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MZ-Pfleger hat geschrieben:Schon blöd. Da hilft man seiner Maschine auf illegalen Wegen zu mehr Leistung und muss dann auf offiziellen Straßen vorsichtiger Fahren als die anderen, nur um nicht in eine Situation zu kommen in der alles auffliegen könnte.
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Gruß Tino
DWK hat geschrieben:MZ-Pfleger hat geschrieben:Schon blöd. Da hilft man seiner Maschine auf illegalen Wegen zu mehr Leistung und muss dann auf offiziellen Straßen vorsichtiger Fahren als die anderen, nur um nicht in eine Situation zu kommen in der alles auffliegen könnte.
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Gruß Tino
Oder man läßt sich das von seinem Prüfer schön eintragen, zahlt die Steuern und Versicherung und hat jede Menge Spaß beim fahren
Martin Rodig hat geschrieben:Okay danke für die Antworten.
Da werde ich im Sommer wieder auf 125ccm aber mit 4 Kanälen umrüsten.
Die mit dem AOA also dem Reso in Originaloptik genau zusammen 15Ps erreichen. Da sollte ich doch zukünftig keine Probleme bekommen oder ?
Sven Witzel hat geschrieben:Ja. Die Karre wird in der Regel bei einem Unfall mit Polizei im Spiel beschlagnahmt und von einem Gutachter überprüft.
Dein größeres Problem dabei ist allerdings, dass die Versicherung nicht leisten muss.
Sprich alles was sonst die Haftpflicht reguliert wird, wird sich die Versicherung von dir wieder holen.
Mit Titel geht sowas 30 Jahre lang - verzinst natürlich.
Davon hast du deutlich länger was als von den Owi und strafrechtlichen Aspekten.
kutt hat geschrieben:Stimmt, da es ein offentliches Forum ist, muß auch darauf hingewiesen werden, das es sich um Fahren ohne gültigen Führerschein und ggf. auch ohne gültige Versicherung handelt (falls die Leistungsänderung nicht eingetragen und bei der Versicherung mit angegeben wurde)
Man kann sich sicher sein, daß gerade bei den A1-ern im Falle eines Unfalls da sehr genau nachgeschaut wird.
z.B. Bei meinem Cousin wurde das Moped nach dem Unfall sofort beschlagnahmt und geprüft ob alle Drosseleinrichtungen für seine Führerscheinklasse installiert und auch funktionstüchtig waren.
matthias1 hat geschrieben:Frag deinen TüV oder DEKRA Prüfer.
nobodyii hat geschrieben:matthias1 hat geschrieben:Frag deinen TüV oder DEKRA Prüfer.
Es gibt da auch noch andere - und bessere - Prüforganisationen.![]()
flotter 3er hat geschrieben:nobodyii hat geschrieben:Es gibt da auch noch andere - und bessere - Prüforganisationen.![]()
Ganz sicher. Aber in bestimmten Regionen haben nur bestimmte Prüforganisationen so eine Art Monopol für Einzelabnahmen etc. Bei uns darf so etwas z.B. nur die Dekra. Hängt vom Wohnort ab.
Mz Liebhaber 250 hat geschrieben:So einen "Speziallisten" hatten wir schon mal hier im Forum...
Robert K. G. hat geschrieben:Die Eintragung von 15 PS ist fahrwerksseitig kein Problem solange du eine Scheibenbremse hast.
Robert
EmmasPapa hat geschrieben:@ der garst:genau so
Aber die Jugend muss mit dem Kopf durch die Wand, das ist so festgeschrieben, wie das Amen in der Kirche.
Wegen der Scheibenbremse: Da muss ich mir im TS-Gespann mit der Trommel vorn echt ne Platte mache, ob ich das nächste mal die HU bestehe. Und jeder, der eine 250er mit Trommel fährt auch. Ich kann mich erinnern, dass die letzten SR 500 nur noch mit Trommel kamen............Das sollte für die 15 PS inder 1,5er dann doch nicht relevant sein, oder?
Robert K. G. hat geschrieben:EmmasPapa hat geschrieben:@ der garst:genau so
Aber die Jugend muss mit dem Kopf durch die Wand, das ist so festgeschrieben, wie das Amen in der Kirche.
Wegen der Scheibenbremse: Da muss ich mir im TS-Gespann mit der Trommel vorn echt ne Platte mache, ob ich das nächste mal die HU bestehe. Und jeder, der eine 250er mit Trommel fährt auch. Ich kann mich erinnern, dass die letzten SR 500 nur noch mit Trommel kamen............Das sollte für die 15 PS inder 1,5er dann doch nicht relevant sein, oder?
Doch ist es, denn deine 2,5 er TS hat eine größere Trommelbremse als die 1,5er ETZ... Das führt nur zu unnötigen Diskussionen mit einem Prüfer...![]()
Zudem hat die Scheibenbremse eine E-Nummer, das macht es viel leichter...
Gruß
Robert
Enz-Zett hat geschrieben:Nun, von 14 auf 15 PS ist eine Steigerung von knapp über 7%. Ein Wert, der nicht nur die IGM vor Neid erblassen lässt...![]()
Auch wenn eine 150er Trommel ausreichen würde, die Diskussion beim Prüfer ist mit der Scheibenbremsanlage der 250er höchstwahrscheinlich kürzer.
bluelagune hat geschrieben:Das Geld holt sie sich beim Versicherungsnehmer wieder, allerdings (und jetzt kommts), maximal 5.000,00 Euro (sogenannte Regressbegrenzung).
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