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BeitragVerfasst: 27. November 2017 15:10 
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Hallo ,

Habe mir vor einiger Zeit eine HuFu geholt (ES) heute habe ich noch letzte Arbeiten durchgeführt für die HU am Freitag. Dabei ist mir aufgefallen das die Nummer unten am motor eine 91088XX ist was auf ein austauschrahmen schließen lässt und die auf der Plakette und in den Papieren aber eine 55407XX ist, im Brief gibt es aber kein Hinweis auf ein Rahmen Tausch.

Wie wäre jetzt das Vorgehen was sagt ihr?

MfG Marcel


Fuhrpark: MZ ES150 '64
MZ ES150 GST im Aufbau (Membranmotor)
Trabant P601 '86
Simson S50 '77
MZ TS 250
Wartburg 1.3
Mitsubishi Outlander '15

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 15:43 
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Die Plakette dürfte nicht das Problem sein, die kann man wechseln. Problematisch sind die Unterschiede bei der Rahmennummer und dem Brief. Da passt der Brief nicht zum Rahmen oder umgekehrt. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei der Prüfbehörde klappt.


Fuhrpark: TS 150 (1978), ETZ 250 (1988)

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 15:44 
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So wird´s sicherlich nichts mit der HU, solange keine Übereinstimmung ist.

Wie man die Sache angehen sollte. hängt sehr von den Umständen des Kaufes ab. War der Verkäufer selbst im Fahrzeugbrief
als Halter eingetragen? Dann könnte man einen nachträglichen Rahmentausch sicher bei der Dekra eintragen lassen.

In allen anderen Fällen wirds schwierig. Eine Wiederzulassung des Ersatzrahmens ist ohne zutreffende Papiere (sicher) nicht möglich,
denn dann könnte man ja aus allen möglichen Ersatzrahmen neue Fahrzeuge machen.

Eher wäre denkbar, dass der Brief aufgeboten wird, falls sich kein rechtmäßiger Besitzer meldet/bzw. das Fahrzeug nicht gestohlen ist,
könnte die alte Nummer in den Ersatzrahmen eingeschlagen werden (Dekra), wobei der Schwachpunkt dabei auch hier ist, dass für den
Ersatzrahmen kein Eigentumsnachweis vorliegt. Da könnte die Zulassungsstelle - je nach Mitarbeiter - aber möglicherweise ein
Auge zudrücken ...

Das ist, was mir dazu einfällt - also keinerlei Rechtsberatung. Die zuständige Zulassungsstelle kann´s verbindlich sagen.

Gruß
Lothar

_________________
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Wie nennt man eigentlich Verschwörungstheoretiker, deren Theorie sich nach angemessener Zeit als richtig herausstellt?


Fuhrpark: MZ500R/92, ETZ150/88, ES175-2/72, ES150-1/70, ES150/65, ES150/63, RT125-0/52

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 16:05 
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Hi,
wenn die Rahmennummer unterm Sitz und in den Papieren übereinstimmt, würde ich auf Dummfang gehen....
Viele wissen doch gar nicht, dass unten am Motor noch ne Nummer ist...Manchmal ist die auch kaum noch zu lesen...

Gr
Gummi


Fuhrpark: TS 150 1973
TS 150 1980
TS 150 1985
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BeitragVerfasst: 27. November 2017 16:16 
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LaLu 2011
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Es bleibt trotzdem ein Mopped ohne Papiere. Auch die neuen Papiere sind dann falsch und gehören nicht zu dieser ES.

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Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
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Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 17:43 
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Da wurde wohl mal ein Ersatzrahmen verbaut. Bei meiner ETS 250 exakt gleiche Konstellation. Der Vorbesitzer konnte sich noch an den Wechsel erinnern aber es gab keine Unterlagen dazu und im Ost Brief wurde es auch nicht eingetragen.

Bei der HU ist es Wurscht. Den Prüfer interessiert NUR die eingeschlagene Fahrgestellnummer und diese trägt er in das Gutachten ein.

Probleme kann es dann auf der Zulassungsstelle geben weil Du ja zu der FIN aus dem Gutachten keine Papiere vorweisen kannst. Ich habe den Sachverhalt 2011 auf der Zulassungsstelle geschildert und habe unkompliziert neue Papiere erhalten. Dort steht logischerweise auch die eingeschlagene FIN drin. Mein originaler Brief wurde allerdings entwertet und mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Hängt sicher ein Stück weit vom Bearbeiter, der Tagesform und dem eigenen Auftreten ab. Viel Glück!

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Fuhrpark: ES 175

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 17:50 
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Gummi hat geschrieben:
Hi,
wenn die Rahmennummer unterm Sitz und in den Papieren übereinstimmt, würde ich auf Dummfang gehen....
Viele wissen doch gar nicht, dass unten am Motor noch ne Nummer ist...


viele nicht, TÜV Prüfer aber schon, die schauen (zumindest hier in der Gegend) prinzipiell nicht die Nummer am Typenschild, sondern die am Rahmen an. Typenschild gibts zum nachkaufen, da kann man auch "ich liebe dich" draufschreiben.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 19:28 
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Also der Vorbesitzer steht nicht im Ost Brief nicht drin hat er von einem älter Herrn gekauft , ich habe auch versucht Kontakt zu meinem Verkäufer aufzubauen leider ohne Erfolg , ich werde morgen mal auf die zulassungsstelle fahren und den das wie Otmar gesagt hat , den Leuten dort genauso schildern .

Danke für euere schnellen und vor allem hilfreichen Antworten


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BeitragVerfasst: 27. November 2017 21:30 
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Ein Feedback zu dem Sachverhalt wäre aber trotzdem sinnvoll ;)

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
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1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 27. November 2017 23:55 
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Ich habe Papiere, ich habe ein dazu passendes Typenschild (bzw. Heckteil mit selbigem) und ein fehlerhaftes Bauteil... Warum nicht das fehlerhafte Bauteil ausbessern....


Fuhrpark: Oldtimer

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BeitragVerfasst: 28. November 2017 08:51 
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Feuereisen hat geschrieben:
Warum nicht das fehlerhafte Bauteil ausbessern....

Weil das öffentliche Anstiftung zu einer Straftat ist :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich kann es schlecht beurteilen, da ich die entsprechende Zulassungsstelle nicht kenne. Bei meiner Zulassungsstelle würde ich mir den Aufwand vom Feuereisen nicht machen.
Bei uns ist so ein Fahrzeug innerhalb von 15 Minuten mit der richtigen Rahmennummer zugelassen. Es ist eigentlich nur ne ganz normale Zulassung ohne vorhandene Fahrzeugpapiere.
Ich: "Müssen Sie nicht den Brief aufbieten?"
Zulassung: "Kann ich, muss ich aber nicht. Kommt doch eh nix bei so nem Fahrzeug raus."

Das Ganze ist aber 20 km weiter im nächsten Landkreis wieder ganz anders.


Fuhrpark: ETZ 250

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BeitragVerfasst: 28. November 2017 22:15 
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Feuereisen hat geschrieben:
Ich habe Papiere, ich habe ein dazu passendes Typenschild (bzw. Heckteil mit selbigem) und ein fehlerhaftes Bauteil... Warum nicht das fehlerhafte Bauteil ausbessern....


z.B.


Fuhrpark: MZ ETZ 251

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BeitragVerfasst: 29. November 2017 16:06 
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dat gaid...hab ich früher mal versucht, die alte nummer platt dengeln und die oginole reinhämmern und gut ist.
wobei hier keiner angestiftet werden soll...
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BeitragVerfasst: 29. November 2017 16:43 
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Gummi hat geschrieben:
dat gaid...hab ich früher mal versucht, die alte nummer platt dengeln und die oginole reinhämmern und gut ist.
wobei hier keiner angestiftet werden soll...


natürlich geht das, ich KANN auch meinem Nachbarn das Auto wegnehmen und damit eine Runde fahren, nur es hat ggf. entsprechende Konsequenzen. Alternativ KANN man auch das Nummernschild von einem anderen Motorrad dranschrauben, man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Wegen dem eher geringen Aufwand das anständig und legal zu machen würde ich das Risiko nicht eingehen.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 29. November 2017 18:14 
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kt1040
Matthieu hat geschrieben:
Feuereisen hat geschrieben:
Warum nicht das fehlerhafte Bauteil ausbessern....

Weil das öffentliche Anstiftung zu einer Straftat ist :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich kann es schlecht beurteilen, da ich die entsprechende Zulassungsstelle nicht kenne. Bei meiner Zulassungsstelle würde ich mir den Aufwand vom Feuereisen nicht machen.
Bei uns ist so ein Fahrzeug innerhalb von 15 Minuten mit der richtigen Rahmennummer zugelassen. Es ist eigentlich nur ne ganz normale Zulassung ohne vorhandene Fahrzeugpapiere.
Ich: "Müssen Sie nicht den Brief aufbieten?"
Zulassung: "Kann ich, muss ich aber nicht. Kommt doch eh nix bei so nem Fahrzeug raus."

Das Ganze ist aber 20 km weiter im nächsten Landkreis wieder ganz anders.


Stimmt, bei uns gibt es eine Aufbietung, kostet ca. 14 Tage Geduld, eine Eidesstattliche und etwas mehr Geld, dafür ist danach aber alles sauber inkl. neuer Papiere. Die alten Papiere und das Typenschild kannst Du dann immer noch einrahmen lassen oder verkaufen an jemanden, der die Grenze zwischen Mut und Leichtsinn etwas großzügiger auslegt.

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Every single life does matter!

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Nr.: 67 bei den Rundlampen

"Herr von Bülow, Sie sind nicht krank, nur alt!"


Fuhrpark: auf 2 Rädern: MZ ES300/1963, IWL Berlin/1962, 2xMZ ES300 (Baustelle) 1964 IWL Berlin Baustelle/1960
auf 3 Rädern: MZ ES300 mit Superelastik/1964
auf 4 Rädern: Nissan Bluebird T12 2.0 SLX Hatchback (1987), Mercedes V250d (2015) das neue Arbeitstier

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BeitragVerfasst: 30. November 2017 10:42 
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kt1040 hat geschrieben:
[quote="Matthieu"
Stimmt, bei uns gibt es eine Aufbietung, kostet ca. 14 Tage Geduld, eine Eidesstattliche und etwas mehr Geld, dafür ist danach aber alles sauber inkl. neuer Papiere. Die alten Papiere und das Typenschild kannst Du dann immer noch einrahmen lassen oder verkaufen an jemanden, der die Grenze zwischen Mut und Leichtsinn etwas großzügiger auslegt.


Warum sollte man das tun? Sowohl Typenschild als auch DDR-Papiere gehören ja zu dieser Maschine. Lediglich der Rahmen wurde mal gewechselt. Die Historie ist damit immer noch stimmig wenn auch der Ersatzrahmen einen Abzug in der B-Note gibt.

Wenn die Zulassungsstelle sich nicht darauf einlassen möchte ist die Aufbietung fällig. Wie geschrieben hat die Behörde bei meiner ETS unter exakt gleichen Voraussetzungen einfach neue Papiere ausgestellt weil der Rahmenwechsel zwar nicht im DDR-Brief dokumentiert war aber das ganze ihnen offenbar schlüssig erschien.

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BeitragVerfasst: 30. November 2017 11:01 
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otmar hat geschrieben:
kt1040 hat geschrieben:
[quote="Matthieu"
Stimmt, bei uns gibt es eine Aufbietung, kostet ca. 14 Tage Geduld, eine Eidesstattliche und etwas mehr Geld, dafür ist danach aber alles sauber inkl. neuer Papiere. Die alten Papiere und das Typenschild kannst Du dann immer noch einrahmen lassen oder verkaufen an jemanden, der die Grenze zwischen Mut und Leichtsinn etwas großzügiger auslegt.


Warum sollte man das tun? Sowohl Typenschild als auch DDR-Papiere gehören ja zu dieser Maschine. Lediglich der Rahmen wurde mal gewechselt. Die Historie ist damit immer noch stimmig wenn auch der Ersatzrahmen einen Abzug in der B-Note gibt.

Wenn die Zulassungsstelle sich nicht darauf einlassen möchte ist die Aufbietung fällig. Wie geschrieben hat die Behörde bei meiner ETS unter exakt gleichen Voraussetzungen einfach neue Papiere ausgestellt weil der Rahmenwechsel zwar nicht im DDR-Brief dokumentiert war aber das ganze ihnen offenbar schlüssig erschien.


Woher weißt Du, ob die Papiere und der Heckträger zum Rest gehören? Auch die könnten getauscht sein und der Rest zu ganz einer anderen Maschine gehören, oder?

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BeitragVerfasst: 30. November 2017 18:04 
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kt1040 hat geschrieben:
Woher weißt Du, ob die Papiere und der Heckträger zum Rest gehören? Auch die könnten getauscht sein und der Rest zu ganz einer anderen Maschine gehören, oder?


Das weiss ich natürlich nicht. Aber es gibt bisher auch keine Informationen die darauf hindeuten, dass um einen Heckträger mit Typenschild und dem zugehörigen DDR-Brief ein Motorrad zusammengebaut wurde. Also gehe ich davon nicht aus.

Interessant wäre:

1. Ob die Nummer des Motors mit der im Brief übereinstimmt?
2. Ob Produktionsangaben auf Einzelteilen zum Datum im Brief passen?

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BeitragVerfasst: 12. Dezember 2017 16:14 
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Moin ,

Also mein aktueller Stand, ich war auf der Zulassungstelle habe den,das mit dem Rahmenwechsel erklärt darauf habe ich ein Schriftstück bekommen mit dem ich zur Dekra gehen sollte damit ich dort meine alte Nummer eingeschlagen bekomme. Nächsten Tag natürlich gleich dort hin, der nette Herr sagte mir er macht das nicht weil es Schwachsinn wäre ich soll erstmal alles fertig zusammenbauen und dann nochmal zur 21er wiederkommen dann trägt er mir die neue Nummer einfach mit ein. Morgen ist es dann soweit dann werde ich euch neues berichten.


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BeitragVerfasst: 15. Dezember 2017 23:46 
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Was ist denn raus gekommen?

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BeitragVerfasst: 19. Dezember 2017 04:50 
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Ich habe die Ersatzrahmen Nummer als neue rahmennummer in den Papieren eingetragen bekommen damit verbunden eine §21 Abnahme. Dann nur noch auf die Zulassungsstelle neue papiere und fertig


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BeitragVerfasst: 21. Dezember 2017 13:52 
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du schreibst konntest mit dem Verkäufer kein kontakt herstellen. Hast du im Kaufvertrag nicht die Adresse und Ausweisnummer eingetragen? sowas gehört in jeden Kaufvertrag um evtl. bei beanstandungen eben den Verkäufer damit zu konfrotieren, spich da auf der Matte zu stehen und den kauf zu wandeln


zum Thema anstifften zu einer Straftat: laut MZ ist es erlaubt Reparaturschweißungen am Rahmen der ES bzw TS 150 vorzunehmen und da werden explizid auch die Motorhalter mit erwähnt. Dort steht nicht das der vordere linke der die Rahmennummer trägt nicht neu angeschweißt werden darf ergo könnte jeder findige Bastler sich so ein Teil kaufen anschweißen und dort die entsprechenden Originalen Rahmendaten übernehmen.

zum Thema HU das ist echt von Prüfer zu Prüfer und Organisation unterschiedlich vor Jahren war ich mit nem geliehenen Anhänger von ein Bekannten bei der HU auf der suche nach der FIn wurden wir beide nicht fündig ne Plakette gabs trotzdem, im Sommer war ich mit meiner TS bei der HU das ganze hat 5 min gedauert inkl. probefahrt nach abklopfen der Speichen und überprüfung der E- Anlage gabs ne Plakette ohne Prüfung der FIN


Fuhrpark: TS 150 Bj.82 (ex125) deluxe GESTOHLEN
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TS 150 Bj.76
yamaha xj60051j
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BeitragVerfasst: 23. Dezember 2017 23:31 
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Hallo!

Also ich bin gerade in dem selben Prozess:

Meine AWO hat auch einen nicht eingetragenen E- Rahmen.

Ich hab die fahrbereit gemacht, die DEKRA bestellt, der hat ein Gutachten nach § 21 gemacht. Wiederinbetriebnahme, Umbauten...).
Im Gutachten steht drin, Fahrgestellnr. abweichend vom Fahrzeugbrief.

Damit bin ich auf das Staraßenverkehrsamt, um die Karre zuzulassen.
Brief aus der DDR hatte ich ja, und auch so was wie einen halbwegs vollständigen Kaufvertrag.

Ich musste dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wann wo und von wem usw. ich das Motorrad gekauft habe.

In 3 Wochen kann ich die AWO zulassen, wenn die Fahrgestellnummer nicht auf irgendeiner Fahndungsliste steht oder schon zugelassen ist. Aber die Dame hat da schon fleissig im PC rumgetippt, da war wohl nichts.
Ich lasse mich da einfach überraschen.

Und ich kann auch nur raten, dass mit den Nummern rausfeilen / umschlagen zu unterlassen, ich kenne einen aktuellen Fall, da ging das ganz böse in die Hose. Das ist zwar wie ein 5er im Lotto, aber da hatte eben zufällig paar Wochen vorher jemand ein Motorrad mit der Nummer zugelassen.

_________________
Grüße, Steffen !


Fuhrpark: BK 350, ETZ 150, AWO,
Golf IV TDI, VW T4,
Ursus KSH

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