von Robert K. G. » 10. März 2013 09:21
Hallo,
das ist ja schon der zweite Fred zu dem Thema. Bitte wechsel deinen Prüfer. Der Bing in einer DDR MZ ist eine rechtliche Grauzone. Das ist weder erlaubt noch verboten. Eine Eintragung ist völlig unnötig.
Auch ja, deine Frage: Es war das legendäre Modell '91. Ab Anfang 1992 kam das auf den Markt. Schau doch einfach in Michis ETZ Liste. Dafür ist sie da. Dann siehst du auch sofort dass scheinbar bis zu diesem Zeitpunkt einige ETZtten noch mit KTA Betriebserlaubnis zugelassen wurden. Aber auch hier gilt: Dein Prüfer besitzt diese Unterlagen. Der Kerl soll gefälligst machen dass sein Arsch wackelt und nachsehen. Dann sieht er sofort dass der EM 251 mit Bing Vergaser und ABE ab 1992 die gleichen technischen Daten wie der EM 251 Motor mit BVF N3 Vergaser vor der Wende hatte. Der Unterschied zwischen den Modellen ist nur Plastegeraffel, das vollkommen belanglos ist.
Gruß
Robert
-- Hinzugefügt: 10th März 2013, 8:23 am --Pipe hat geschrieben:Gespannfahrer hat geschrieben:Pipe hat geschrieben:Das ist klar: Die Dekra sagt Abgas und Leistungsgutachten muss gemacht werden.
Schon gefragt oder nur gedacht?
Gefragt und Antwort bekommen. So sind die in Deutschland geltenden Regeln.
Und jetzt noch einmal zum 1000ten mal: Das Recht der BRD gilt für dich nicht. Dein Fahrzeug hat eine Zulassung nach DDR Recht. Bitte verwurste das nicht ständig.

OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr. Fuhrpark:MZ 125/3 (Bj. 1959)

, Junak M 10 (Bj. 1963)

, MZ TS 125 (Bj. 1976)

, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985)

, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011)

, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986)

Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.