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cfilips hat geschrieben:Tja, nicht ganz korrekt aber auch nicht falsch.
Einen Teil II (Brief) gibt es hier nicht, entweder eine ABE, COC, oder EU-Konf...
Zudem war ja meine Frage auch eine andere: Ich haben meinen "Teil II" verloren!
cfilips hat geschrieben:Ja, habe es nun zusammen:
1. Bescheinigung von der Polizei besorgen (nicht gestohlen?)
2. bei den Bürgerdiensten mit dieser Bescheinigung und Perso vorsprechen
3. Bürgerdienste stellen eine Bescheinigung für den TÜV aus
4. dann zum TÜV (TÜV-Nord, GTÜ, DEKRA ...) gehen, TÜV erstellt ein Gutachten mit den technischen Daten
5. mit dem Gutachten wieder bei den Bürgerdiensten vorsprechen (darauf wird die Betriebserlaubnis erteilt)
6. Kennzeichen und Fahrzeugschein (Teil I) mitbringen, damit das Fahrzeug abgemeldet werden kann
7. BE (Nicht Teil II, sondern Betriebserlaubnis), FZ-Schein und Schild nach der Abmeldung in Empfang nehmen
Danke!
cfilips hat geschrieben:
4. dann zum TÜV (TÜV-Nord, GTÜ, DEKRA ...) gehen, TÜV erstellt ein Gutachten mit den technischen Daten
5. mit dem Gutachten wieder bei den Bürgerdiensten vorsprechen (darauf wird die Betriebserlaubnis erteilt)
ea2873 hat geschrieben:...da müsste evtl. schon was bei der Zulassungsstelle vorliegen...
cfilips hat geschrieben:Also, von Vollabnahme steht dort nichts!
Genau diese Liste ist zudem vom Amt gekommen.
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