von Robert K. G. » 24. Dezember 2013 17:16
Also: Anhänger mit 100 km/h Zulassung: Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Sind sie älter, gilt nur noch 80 km/h. Alle anderen Fahrzeuge gibt es zum Thema Alter keine Regelung. Und prinzipiell darfst du alles machen was legal ist. Darüber hinaus gibt es natürlich noch den wachsweichen Paragraph dass man seine Reifen und noch ein bissel anderen Krempel winterlichen Straßenverhältnissen anpassen muss...
Gruß
Robert
OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr. Fuhrpark:MZ 125/3 (Bj. 1959)

, Junak M 10 (Bj. 1963)

, MZ TS 125 (Bj. 1976)

, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985)

, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011)

, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986)

Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.