Macht das überhaupt Sinn bei der Mz Es 175/1 ?
Danke

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Moderator: Moderatoren
daniman hat geschrieben:Warum sollte man pauschal 46,- Steuer für das H-Kennzeichen bzw. die 07er Nummer bezahlen, wenn es für die 175er regulär ganzjährig 12.- kostet?
sch.raube hat geschrieben:also nicht pauschal rohe eier mit runkelrüben vergleichen und die doowen 07ner belächeln.
Spitz hat geschrieben:Lach, "weiter hinten" steht Muttis Quecki, der Kübel braucht aber auch viel Platz![]()
Enz-Zett hat geschrieben:Ich fürchte, das mit der HU-Freiheit für die 07er Nummern ist schneller Geschichte, als man sich vorstellen mag
Spitz hat geschrieben:Pneumantreifen sind Spitze, ich habe hier einen "neuen" liegen, ganz was Feines. Wahrscheinlich geht bei der Montage das Werkzeug kaputt, so hart wie der ist. Der hält dann aber deine 1000 Jahre![]()
tommanski hat geschrieben:Moin,
die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen).![]()
MfG Thomas
oldiekurt hat geschrieben:tommanski hat geschrieben:Moin,
die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen).![]()
MfG Thomas
Wo steht das denn ?
Niki hat geschrieben:oldiekurt hat geschrieben:tommanski hat geschrieben:Moin,
die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen).![]()
MfG Thomas
Wo steht das denn ?
Ja das ist so![]()
Es ist Personenbezogen mit polizeilichen Führungszeugnis und Flensburgabfrage verbunden !
LG
Paule56 hat geschrieben:Du musst es ja nicht mitführen, lediglich Datum Zeit und das verwendete Fahrzeug eintragen .....
eine Version früher waren auch die km zu vermerken
gkm hat geschrieben:Ist mir neu. Bei der "allg. Verkehrskontrolle" im Oktober wollte das Fahrtenbuch niemand sehen. Nur das übliche: "Ihren Führerschein und Fahrzeugschein bitte."
K-Wagenfahrer hat geschrieben:gm hat geschrieben:Ist mir neu. Bei der "allg. Verkehrskontrolle" im Oktober wollte das Fahrtenbuch niemand sehen. Nur das übliche: "Ihren Führerschein und Fahrzeugschein bitte."
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... ennzeichen
Erster Absatz.
tommanski hat geschrieben:Moin,
@gkm:
wo es genau steht kann ich jetzt auch nicht sofort sagen...
Wurde aber mir ausdrücklich von der Versicherung (in diesem Fall die Allianz) gesagt.
Kannste jetzt glauben, oder auch nicht...ich halte mich dran.![]()
MfG Thomas
Streethawk ts125 hat geschrieben:Und bedenke bei deiner Entscheidung das eine h Zulassung nicht rückgängig gemacht werden kann.
K-Wagenfahrer hat geschrieben:Weil bei unabhängigen Verkehrskontrollen wurde mehrfach bestätigt, das diese Oldtimer immer technisch voll i.O waren.
driver_2 hat geschrieben:Aus dem Bescheid geht der Zwang zum Mitführen des Fahrtenbuches nicht direkt hervor, allerdings verweist er auf den §16 der FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php).
Dieser Paragraph sollte alle Zweifel über das mitführen des Fahrtenbuches aus dem Weg räumen![]()
Außerdem dürfen andere Personen die erforderlichen Fahrten durchführen, wenn diese schriftlich vom Ihnhaber beauftragt wurden
driver_2 hat geschrieben:Die Fahrtenbücher sind auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen! Nach § 46 Absatz 3 gehört unter anderen auch die Polizei dazu.
mz-mw hat geschrieben:Ich habe seit 1998 ein 07er Kennzeichen. In den gesamten 16 Jahren wurde ich einmal polizeilich kontrolliert. Noch nie wurde ich aufgefordert, mein Fahrtenbuch vorzulegen.
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