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Harlekin hat geschrieben:Was dran war muss auch dran sein ( das was in der abe steht) und was dran ist muss auch funktionieren.
Ganz einfach.
EmmasPapa hat geschrieben:§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt, dass Fahrzeuge (außer Kleinkrafträder) mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen. Jedenfalls besagt das die 1982 geltende Fassung, eine jüngere habe ich in der Kürze nicht finden können. In älteren Fassungen brauchten z.B. auch Motorräder noch keine Blinker haben. Da es den S 51 N aber bis zur Wende gab, sollte die 82er Fassung in dieser Hinsicht auch bis dahin wirksam gewesen sein.
-- Hinzugefügt: 9. Februar 2016 14:51 --Harlekin hat geschrieben:Was dran war muss auch dran sein ( das was in der abe steht) und was dran ist muss auch funktionieren.
Ganz einfach.
Dann dürften ja nur originale Fahrzeuge durch die Gegend fahren.
Mainzer hat geschrieben: wenn die Teile in der ABE stehen, müssen sie auch dran sein
EmmasPapa hat geschrieben:§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt .....
Mainzer hat geschrieben:Nach §54 Abschnitt 5 Absatz 4
" Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an: [...] 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,[...]"
Demzufolge dürfte man auch eine als LKR zugelassene ETZ 125 oder TS 125 oder schlagmichtot ohen Blinker fahren, so man einen Prüfer findet, der sie einem austrägt. Denn wenn die Teile in der ABE stehen, müssen sie auch dran sein
Andreas hat geschrieben:EmmasPapa hat geschrieben:§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt .....
Die StVZO ist da so eine Sache, bezieht sie sich i.d.R. doch auf zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Simmen (mit Versicherungskennzeichen) sind nicht Zulassungspflichtig sondern nur Versicherungspflichtig.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Maßgeblich sehe ich hier aber in erster Linie die Betriebserlaubnis.
Grundsätzlich würde ich erst einmal behaupten, was dran war ( und somit Bestandteil der Betriebserlaubnis ) muß dran bleiben oder per Einzelabnahme ausgetragen werden. Warum ein Sachverständiger allerdings Blinker austragen sollte mag sich mir nicht erschließen, ebenso das Bedürfnis, seine eigene Verkehrssicherheit zu schmälern. Wahrscheinlich grade im Trend .... Customizing oder so.
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
manitou hat geschrieben:Genau so sehe ich das auch. So wie der Fahrzeugtyp ausgeliefert ist, wurde die Betriebserlaubnis erteilt und genau so hat es auch auszusehen. Alles andere kann man machen muß dann aber auch damit leben, wenn es ein Herr der Schlumpfeninnung kostenungünstig berechnet.
Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.
ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.
Kosmonaut hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.
So ein Aufwand, ein originales Typenschild für so eine Bastelei zu opfern ist echt eine Schande.
daniel_f hat geschrieben:Kosmonaut hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.
So ein Aufwand, ein originales Typenschild für so eine Bastelei zu opfern ist echt eine Schande.
Richtig. Wir sind die Mopeds weiland einfach mit runtergedrehten, abgesägten oder ganz ohne Blinker gefahren.Hat die Polizei nie interessiert. Denen ging es nur um ausreichend Profil, Licht und Bremslicht i.O. und ja keinen zu langen oder zu lauten Auspuff dran. Und ich wurde weiß Gott oft genug angehalten. Ist allerdings schon wieder gut 10...15 Jahre her. Vielleicht sind die jetzt auch "schärfer"
Ne Betriebserlaubnis wollte komischerweise auch nie einer sehen. Nur Führerschein und den Versicherungszettel.
Gruß
ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.
flotter 3er hat geschrieben:daniel_f hat geschrieben:Kosmonaut hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Kommt immer auf den Inhaber der Uniform an - in Berlin wurde teilweise selbst zu DDR Zeiten gefordert die Dinger entweder ganz abzubauen oder sie müssten funktionieren. Einfach runterdrehen haben nicht alle durchgehen lassen.
Matthias-Aw hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:daniel_f hat geschrieben:Kosmonaut hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Kommt immer auf den Inhaber der Uniform an - in Berlin wurde teilweise selbst zu DDR Zeiten gefordert die Dinger entweder ganz abzubauen oder sie müssten funktionieren. Einfach runterdrehen haben nicht alle durchgehen lassen.
Also soweit ich mich erinnern kann gingen die Dinger ja nur nicht weil man keine Batterie hatte. Damals war man übrigens froh welche zu haben und niemand kam auf die Idee die abzubauen
Zurück zum Thema, "das Runterdrehen" musste in der DDR ganz einfach durchgelassen werden. Da ja die Frage woher man denn eine Batterie nehmen sollte nicht vom Polizist beantwortet werden konnte. Man musste notgedrungen jeden solange runtergedreht fahren lassen bis es irgendwann mal wieder welche gab. (das war 1990). Gut villeicht war das in Berlin anderst, aber auf dem Land gab einen permaneten Mangel an Batterien und damit den Freibrief.
Andreas hat geschrieben:ea2873 hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.
bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.
Dazu müssten die Originalpapiere aber weg sein, richtig?
Mag sicherlich ein Schlupfloch sein, sollte aber m.E. nicht zu heftig propagiert werden. Ist aus meiner Sicht ein wenig zuviel "Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt". Wir wollen den oldtimerbegeisterten Nachwuchs doch auf die richtige Linie lenken, oder?! Der nächste Griff zu Schlagzahlen und ggf. weiteren falschen Aussagen wäre dann sicherlich nicht mehr weit.
flotter 3er hat geschrieben:... Z.B. müssen die Neckermann ETS auch mit Blinker gefahren werden, die DDR Teile dürfen ohne...
CJ hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:... Z.B. müssen die Neckermann ETS auch mit Blinker gefahren werden, die DDR Teile dürfen ohne...
Das liegt aber daran, dass die Neckermänner eine bundesdeutsche ABE haben und zum Zeitpunkt der Erteilung Blinker schon lange Pflicht waren (ab 1962 glaube ich). In der DDR wurde diese Pflicht erst ab 01.06.1982 eingeführt, wobei auch hier das Datum der Erteilung der ABE entscheidend ist.
Hat denn jemand Zugriff auf die fraglichen ABE? Hier gibt es doch den einen oder anderen, der in einer Prüforganisation ist. Da sollte doch sowas beschaffbar sein.
Kaemmi800 hat geschrieben: ... Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab) ...
Luzie hat geschrieben:Kaemmi800 hat geschrieben: ... Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab) ...
scheinbar das einzige auf was hier immer rumgeritten wird
Midi hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:Kaemmi800 hat geschrieben: ... Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab) ...
scheinbar das einzige auf was hier immer rumgeritten wird
Ja, und dieser Vertrag war das Beste was die ganze Bundesregierung je hin bekommen hat! Ich fahr bis heute mit nem offenen Motorradführerschein, damals mit 16 gemacht, und nur durch das Alter hubraumbegrenzt. Ab 18 offen. Ich hab mit 18 den LKW Führerschein gemacht für 65 Mark Ost, mit dem ich bis 2002 täglich Vierzigtonner bewegt habe. Tja damals wollte noch nicht jeder Halsabschneider seinen Teil vom Kuchen ab haben...
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