wieso Vollgutachten bei Umschreibung von 150er auf 125er ?

Alles, was oben nicht passt.

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wieso Vollgutachten bei Umschreibung von 150er auf 125er ?

Beitragvon wusie » 23. Juli 2007 18:24

Hi,

habe heute beim TÜV mich für die HU und das Umschreiben von einer TS 150 auf 125er angemeldet. Der Mitarbeiter meinte ich müsste dann HU-Gebühr und Gebühr für ein Vollgutachten nach § 21 StVZo in Höhe von 54,- EUR bezahlen.
Die TS hatte TÜV bis 2005 und ist bis April 2007 noch angemeldet gewesen.
Ist das mit dem Vollgutachten denn O.K. ????
Ist doch nur der Zylinder, -Kopf, Kolben, Stutzen und Vergaser der geändert werden muss, wobei ja lediglich die Einstanzungen "125" von Zylinder und Stutzen geprüft werden können.

Gruss

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Beitragvon TS-Jens » 23. Juli 2007 18:50

Ich hatte auch ne Vollabnahme wegen der Umrüstung meiner ETZ vor 6 Jahren. Bezahlen musste ich aber nur einmal, und nicht die HU noch extra. Vergaser habe ich den 24er beibehalten und der wurde dann auch mit eingetragen. Normal ist das ja nicht. Erstrecht nicht weil ich ja gleichzeitig die 80km/h Drossel hab eintragen lassen. Naja, fuhr auch trotz Drossel 95 das Eisen.
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Beitragvon Ex User Martin » 23. Juli 2007 20:16

Dann frag den Typ mal ob er dich übern Tisch ziehen will!?Vollabnahme ist ja wohl ne HU nur das eben noch der Umbau abgenommen&eingetragen wird!
Wozu die HU noch extra bezahlen??hat der nich alle Latten am Zaun? :evil:

Such dir besser nen anderen Tüver.

Wobei mir einfällt das es gar keine Vollabnahme mehr gibt,meine TS wurde auch neuzugelassen und da reichte seit diesem Jahr das Tüvprotokoll,ob das jetzt auch für Umbauten gilt weiß ich nicht.
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Beitragvon Sven Witzel » 23. Juli 2007 21:26

Also: Die Gebühr für eine Vollabnahme beträgt 54, 80 ? inklusive HU , ist ja schließlich ne erweiterte... Vollabnahme muss gemacht werden, da sich der Hubraum und somit ein entscheidendes Bauteil des Krades ändert - somit auch völlig korrekt - dabei ist es egal ob das Kfz und angemeldet oder abgemeldet ist.
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Beitragvon Flügerl » 23. Juli 2007 21:45

Muss eigentlich auf dem Ansaug für die 125er auch des stehen oder geht da der von der Hufu auch? Meine TS is ne 125er aber irgend so ein Spezialist hat mal ne 150er Garnitur drauf gebaut... und ich darf jetz zurückbaun bevor ich zum Tüv fahr... Zylinder, Kopf und 22er Vergaser hab ich...aber noch keinen Ansaug... nur eben den von der Hufu...kanns da Probleme geben oder kann ich den Hufu drauf lassen?
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Beitragvon Jorg » 23. Juli 2007 21:49

Da würde ich vor dem Umbau mal zum Ingeneure fahren und Ihm mein Problem schildern, es soll ja auch verständnisvolle geben. Teile mitnehmen.
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Beitragvon Sven Witzel » 23. Juli 2007 21:57

Wenn man ihm das so sagt wird er se dir nicht abnehmen denk ich - zumindest wenn er nen blauen Kittel an hat auf dem T Ü V steht...
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Beitragvon Flügerl » 23. Juli 2007 22:12

Ich glaub ich schleif den Ansaug plan.. dann steht nix mehr drauf... Aufm Zylinder 125, aufm Kopf 125 und aufm Vergaser 22 - fertig :twisted: Bei uns ham die Blaukittel eh keine Ahnung von Emmen :wink:
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Beitragvon Sven Witzel » 23. Juli 2007 22:17

Ahnung haben se bei uns auch nicht wirklich und genau da drin liegt das Problem ! Sag nur ES - Vorderbremse...
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Beitragvon wusie » 24. Juli 2007 11:51

Danke für die Antworten.
Ich sehe das genauso wie Sven: Vollabnahme = HU
....und nicht noch extra kassieren.

Der Typ war auch irgendwie überfordert. Als ich Ihm sagte: "Zylinder, -kopf und Ansaugstutzen - mehr brauch nich" hat er gleich lamentiert, da könnt ja jeder irgendetwas anbauen. Wie könne er das prüfen etc. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, das diese MZ alle baugleich sind und ich natürlich nur gestempelte Originalteile verbaut habe kam er wieder runter und wurde pflegeleichter :wink:
Hat mich noch gebeten "irgendwas" aus'm Internet darüber mitzubringen.
Kriegt er :)
Das ich einen 150er Vergaser drauf gelassen habe, schmier ich ihm nicht auf's Brot (der 22er funzt überhaupt nicht :( )

Gruss

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