Hi,
das ist ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug. Nach §19.2a STVZO erlischt automatisch die Betriebserlaubnis sobald das Fahrzeug nicht mehr auf Feuerwehr oder ähnliches zugelassen ist:
§19.2a STVZO hat geschrieben:(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Im Fahrzeugschein ist das Fahrzeug als "So-KFZ Feuerwehrfahrzeug" deklariert. Damit das auf privat zugelassen werden kann muss also eine §21er gemacht werden von TÜV (Westen) oder DEKRA (Osten), die Fahrzeugart Feuerwehrfahrzeug gibt es in der Regel nicht für Privatpersonen. Ausbau/Deaktivierung der SoSi-Anlage, Sitzplatzanzahl, Ablastung auf 7,5t muss der amtlich anerkannte Sachverständige auch noch entscheiden.
Auch ändern sich die Fristen der Hauptuntersuchung. Feuerwehr und Katschutz hat je nach Bundeslang trotz 7,5t 2 Jahre HU bzw. 2 Jahre SP im Wechsel (wenn über 7,5t). Privat zugelassen ist HU Jährlich ab 3,5t und über 7,5t noch nach 6 monaten SP.
Wenn es ein LKW wird, dann kommen noch Sachen wie maximale Sitze (ggf Führerscheinklasse D!, wegen mehr als 8 Sitze), EG-Kontrollgerät/Fahrtenschreiber etc zum tragen.
Wenn dann das Fahrzeug direkt als Oldtimer zulassen mit H-Kennzeichen, dann entfallen einige Vorschriften, wie z.B. das EG-Kontrollgerät:
http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads ... nahmen.pdfAnalog ist gerade nach neuester Verwaltungsvorgabe zu §30 STVO das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer über 3,5t gefallen. (für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen). LKW-Maut ist auch beim Oldtimer nicht fällig.
Thema Führerschein, nach der neuesten Änderung der FEV wird für Fahrzeuge über 3,5t die nicht explizit für Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind, Klasse D bzw. D1 vorgeschrieben. Nur Altinhaber, die den Führerschein vor 2013 gemacht haben, dürfen das noch mit C1(E) bzw. Klasse 3 fahren. Da gibt es auch lustige neue Regelungen.
https://www.mainz.de/vv/Fuehrerschein-N ... 2-2016.pdfSowas sollte alles erstmal bedacht werden.
MfG
Tobias
Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969