Egon Damm hat geschrieben:
Der Fragesteller wohnt aber in den alten Bundesländern und braucht da den § 21. Könnte ein Problem
werden, weil die nicht so fitt sind und eine unvollständige Datenbank haben. Seit mehr als 5 Jahren
akteptieren die nichts mehr wie Kopieen usw. Die wollen eine ABE haben, die es in deinem Fall nicht
gibt.
Also mache dich erstmal schlau bei deinem TÜV.
So weit sind wir ja nicht weg... Z.B. wohn ich fast in der Mitte Deutschlands...
Mein TÜVer kennt sich aus. Ne ABE hat er nur für das Windschild verlangt und das ist nicht mehr montiert.
Für das DDR-Zeug gibt es ja keine...
Er wusste auch über den "einfedrigen" Seitenständer bescheid.
