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der garst hat geschrieben:Zuallererst Check mal bitte die Rahmennummer bei der Polizei oder Zulassung,
Wenn sauber dann lass dir vom Verkäufer(!) eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben das kein Anspruch dritter besteht, und dass das Krad sein uneingeschränktes Eigentum ist.
Einer muss das unterschreiben, die Zulassung braucht die Eidesstattliche.
Wenn du selbst das unterschreibst , und irgendwann kommt irgendwer mit dem alten Brief, bist DU haftbar und darfst das Mopped abtreten.
Ansonsten fertig restaurieren, ab zum Tüv, Vollabnahme $21, Papiere an die Bündelungsbehörde zur Prüfung, nach etwa 4 Wochen mit den Papieren zur Zulassung.
Kennzeichen dran,
Fertig.
...ich mach das nie wieder ohne Papiere . ....
elmariachii hat geschrieben:Hallo.
Ich habe mir eine MZ RT 125/2 Baujahr 1957 gekauft. Leider waren keine Papiere dabei, nur ein Kaufvertrag. Zur Info: ich komme aus Hessen.
Ich möchte die MZ gerne komplett restaurieren. Sie ist so stark restaurierungsbedürftig, dass ich noch nicht einmal weiß, ob sie läuft.
Jetzt zu meiner Frage:
Erst Papiere besorgen, dann restaurieren oder umgekehrt?
Folgendes würde ich machen:
1. Zuerst zur Zulassungsstelle mit Kaufvertrag und mir eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" holen.
2. Dann mit dieser zum Kraftfahrtbundesamt und "zweite Betriebserlaubnis" (Fahrzeugpapiere) holen.
3. Dann restauriert zum TÜV und Vollabnahme mit TÜV machen lassen.
Kann ich das so machen?
Danke und Grüße aus Gießen
Hinterhofschraubär hat geschrieben:Wenn du keine Papiere hast, brauchst du von nem Notar ne Eidesstatliche Erlärung, dass die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind.
Zum Glück haste ja nen Kaufvertrag, sonst müsste der Notar noch zusätzlich reinschreiben, dass du uneingeschränkt der Eigentümer bist und keine Ansprüche Dritter bestehen.Kosten für Notar sind hier in HH bei ca 60€ für so n Wisch.
der garst hat geschrieben:Zuallererst Check mal bitte die Rahmennummer bei der Polizei oder Zulassung,
Wenn sauber dann lass dir vom Verkäufer(!) eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben das kein Anspruch dritter besteht, und dass das Krad sein uneingeschränktes Eigentum ist.
Ansonsten fertig restaurieren, ab zum Tüv, Vollabnahme $21, Papiere an die Bündelungsbehörde zur Prüfung, nach etwa 4 Wochen mit den Papieren zur Zulassung.
Kennzeichen dran,
Fertig.
Egon Damm hat geschrieben:wenn er keine Fahrzeugpapiere hat, hat er auch keine KFZ-Brief Nummer.
mzfreak0796 hat geschrieben:Absolut richtig die Aussagen mit "geklaut & Co".
Nur geht man deswegen heutzutage eben anders vor.
Man zerlegt den Bock vollständig und jagt sämtliche Lacktteile durch die Sandstrahlkabine. Der Motor wird zerlegt, muss man ja auch machen, und die Gehäuseteile mit den Motornummern beiseite geräumt. Dann begibt man sich auf die Zulassungsstelle und macht die notwendige Anfrage nur hinsichtlich eines Rahmens, welchen man erworben habe. Stellt sich dann heraus, dass das Ding geklaut ist, dann kann ja, nachdem ein Eigentumserwerb an geklautem Gut nicht möglich ist, der Eigentümer den Rahmen, notfalls über die Polizei, im Zuge der Beschlagnahme, abholen lassen. Mit den restlichen Teilen wird es für ihn deutlich schwieriger werden, da diese nicht mehr zuordenbar sind. Da steht dann Aussage gegen Aussage!
Helmut
der garst hat geschrieben:7er als Privatperson bekommt man fast nicht mehr. Hier wurden vom Gesetzgeber ordentlich Riegel vor geschoben da ziemlich viel Unsinn damit rum fährt und fuhr der im öffentlichen Straßenverkehr nicht die Bohne zu suchen hat.
Da ist der ganze Aufwand auch anders.
mzfreak0796 hat geschrieben:Absolut richtig die Aussagen mit "geklaut & Co".
Nur geht man deswegen heutzutage eben anders vor.
Man zerlegt den Bock vollständig und jagt sämtliche Lacktteile durch die Sandstrahlkabine. Der Motor wird zerlegt, muss man ja auch machen, und die Gehäuseteile mit den Motornummern beiseite geräumt. Dann begibt man sich auf die Zulassungsstelle und macht die notwendige Anfrage nur hinsichtlich eines Rahmens, welchen man erworben habe. Stellt sich dann heraus, dass das Ding geklaut ist, dann kann ja, nachdem ein Eigentumserwerb an geklautem Gut nicht möglich ist, der Eigentümer den Rahmen, notfalls über die Polizei, im Zuge der Beschlagnahme, abholen lassen. Mit den restlichen Teilen wird es für ihn deutlich schwieriger werden, da diese nicht mehr zuordenbar sind. Da steht dann Aussage gegen Aussage!
Helmut
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