Hi,
habe heute beim TÜV mich für die HU und das Umschreiben von einer TS 150 auf 125er angemeldet. Der Mitarbeiter meinte ich müsste dann HU-Gebühr und Gebühr für ein Vollgutachten nach § 21 StVZo in Höhe von 54,- EUR bezahlen.
Die TS hatte TÜV bis 2005 und ist bis April 2007 noch angemeldet gewesen.
Ist das mit dem Vollgutachten denn O.K. ????
Ist doch nur der Zylinder, -Kopf, Kolben, Stutzen und Vergaser der geändert werden muss, wobei ja lediglich die Einstanzungen "125" von Zylinder und Stutzen geprüft werden können.
Gruss