche, aber praktisch nicht anwendbare Prozedur für Privatmenschen? Anmerkung: Die "ge-x-te" Nummer wäre weiterhin sichtbar.
Kurz: was ist in dieser Situation der einfachste und schnellste Weg die RT wieder auf die Strasse zu bringen?
Frank