
Ich hatte mit einem Kollegen eine Diskussion und hätte gern mal Eure Meinung dazu gehört....
Wenn ich mir einen Motorradrahmen eines zerlegten Motorrades kaufe (um den "auf Lager" zu legen) kann ich den ja jederzeit als ganzes Motorrad wieder anmelden. (> 7 Jahre dann mit Vollgutachten, aber das spielt jetzt keine Rolle)
Also alles vollkommen legal, mit allen Papieren usw.
Ich bzw. der Verkäufer müssten doch in der Zulassungsstelle Bescheid geben, oder? Der "Rahmen" ist zwar vorübergehend Stillgelegt, aber dennoch, oder?
Und was ist, wenn ich in paar Jahren den Rahmen dann wegwerfen will, dann benötige ich doch eine Enstorgungsbescheinigung eines Verwertes, oder?
Wie handhabt IHR das?
