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ghostrider-xr hat geschrieben:Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Ravecury hat geschrieben:Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.
ghostrider-xr hat geschrieben:hat einer Ahnung was zu machen ist?
DerKnecht hat geschrieben:Meine TS 150 mit originalen DDR-Papieren wurde 2006 wieder angemeldet. Für ~55€ TÜV. Keine Vollabnahme, nichts. Ganz normale Kosten.
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