Bevor ich den Bau unseres Wintergartens in Angriff genommen habe (42 qm Dachfläche, Tiefe 6 Meter, daher genehmigungspflichtig), bin ich mit allen Unterlagen und vorbereiteten Zeichnungen zum Bauamt gefahren.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass man dort alles abnickt und man nur noch ein paar Unterschriften braucht, aber es kam anders:
1. Laut B-Plan gibt es öffentliches Leitungsrecht an der Grundstücksgrenze, d.h. dort darf nichts gebaut bzw. genehmigt werden.
2. Die Bauzeichnungen waren zwar schön und auch übersichtlich; für den Bauantrag aber in einem falschen Maßstab.
Die beiden Punkte führten zur kompletten Neuplanung: Mehr Abstand, WiGa kleiner.
Aber auch positive Überraschungen:
3. Auf Statikgutachten verzichtete die Sachbearbeiterin, da sie sich selbst anhand der Holzmaße berechnen könne, ob Dimensionen ausreichend.
Im Nachgang, sprich nach eigentlicher Genehmigung, dann noch mal Probleme:
4. Da der WiGa an doppelschaliges Mauerwerk angesetzt werden sollte, wurde für die Aufhängung eine Lösung für Abstützung durch Statiker/Ingenieur gefordert.
Fazit: Besuch beim Bauamt und das Kennenlernen des zuständigen Bearbeiters wird sich sicherlich lohnen. Manchmal können so Fallstricke schneller erkannt werden. Wenn der Architekt alles einreicht und dann hakt es, kostet es viel Zeit und Geld......bei uns fast ein Jahr Verzug wegen Punkt 4.
P.S. Bei uns interessierte sich das Bauamt dafür, ob Beheizung vorgesehen wäre. In dem Fall gelten die Vorschriften der EnEV.........da haben wir das Konstrukt lieber "Kaltwintergarten" genannt

ETZ 250 SW 1987, Hisun HS 125-EC 2008, Dacia MCV 16V 2009, Dacia Dokker Stepway 2018