So, das wars dann wohl,
noch ein Emmchen das den Bach runtergeht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Besitz einer MZ 175/1. Dieses Fahrzeug ist mit einem Ersatzrahmen ausgestattet und hat kein Typenschild mehr. Dadurch ist es mir leider nicht mehr möglich das genaue Baujahr zu bestimmen. Bitte erklären sie mir doch bitte wie ich jetzt weiter vorgehen muß, um einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten. An dem Fahrzeug sind keine Blinker verbaut, was darauf schließen lässt das sie vor 1962 gebaut wurde. Es währe aber kein Problem Blinker nachzurüsten, weil das Aussehen der Maschine( markante Bauteile) auf ein Baujahr von 1962 bis 1968 schließen läßt.
Mit freundlichen Grüssen
Uwe Heymann
Sehr geehrter Herr Heymann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Einzelteilen selbst zusammenbauen, dann sind Sie der Fahrzeughersteller. Da für den Fahrzeugrahmen kein Fahrzeugbrief vorliegt, kann auch keine bereits erfolgte Zulassung nachgewiesen werden.
Damit gilt, auch wenn dafür Teile eines alten Motorrades verwendet werden, Ihr Zusammenbau als Neufahrzeug, auf das die heute geltenden Vorschriften anzuwenden sind.
Das bedeutet, alle Vorschriften und Nachweise über
- das Abgasverhalten (Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 5 *),
- das Geräuschverhalten (Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 9 )
- die Messung der Motorleistung, des Drehmoments und der Höchstgeschwindigkeit (Richtlinie 95/1/EG,)
- die Bremsanlage (Richtlinie 93/14/EWG),
- die Beleuchtungseinrichtungen (Richtlinie 93/92/EWG),
- die Einrichtung gegen unbefugte Benutzung - kein loses Zubehör ! (Richtlinie 93/33/EWG),
* Eine Abgasmessung wird auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Dabei werden die Fahrzyklen der Richtlinie 97/24/EG durchfahren. Während des Prüfstandslaufs werden die Fahrwiderstände durch Wirbelstrombremsen simuliert und alle Auspuffgase in Beuteln gesammelt. Am Ende des Prüfstandslaufs werden die Abgase analysiert, wobei die zugelassenen Schadstoffgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Diese Messung kostet bei der Abgasprüfstelle des TÜV NORD Mobilität ca. 900,- Euro.
Der alte MZ-Motor wird die heute zulässigen Schadstoffgrenzwerte der o. a. Abgas-Vorschriften nicht erfüllen.
Aus Gründen des Urheberrechts dürfen wir nicht auf die Mess- und Prüfergebnisse eines anderen Fahrzeugtyps mit dem gleichen Motor zurückgreifen.
Für die Begutachtung stellen wir Ihnen den erforderlichen Zeitbedarf zum Satz von 92,20 ? je Stunde in Rechnung. Dabei kann ein Betrag von mehr als 2500,- bis 3000,- ? leicht überschritten werden.
Vermutlich wäre es am einfachsten, wenn Sie das Fahrzeug zerlegen und die Teile als Ersatzteile zu verkaufe