von Sven Witzel » 31. Juli 2007 16:36 
			
			Grob gesagt hat man sich - zumindest in Hessen - folgendes ausgedacht:
1.) Du lässt beim Tüv eine Vollabnahme nach §21 StvZO machen 
     ( natürlich sollte dafür auch alles an der MZ ok sein )
2.) Mit dem Gutachten und einem Kaufvertrag, sowie dem was du an  
     Unterlagen hast ( auf jeden Fall der Fahrgestellnummer , steht aber 
     auch im Gutachten) gehst du zur Zulassungsstelle, dabei kann 
     folgendes vorkommen:
     a) Bei der KBA-Abfrage kommt raus, dass die Rahmennummer durch 
         die Lande fährt  -> Pech gehabt, keine Zulassung !!
 
     b) Die Rahmennummer sauber ist - sofern keine Westbrief ausgestellt   
         war kann jetzt zugelassen werden, sollte einer ausgestellt gewesen 
        sein, muss dieser aufgeboten werden, d.h. 6 Wochen warten, 
        wahrsch. auch eine eidestattliche Versicherung des vorherigen 
        Besitzers, dass er den Brief verloren hat.
Generell kann es passieren, dass eine eidesstattliche Versicherung auch so vom Käufer bzw. Anmelder vorgelegt werden muss, in dem der ehemalige Besitzer erklärt die Papiere verloren zu haben.
			
OT-Paragraphenreiter 
				Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18
Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84
verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78