TÜV nach fast 2 Jahren

Alles, was oben nicht passt.

Moderator: Moderatoren

Beitragvon altf4 » 11. Oktober 2007 21:27

yo -

also - auf keinen fall einfach *ohne* tüv zu machen abmelden: das kostet.
u.U tüvkleber/button wegmachen (muss nicht) und evtl nur mit brief zum tüvven gehn. dann kriegst du eine gelben ;).

gruß, altf4 ~:)

Fuhrpark: es 250/2 1972 | ts 250/1 (die jawaemme), 1978 | es-t 250/2 , 1970 (sNufkiN) | es250/2 (das zwischending) | 2 x sr 500, ca. 1980
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Re: TÜV nach fast 2 Jahren

Beitragvon Ex-User sirguzzi » 11. Oktober 2007 21:50

Norbert hat geschrieben:Ansonsten,es darf NIE,wirklich nie niemals nicht Aceton (also Vorsicht mit BREMSENREINIGER!) über die TÜV-Plakette laufen und auch Nieniemalsnicht darf man den Fzg.-Schein in der Jeans vergessen wenn die ihre Runden in der Waschmaschine dreht!!!!!
Sonst kann der TÜV-Mensch ja nichts mehr ablesen und muß dann 2Jahre kleben !

Gruß

Norbert :bgdev:


Wenn hier beim lokalen TÜV der Prüfer Schein und Plakette nicht mehr erkennen kann, dann guckt er mal kurz auf den Monitor seines Kompjuders.....
:shock:
Ex-User sirguzzi

 

Beitragvon Ex User Hermann » 11. Oktober 2007 23:06

Da steht aber nicht, wann der TÜV abgelaufen ist ;-)
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Beitragvon Mumpfel » 12. Oktober 2007 11:11

Ein Kollege von mir hatte bei seinem Anhänger (angemeldet) den TÜV um 5 Jahre überzogen weil er ihn einfach nicht brauchte.
Als er sich dann doch mal "aufraffte" und das Teil zum TÜV brachte bekam er ohne Probleme den Rest von 1 Jahr.

Ich muss sagen das der TÜV hier sowas recht kulant handhabt und auch bei anderen Sachen nicht einen auf "Paragraphenreiter" macht.

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Beitragvon DRK » 12. Oktober 2007 11:27

Hermann hat geschrieben:Da steht aber nicht, wann der TÜV abgelaufen ist ;-)

Und selbst wenn, dann sucht man sich einfach einen andern Überprüfungsverein, es gibt ja Dekra, TÜV Nord, TÜV Rheinland usw...
Die haben alle ihre eigenen Rechner, Daten tauschen die nicht untereinander aus.

Ich selber fahre immer von BRB nach Sachen-Anhalt zum TÜV, da kenne ich einen sehr guten Prüfer, der einen immer fair behandelt.

Fuhrpark: .
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Beitragvon Ex User Hermann » 12. Oktober 2007 14:01

Mumpfel hat geschrieben:Ich muss sagen das der TÜV hier sowas recht kulant handhabt und auch bei anderen Sachen nicht einen auf "Paragraphenreiter" macht.

Im Saarland z.B. stellt sich das Problem erst garnicht, die machen nämlich bei der Rückdatierung nicht mit. Also Anhänger, Mopped drauf oder mutig so hinfahren oder mit Kurzzeitkennzeichen zur Sicherheit, ab ins Saarland (für mich nicht wirklich weit).
Ex User Hermann

 

Beitragvon Ex-User Eifelheizer » 12. Oktober 2007 23:07

Also,

Die StVO wie auch die StVZO ist Bundesrecht, von daher kann es keine länderspezifischen Regelungen geben!
Was sein kann ist, daß der Saarländer eine andere Auslegung pflegt, dazu gibt es aber sicherlich keine verbindlichen Bestimmungen.
Man darf sich auch ruhig mal, mit den Knaben und Knäbinnen bei TÜV und Dekra, und wie sie alle heißen, streiten, wenns um die Erhebung der Gebühren geht. Stelle man sich mal vor, man traut sich nach 30 Jahren mit einer Karre wieder dort hin - 15 Gebühren?
Die obligatorische Vollabnahme wurde abgeschafft, wenn das Fz. zuvor in der BRD oder der DDR zugelassen war. Dieser Geldschneiderei gilt es einhalt zu gebieten!!!

Der Tip für alle die keinen Anhänger haben:
Die Zulassungsbehörden können Bescheinigungen für die die Vorführungen zur technischen Überprüfung ausstellen, damit darf man vom Standort des Fahrzeugs bis zum Untersuchungsort fahren und wieder zurück, vorausgesetzt, daß ein Versicherungsschutz besteht. So hab ich das auch mit Krippes HuFu nach 10 Jahren Garage gemacht.
Das geht sogar, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist, ist aber wohl wat Rennerei, aber allemal biliger als ne "rote" Nummer - oder wie das Ding jetzt heißt.

@ Richi
So Lange Du dich mit mit Deinem Fz auf Flächen bewegst die nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind, kannste damit machen wat Du willst und die brauchen auch keine aktuelle Untersuchungen gem § 29!
Die Bullerei geht das garnix an!!!
Ex-User Eifelheizer

 

Beitragvon Roland » 12. Oktober 2007 23:23

Eifelheizer hat geschrieben:Stelle man sich mal vor, man traut sich nach 30 Jahren mit einer Karre wieder dort hin - 15 Gebühren?

Auch nach 30 Jahren werden nur 2 Gebührenfällig. Einmal für die Vergangenheit und einmal für die nächsten 2 Jahre.
Eifelheizer hat geschrieben:Die obligatorische Vollabnahme wurde abgeschafft, wenn das Fz. zuvor in der BRD oder der DDR zugelassen war. Dieser Geldschneiderei gilt es einhalt zu gebieten!!!

Das gilt meines Wissens nur, wenn das Fahrzeug einen bundesdeutschen Brief hat.
Ansonsten nach wie vor Vollabnahme, denn im DDR Brief stehen keine technischen Daten.
Und bei der Vollabnahme wird ja nichts anderes gemacht als bei einer Hauptuntersuchung.
Nur, daß eben die technischen Daten rausgesucht und eingetragen werden.
Gruß
Roland

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Beitragvon Sven Witzel » 13. Oktober 2007 13:08

Kenn ich auch so...
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