Noch ein Nachtrag: Prinzipiell kann man mit den meisten Prüfern reden, wenn man den richtigen Ton anschlägt.
Mein Prüfer wollte mir gestern erzählen, dass Ochsenaugen ohne hintere Blinker nur bis Baujahr '68 zulässig gewesen seien. Tatsächlich war der Stichtag der 1.1.87 Das wusste ich in dem Moment natürlich auch nicht, konnte aber immerhin darauf verweisen, dass die Blinker eingetragen sind.
Dann gab es noch eine kurze Diskussion, weil die vordere Bremse keinen Bremslichtschalter hat. Ich habe ihm dann freundlich erklärt, dass Trommelbremsen bei MZ vorne generell keinen Bremslichtschalter hatten und dass das erst in den 80er mit der Scheibenbremse kam. (Ja, ich weiß, das war geflunkert. Aber ich konnte die Diskussion dadurch beenden und da die Bremse ohne Schalter völlig legal ist, habe ich deshalb auch kein schlechtes Gewissen.)
Prinzipiell kann es nicht schaden, sich ein bisschen mit der Materie auszukennen. Und wenn man keine Fakten parat hat, zumindest eine gute Ausrede zu haben.

Wenn man dann noch vernünftig mit dem Prüfer redet, klappt das meistens.
(Aber natürlich nicht immer. Mir wurde mal die Plakette verweigert, weil unter anderem angeblich der Abstand zwischen Schwingenträger und Rahmen zu gering sei und die beim Einfedern zusammenstoßen würden. Mein wiederholter Hinweis, dass der Schwingenträger NICHT einfedert, wurde ignoriert.)
2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, Honda VFR750, EMW R35 Traktor