von heizer2977 » 30. Juni 2014 22:36
Wenn der Vorbesitzer auch der letzte Halter laut Straßenverkehrsamt war brauchst du auch ne eidesstattliche Erklärung desselben ,das der Brief verlorengegangen ist . Wenn das Fahrzeug schonmal nach der Wende zugelassen war könnte es problematisch mit nem neuen brief werden,wenn er nicht der letzte Halter war,denn den neuen Brief mußt du von der letzten Zulassungsstelle wo sie zugelassen war beantragen .So wurde es mir bei meiner Zulassungstelle erklärt. Als sie mir sagten,das meine etz schonmal in Recklinghausen zugelassen war hab ich mir vor der Resto nen anderen Rahmen mit brief besorgt, weil der Aufwand war mir zu groß.
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heizer2977 am 1. Juli 2014 06:48, insgesamt 1-mal geändert.
Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
2 x Opel Kadett C Coupe einer wartet auf sein Ableben der andere auf seine Neugeburt
Anhänger: Oldiewohnwagen Continent 320sb
Hp 350 neu aufgebaut