Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Alles rund und über die Ausstattung zum Schrauben.

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Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon ritzel » 10. Mai 2013 11:37

Ein interessanter Beitrag zur Nutzung von Garagen kam in der ARD-Sendung : Auto , Reise und Verkehr .
Das ist schon toll und eröffnet ja Möglichkeiten... .
Ralf B. aus L
* http://www.ardmediathek.de/das-erste/ra ... d=14458080

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon P-J » 10. Mai 2013 12:10

Alles was Knattert und Stinkt und das Zubehör davon. Trifft bei mir zu. :mrgreen:

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon NKing » 10. Mai 2013 12:13

Hallo ritzel,

dank Dir für die Information. Selbst als leich juristisch Vorgebildeter, kannte ich die dargestellte Auslegung der Bauordnung nicht. Auch nach der Darlegung der entsprechenden Argumente bleibt mir dennoch nur Kopfschütteln.

Ob der in der Sendung zitierte § 44 der Hessischen BauO eine zulässige Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung für Art. 14 GG ist? :?

Wenn das erst mal meine lieben Nachbarn mitbekommen - ohweh.

Beste beeindruckte Grüße
Nils

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon Der Gärtner » 10. Mai 2013 12:21

...na ja, Hessen eben. Die haben ja auch ne Bündelungsbehörde... :roll:

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon der janne » 10. Mai 2013 12:26

Ich sag es mal auf den Punkt: typisch Deutsch :roll: :roll: :roll:

Meine Halle ist zum Glück offiziell als "Lager" deklariert und gut ist :D
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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon NKing » 10. Mai 2013 12:49

Hallo Gärtner,

die dargestellte Problematik ist sicher nicht nur in der Hessischen Bauordnung angelegt. Die entsprechenden Regelungen zu "Garagen und Stellplätzen" ist so oder so ähnlich in allen Bauordnungen zu finden.

Beste Grüße
Nils

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon Der Bruder » 10. Mai 2013 12:55

ja aber wie wollen die wissen was alles drinn ist?
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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon Robert K. G. » 10. Mai 2013 16:38

Mir Wurst! Bei mir ist alles mit Fahrzeugen zugekracht, da ist kein Platz für anderen Spittel.

Was ich mich aber gerade frage: Es ist explizit von Kraftfahrzeugen die Rede. Ein Anhänger ist aber kein Kraftfahrzeug. Aber länger als 14 Tage darf ich einen Anhänger nicht auf der Straße stehen lassen. Dann muss er in eine Garage. Ein Hoch auf die Leute die sich sowas ausdenken! :irre:

Ach so: Was in deiner Garage ist wissen die lieben Nachbarn ganz genau. Manchmal besser als du selbst. :roll: Wenn der dich dann anzinkt...

Gruß
Robert
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MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild

Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.
Robert K. G.

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon ES/2 » 10. Mai 2013 16:52

Der Bruder hat geschrieben:ja aber wie wollen die wissen was alles drinn ist?

Vielleicht gibt es in Hessen eine Garagenaufsichtsbehörde, die machen dann unangekündigte Stichproben - Kontrollen so ähnlich wie die GEZ Eintreiber.... :irre: :lupe: :irre:

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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon Maik80 » 10. Mai 2013 16:53

ES/2 hat geschrieben:... unangekündigte Stichproben - Kontrollen so ähnlich wie die GEZ Eintreiber.... :irre: :lupe: :irre:



GEZ - Garagen_Einsicht_Zentrale ?! :gruebel: ;D
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Re: Garagennutzung...ein Lacher der zum Heulen ist

Beitragvon Der Gärtner » 10. Mai 2013 17:11

NKing hat geschrieben:Hallo Gärtner,

die dargestellte Problematik ist sicher nicht nur in der Hessischen Bauordnung angelegt. Die entsprechenden Regelungen zu "Garagen und Stellplätzen" ist so oder so ähnlich in allen Bauordnungen zu finden.

Beste Grüße
Nils

Das kann schon sein, aber zum Thema Zweckentfremdung habe ich in der für mich relevanten niedersächsischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen z.B. nichts gefunden. Lediglich die Höchstmenge Kraftstoff, die in einer Kleingarage (bis 100 m²) gelagert werden darf, ist vorgeschrieben. Da aber auch die jeweiligen Gemeinden im Rahmen des Baurechts Nutzungeinschränkungen und -auflagen aussprechen können, müßte man sich dort mal schlau fragen. Nächste Woche weiß ich mehr...

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