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Robert K. G. hat geschrieben:2. Die StVZO ist nicht die alleinige Rechtsgrundlage.
starke136 hat geschrieben:Danke für die schnellen Antworten![]()
Also laut dem oben geschriebenen kann ich erstmal prinzipiell welche verbauen.
Wenn ich dies streng nach Montageanleitung durchführe ist dann noch eine Eintragung beim TÜV/Dekra notwendig?
Robert K. G. hat geschrieben:1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.
P-J hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.
Da meine Serienmässigen Allwetterscheinwerfer gelinde gesagt Dreck sind hab ich bei der letzten HU mal nachgefragt ob ich mir Zusatznebellampen anbringen darf. Antwort "Nein".dabei hab ich noch so wunderbare von Gabel im Keller liegen.
Robert K. G. hat geschrieben:Leider beides falsch!
1. Besitzt ein Auto Zusatzscheinwerfer, darf man natürlich weitere Scheinwerfer montieren. Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.
2. Die StVZO ist nicht die alleinige Rechtsgrundlage. Und gerade die "E-Kennzeichnung" ist eben nicht immer StVZO konform, aber in den aller meisten Fällen. Solchen Scheinwerfern liegt IMMER eine Montageanleitung bei. Sowohl an die Verschaltung als auch die Maße muss man sich halten.
Damit ist auch die Frag beantwortet. Rtfm!![]()
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Gruß
Robert
Maik80 hat geschrieben:Nee Robert, z.b. mein Coupe hat Fernlicht in den inneren Kammern sowie Abblend/ u. Fernlicht aussen. Dazu Nebelscheinwerfer in der Schürze.
Baulich geehen 4 Scheinwerfer mit 6 Leuchtmittel. Blinker mal aussen vor.
knut hat geschrieben: "arbeitsscheinwerfer"
Lass dich nicht erwischen.knut hat geschrieben: helfen aber deutlich bei "vergesslichen" mit fernlichthinterherfahrern
ich kann ja auch mal was "vergessen"P-J hat geschrieben: Lass dich nicht erwischen.
Robert K. G. hat geschrieben:Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.
knut hat geschrieben: eintragungspflichtig ist nichts davon !
TS-Jens hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Die maximale Anzahl an Scheinwerfern ist 6 Stück.
Du vergisst den Suchscheinwerfer, der ist zusätzlich ebenfalls erlaubt, somit wäre das Maximum 7![]()
(Zumindest wenn sich das seit Berufsschulzeiten nicht geändert hat)
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