STVO Kinder im Beiwagen

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon ETZChris » 22. November 2013 11:38

Robert, ich will dir nicht die Laune verderben: Andreas schlägt sich mit diesen Verordnungen der StV(Z)O jeden Tag rum und wenn er nicht wüßte, wie man was auslegt, machte er schlicht seinen Job falsch.
Gruß
Christian

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Robert K. G. » 22. November 2013 12:12

Ich liebe Totschlagargumente! :roll:
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon ETZChris » 22. November 2013 12:18

Robert K. G. hat geschrieben:Ich liebe Totschlagargumente! :roll:


Das ist keine Totschlagargument, sondern Fakt!
Das darfst du akzeptieren, mußt es aber selbstverständlich nicht.
Gruß
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Andreas » 22. November 2013 13:23

Robert K. G. hat geschrieben:Deine Vorstellungen sind leider grober Unfug.


Genau. Belassen wir es einfach dabei. Du hast recht. Wie immer.
Der geneigte Leser ist hoffentlich in der Lage, sich selbst mit dem Problem auseinandersetzen zu können.

Für mich ich das Thema durch, sowohl in der Theorie als auch (schon lange) in der Praxis.
Bleibt gesund!

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- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Robert K. G. » 22. November 2013 13:24

Ich würde ja mal gern echte Gegenargumente hören und nicht nur: Der macht das immer, kannst de glooben! ;)

Ich bin nur mit dem iPhone online, da musst du mal selber nachsehen. Unter Parapraph 21a wirst du die Helmpflicht finden. Nur mit einem Gurt kann man die umgehen. (BMW C1) Eine Gurtpflicht gibt es nicht. Um die 39 findest du dann was zu Beifahrersitzen. Da steht aber für Kinder auch nur was von besonderem Sitz...

Leider gerade alles aus dem Gedächtnis. Es steht aber im Widerspruch zu den von Andreas zitierten Absätzen. Für Krafträder gibt es immer eigene Paragraphen. Bitte selber suchen. ;)

Gruß
Robert

ETZChris hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Ich liebe Totschlagargumente! :roll:


Das ist keine Totschlagargument, sondern Fakt!
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon vy54-93 » 22. November 2013 17:49

naja,diskutiert wurde viel,ist wohl gesetzlich nicht ganz so eindeutig,aber danke für eure beiträge,ich werde mal bei der dekra anfragen,mal sehen was da rauß kommt,
gruß steffen
ein opa von zwillingen hats nicht leicht,der erste weg,wenn sie mal da sind,geht in die garage,motorrad fahren und alle wollen mit

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Nordtax » 22. November 2013 19:36

Robert K. G. hat geschrieben:Unter Parapraph 21a wirst du die Helmpflicht finden. Nur mit einem Gurt kann man die umgehen.

Falsch, es gibt auch andere, personenbezogene Möglichkeiten, in Deutschland legal ohne Helm Motorrad zu fahren.
Viele Teile für die Rotaxemmen zu verkaufen, fast alles für den Motor, div. Rahmen und Anbauteile.
Bei Bedarf schickt mir einfach eine PN.

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon smokiebrandy » 22. November 2013 19:55

... bei dieser ganzen Diskussion geht ihr immer davon aus, dass der Gesetzgeber als allwissendes Orakel eine Antwort auf ein bestimmtes ,... oder besser jedes Problem liefert... :gruebel: die zitierten STVO Festlegungen sind allerdings nun mal schon recht missverständlich und dehnbar formuliert... :oops:
... könnte es wohl sein, dass es daran liegt, dass den Erstellern dieser Texte dieses konkrete Problem nicht bewusst war?
Welche Rolle haben Gespanne im Straßenverkehr in der DDR gespielt... :?: ,... welchen Anteil haben sie heute noch ?
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass auch zu Pferdefuhrwerken heutzutage in der STVO nicht sehr viel essenzielles zu finden ist... :oops: ... :gruebel: woran mag das nur liegen... :oops:
Vielleicht wissen die Herren und Damen Gesetzesformulierer mit dem Umstand dreirädriger Motorräder gar nicht viel anzufangen... :oops:
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon holger999 » 22. November 2013 20:02

Meine Anmerkungen beziehen sich aber NICHT auf die STVO....
sondern auf Fahren und Spass im Gespann
.....schon 1989 bin ich mit meinem Sohn ( 6 Monate jung ) und meiner Frau auf die Isle of Man gefahren.
Im ersten Jahr mit einer Babyschale...und Pelzmütze, vor meiner Frau.
Natürlich "kindgerecht" gefahren...
also max. 1 Stunde...dann Parkplatz raus...Krabbeldecke...spielen.
Dann eben 2 Tage für 500 km bis Rotterdamm.
Ab dem 2. Jahr hatten wir einen Kindersitz/Fahrradsitz mit Kopfstütze und 4Punkt Gurten vor meiner Frau fest montiert. Klappbar...also mit Schlafstufe.
Dazu hatten wir die Sitzfläche ausgeschnitten und den Sitz fest mit dem Bodenblech verschraubt.
Aber noch immer mit einer geschneiderten Leder/Fellmütze ( für die kleinen Halswirbel geht KEIN HELM in diesem Alter ) und einem Lederoverall, den uns damals eine Freundin nähte.
War schön warm und schützend und sah niedlich aus...
Muss gestehen, das wir damals ein HBJ Gespann hatten und der Gerd Reichler aus Bergneustadt uns die Umbauten machte...
Niemals hatten wir Probleme mit irgendwelchen Polizisten...ich denke, die trauten sich erst garnicht an ein Gespann heran.
Und die eigene Fahrweise...also mögliche Fehler anderer immer einkalkulieren.
Mit 8 Jahren, war unser Kleiner 9mal auf der TT und viele, viele Urlaubsreisen in Europa.
Für ihn bleibende Erinnerungen und immer mit viel Fahrfreude.
Garage auf...Papa wo ist mein Helm :-)

Jetzt habe ich nochmals Glück, in einer 2.Ehe eine kleine Tochter... also nochmal Papi...
Sie fährt auch seit dem 1.Jahr im Gespann mit...heute halt ein Ural Gespann.
Auch die ersten 3 Jahre mit Leder/Fellmütze wegen den zierlichen Halswirbel.
Bis heute, 4 Jahre, geht es noch...sie sitzt vor meiner Frau im Boot.
Natürlich riesige Freude!
Wenn wir alleine fahren, also Tochter und Papi, ist sie im Boot hinter einem alten Sitzteil, wo der 2Punkt Gurt vor dem Bauch durchläuft. Den Gurt habe ich auch beim Gespannbauer Carell montieren lassen.
Natürlich seit diesem Jahr mit einem Integralhelm für Kinder. Wobei wir noch keine zu langen Fahrten machten.
Solo fahren wir, umsichtig, mit einer Schwalbe mit DDR Kindersitz. Der ist Bestandschutz :-)
Mit meiner kleinen MZ TS 125, die ja noch in Arbeit ist, muss ich fürs nächste Jahr nachdenken...

Also verantwortungsvoll und vorausschauend geht alles prima.
Alles auf 100% absichern...geht nicht...also Gesetze hin oder her...ist ja im Land schon mehr als genug verboten oder reglementiert :-(

Aber: nicht STVO gerecht ?

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Enz-Zett » 23. November 2013 16:15

Robert K. G. hat geschrieben:Ein Gespann ist in Deutschland ein KRAD. Diese unterliegen nicht der Gurtpflicht. Du brauchst im Beiwagen also keinen Gurt. Damit entfällt auch der ganze Kram von wegen unter drei Jahren garnicht mitnehmen und bis 12 Jahre oder 1,5 m Kindersitz.

Gruß
Robert

Hallo Robert, das war ein Beispiel aus der Nicht-KRAD-Welt.

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Robert K. G. » 23. November 2013 17:14

Hallo,

ich dachte du meinst Gurte im Gespann? :gruebel:

Naja, hier findest du die Regelungen noch mal:Klick

Unter Absatz 9 findest du die Regelung für Kinder. Es ist also nur unter 7 Jahren noch möglich einen Kindersitz wie z. B. am IWL zu montieren und Kind damit zu befördern. Darüber hinaus sehe ich keine Regelung. Den Rest mit den Zugmaschinen usw. musst du dir mal raussuchen. Das ist mir auch unklar. :roll:

Gruß
Robert
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon Enz-Zett » 24. November 2013 00:45

Robert K. G. hat geschrieben:Hallo,

ich dachte du meinst Gurte im Gespann? :gruebel:

Primär ging es mir um Auslegungslogik und gesunder Menschenverstand der Ordnungshüter, die ich als unabhängig davon einschätze, ob man mit Motorradgespann oder anderem Fahrzeug unterwegs ist. Was sicherlich übertragbar aufs Gespann ist, ist das:
..., wie sie [die kontrollierenden Ordnungshüter] sich dann auf bekannte Positionen zurückziehen und sich darauf versteifen. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass diese ihnen bekannten Positionen für den konkreten Fall nicht anwendbar ist.

Deswegen ist auch die genaue Kenntnis der Gesetzeslage keine sichere Bank, besonders wenn der Kontrolleur sie nicht so kennt. Kann sein, er glaubt einem das Detailwissen nicht. Kann sein, er empfindet es als Affront dass ein simpler Verkehrsteilnehmer mehr und besser Bescheid weiß / wissen will wie er selbst.

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon knut » 24. November 2013 06:43

Andreas hat geschrieben:
Für mich ich das Thema durch, sowohl in der Theorie als auch (schon lange) in der Praxis.

geduld mein lieber , du hast doch kinder und irgendwann ..... :mrgreen:

-- Hinzugefügt: Sonntag 24. November 2013, 06:45 --

ps - hier nochmal was ,ohne paragraphen zu reiten : http://www.kuhle-wampe-bs.de/downloads/ ... mopped.pdf
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon trabimotorrad » 24. November 2013 08:04

knut hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Für mich ich das Thema durch, sowohl in der Theorie als auch (schon lange) in der Praxis.

geduld mein lieber , du hast doch kinder und irgendwann ..... :mrgreen:



Durch meine zweite Frau bin ich vorrübergehend zu Enkeln gekommen, die ich im MZ-Beiwagen rumfahren durfte. Eines Tages, habe ich da noch den letzten Satz meines "gelaesten" Enkels mitbekommen und der war: "Des isch nedd mei Babba, des isch mein Oba".... :shock:
In der Zwischenzeit ist der älteste, meiner "gelaesten" Enkel selber Vater geworden und ich hätte die Chance, eines Tages den Satz zu höhren: Das ist nicht mein Vater, das ist mein UR-Großvater...
Aber der "Leasing-Vertrag" ist abgelaufen, dieser Kelch ist einstweilig an mir vorüber gezogen :wink:
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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon etz-251-Gespann » 24. November 2013 14:02

trabimotorrad hat geschrieben:

Aber der "Leasing-Vertrag" ist abgelaufen, dieser Kelch ist einstweilig an mir vorüber gezogen

Aber sind da nicht jede Menge andere Leasing-Rückläufer auf dem Markt? :versteck:

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon matthias13 » 28. November 2013 14:49

Also.. ich glaube auch nicht, dass "das Führen von Kindern in einem Beiwagen" direkt was mit der StVO zu tun haben.. müsste man mal genau nachlesen, aber das dauert ja auch ewig :lol:
Ich denke, dass das eher generell mit Straßengebrauch etwas zu tun hat (Fahrschule!), aber so würde mir der gesunde Menschenverstand sagen, dass man ein Kind sichern muss, egal, wo man es hinsetzt!!
mfG Matze

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Re: STVO Kinder im Beiwagen

Beitragvon rallye311 » 28. November 2013 15:50

Hallo!

Nochmal ein Hinweis auf den Passus in der BA: Dieser ist auch in der Anleitung für die TS vorhanden (die Anleitung gibt es als Kopie bei Güsi). Erst in der ETZ Anleitung fehlt dieser. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen dass explizit für den dritten Platz im Beiwagen steht dass er von zwei Kindern genutzt werden darf. Am besten eine Kopie oder besser Original der BA mitnehmen und auf Verlangen vorzeigen. Alternativ von einem AAS in den neuen Bundesländern unter Vorlage der Betriebsanleitung eintragen lassen. Ähnlich wie bei der Schwalbe mit dem Kindersitz sollte es Bestandschutz haben.

Grüße: rallye311

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