von g-spann » 28. Juli 2018 15:04
Hi,
mal völlig abgesehen von der regelkonformen Geschichte:
Der LI, der mein G-spann abgenommen hat (ich hatte auch solche Treckerrückleuchten links und rechts) sagte mir: "Ist zwar nicht verboten, aaaber, die Möglichkeit besteht durchaus, dass man mit der Position des linken Blinkers mitten im Rücklicht des Motorrads die Autofahrer überfordert; die schnallen dann nicht, dass du links abbiegen willst, weil sie einen Blinker links vom Rücklicht erwarten und das in der Mitte blinkende Rücklicht nicht zwangsläufig als Abbiegezeichen verstehen..."
Naja, fand ich nicht völlig unvorstellbar (mir ist Ähnliches mit Ochsenaugen als alleinigen Blinkern kurz vorher passiert, mit Unfallfolge, versteht sich
), ich hab dann die Blinkerkammer tot gelegt, rotes Klebeband drauf gepappt und die originale "Duschbrause" wieder angebaut...
Gruß aus dem Niederbergischen,
Gerd
OT-Altbier-Partisane
Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)
Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
G-spann MZ 500 Country/1995 an Superelastik/1983,
Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
Honda XRV 750 Africa Twin/1999,
Honda XL600V Transalp/1989,
Jialing JH 600 BA/2016
alle angemeldet und laufen
Baustelle:
Yamaha XS400SE (US)/1981