polnische ES 250/2 zu lassen!?

Alles, was oben nicht passt.

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polnische ES 250/2 zu lassen!?

Beitragvon Jang-Jang » 11. Juni 2007 14:22

Hallöchen
ich habe ein Problem! Eine polnische ES 250/2 wurde 1989 abgemeldet und befindet sich wie ein polnischer Brief in meinem Besitz. Auf dem Brief sind Fahrgestellnummer und Motornummer vermerkt. Es kann also kein gestohlenes Fahrzeug sein. Ein Kaufvertrag existiert noch nicht. Ich bezweifel, dass der Verkäufer einen Vertrag mit einem Polen nachweisen kann. Das Fahrzeug ist noch nie in der BRD betrieben worden.

Was muß ich machen oder besorgen um das Fahrzeug, mit polnischem Brief hier zu zulassen?

Grüße
Gruß

Arnd

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Beitragvon Koponny » 11. Juni 2007 17:01

Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege und Polen zur EU gehört, sollte die Zulassung kein Problem sein. Einen neuen Brief sollte dir dann die Zulassungsstelle ausstellen, (nach bestandener Hauptuntersuchung).

Falls ich mich irre, hat deine Emme eben keine Papiere....... :lol:

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Beitragvon Dor_Max » 11. Juni 2007 18:19

Polen gehört zur EU...

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Beitragvon Jorg » 11. Juni 2007 19:48

Wenn Du einen Kaufvertag auf Polnisch brauchst? Ich kenne da ( hier ) Leute die dieser Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. PN wenn Du sowas Benötigst.
Gruß Jorg
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Beitragvon Sven Witzel » 11. Juni 2007 19:49

Doch - Papeire sind da ! Siehe oben . Also HU und dann versuchen...
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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78
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Beitragvon Thomas » 12. Juni 2007 08:11

wie ich meine vormals in Polen zugelassene ETZ zugelassen habe, habe ich auf der Zulassungsstelle folgendes benötigt:
- Kaufvertrag (ich habe dem polnischen Kaufvertrag freundlicherweise eine deutsche Übersetzung beigelegt, ein nur auf deutsch abgefasster Kaufvertrag reicht aber auch)
- polnische Fahrzeugpapiere (lass Dir von der Zulassungsstelle nicht einreden, du bräuchtest einen Fahrzeugbrief (carty pojazdu oder so ähnlich), die gibt es in Polen für Motorräder erst ab 1999, der Fahrzeugschein reicht. bleib hartnäckig, lass Dich nicht abwimmeln und verlange notfalls den Chef der Behörde), auch hier war ich so freundlich und habe die Übersetzung des polnischen Fahrzeugscheins beigelegt, so tun sich die Sachbearbeiter wesentlich leichter.
- TÜV Vollabnahme
- Nummernschild falls noch vorhanden (das wird eingezogen)
- Versicherungsbestätigung
- Personalausweis

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Beitragvon Sven Witzel » 12. Juni 2007 12:10

Und die Abbuchungserlaubnis für die KFZ-Steuer ;-)
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Beitragvon Jang-Jang » 12. Juni 2007 16:42

Ich habe mich mittlerweile beim Straßenverkehrsamt schlau gemacht. Nachdem ich der Dame an der Theke den rosa Brief von 1997 gezeigt habe meinte sie, der und die bestandene Vollabnahme beim TÜV, nicht bei DEKRA oder ä. würde in Verbindung mit einem gültigen Ausweis und einer Versicherungsbestätigung würde ausreichen.

Mal sehn ob sie sich noch an ihre Angaben erinnert, wenn ich dann mit den Unterlagen vor ihr stehe.

Da ist sie:
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Gruß

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