ich habe mal eine Frage zum aktuellen Abnahmeprozedere von NQ Reifen an unseren Krädern insbesondere für die große TS da ich mir gerne den 110/80-16 K66 auf dem Hinterrad montieren würde.
Da ich kürzlich meine HU gemacht habe wollte ich das gleich klären. Leider kam der Prüfer bei dem Passus §19Abs2 STVZO in dem angehängten Schreiben von Heidenau ins Stutzen und wußte nicht genau ob ich nun noch irgendwas machen muss damit ich den reifen fahren kann.
Er verwies darauf, dass ich mal beim TÜV oder der Dekra in Berlin nachfragen solle, die wüßte sowas genauer.

Bevor ich da mal bei den Wissenden vor Ort aufschlage wollte ich mal hier horchen wie eure Erfahrungen/Meinungen dazu sind.
Muss ich nun eine Abnahme machen oder nur den ollen Zettel mit unterschrift vom Händler mitführen??
Freue mich auf eure nützlichen Hinweise.
Grüße
Chris