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Maddin1 hat geschrieben: Weiß der überhaubt, dass es Nachbauten gibt?
AirHead hat geschrieben: Dies mit einem bestimmt Fahrzeugalter aber auch wieder hinfallig, den 19XX wurde dafür erst eine Gesetz in der Stvzo verankert.
AirHead hat geschrieben:Andreas nein ich meinte nicht, wer Blinker drann haben muss, sondern ab wann die Gläser für Blinker/Rücklicht/Scheinwerfer eine ABE bzw. ein Prüfkennzeichen besaßen.
Und wenn er da keine Unterlagen drüber hat, wars das eigentlich.
(Obwohl er dann auch neue Fahrzeuge mit Umbauten nicht beurteilen könnte)
(Dieses ist in einem Land (lasst mich lügen Niederlande?! ) zu einem Freifahrtschein geworden für besitzer von Oldtimer vor Baujahr xy . Diese können sie umbauen wie sie wollen. Es muss so angenommen werden, da es für diese Bj. keine Unterlagen mehr gibt) (Quelle: TV Bericht für Customscene)
Ja heikels Thema. Typenkundebuch bei dem nächsten Weg zum Tüv nehmen -> hier guckse da, is orischinal... und es sollte gegessen sein, Imho.
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