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Alte Katze hat geschrieben: Kann ich die Kappe auf dem ersten Foto auch fahren, ohne Ärger zu bekommen?
Robert K. G. hat geschrieben: Jede Ami Kiste ist Lichttechnisch ein Wunderwerk deutschen Zulassungsrechts. Meist blinken da Rückfahrscheinwerfer, Standlichter sind gelb usw. Wie gesagt... „so wie“ ist das Zauberwort.
Gruß
Robert
ftr hat geschrieben:Bei der kleinen TS können die Vibrationen dazu führen, dass die Löcher der Schrauben ausbrechen. Deshalb will ich jetzt mal an zwei Exemplaren einen Test mit Zweikomponentenharz machen und dann sehen, ob man die wirklich reparieren kann.
Robert K. G. hat geschrieben:Nur so als Hinweis:
Ein Polizist ist kein amtlich anerkannter Prüfer! Somit darf er kein Fahrzeug still legen, er darf es nur zu Beweissicherung abschleppen lassen.
Das hat zur Folge, dass man die Fahrt zu einer Prüfstelle zu christlichen Zeiten verlangen kann. Ein einfaches fehlendes Prüfzeichen rechtfertigt kein festsetzen des Fahrzeuges zur Beweissicherung, da keine unmittelbare Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht.
schrauberschorsch hat geschrieben:Dies gerade bei Motorrädern wegen der Pflicht, auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
TS-Jens hat geschrieben:Korrigier mich wenn ich das falsch in Erinnerung habe, aber ist bei der Lichtpflicht nicht nur vom Abblendlicht bzw. einer Tagfahrleuchte die Rede, aber nicht vom Rücklicht?!
schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn sich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle an dem fehlenden oder, wie oben, unzulässigen Prüfzeichen stört und das Moped abschleppen lässt, ist die Fahrt zu Ende, das Moped weg und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Was es bringen soll, auf eine Fahrt zur Prüfstelle zu bestehen, verstehe ich nicht. Der Prüfer wird feststellen, dass das Prüfzeichen unzulässig ist, damit das Rücklicht nicht zulässig ist und das Moped stilllegen. Die Fahrt ist zu Ende, das Moped weg und weiterer Ärger vorprogrammiert.
schrauberschorsch hat geschrieben:Mag sein, dass die Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, sich nur auf Licht "vorne raus" bezieht. Darauf dürfte es bei der Rücklichtproblematik aber wohl auch nicht ankommen...
schrauberschorsch hat geschrieben:...Ob man tatsächlich Ärger bekommt und wie weit der reicht, hängt auch immer irgendwo vom Kontrolleur ab...
schrauberschorsch hat geschrieben:...ist kein Rücklicht mit Prüfzeichen vorhanden und in den Papieren keine Sondergenehmigung eingetragen, ist die Betriebserlaubnis erloschen...
schrauberschorsch hat geschrieben:...Ein Rücklicht ist vorgeschrieben. Ab einem bestimmten Stichtag (Datum habe ich gerade nicht im Kopf) durften an neune Mopeds nur noch Rücklichter mit Prüfzeichen verbaut werden...
TS-Jens hat geschrieben:...Es gab doch auch etliche Motorräder mit "Tagfahrschaltung" wo nur der vordere Scheinwerfer eingeschaltet wird.
schrauberschorsch hat geschrieben:Das mit der konkreten Gefahr durch die Änderung der Fahrzeugbeschaffenheit ist so eine Sache. Eine konkrete Gefahr ist NICHT erforderlich für das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Es reicht nach der StVZO aus, dass die Veränderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Diese Anforderungen sind deutlich niedriger. Argumentativ lässt sich das bei Verwendung eines Rücklichts ohne Prüfzeichen herleiten, z.B. dadurch, dass das Rücklicht nicht gleichmässig leuchtet, zu hell oder zu dunkel leuchtet und aus dem unbekannten, da ungeprüften "Leuchtverhalten" jedenfalls bei Dunkelheit auch für Dritte ein Risiko entsteht...
schrauberschorsch hat geschrieben:...Letztlich ist das alles dann egal, wenn man an einen Kontrolleur gerät, der das eng auslegt und das Fahrzeug stillegt...
schrauberschorsch hat geschrieben:...In Achims Fall mit den Leuchtbändern an den Seitenkoffern wurde auch eine Gefährdung angenommen (die sich im Bussgeld niedergeschlagen hat), obwohl die Bänder im Zeitpunkt der Kontrolle nicht blinkten und keine Gefahrensituation gegeben war.
Feuereisen hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn sich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle an dem fehlenden oder, wie oben, unzulässigen Prüfzeichen stört und das Moped abschleppen lässt, ist die Fahrt zu Ende, das Moped weg und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Was es bringen soll, auf eine Fahrt zur Prüfstelle zu bestehen, verstehe ich nicht. Der Prüfer wird feststellen, dass das Prüfzeichen unzulässig ist, damit das Rücklicht nicht zulässig ist und das Moped stilllegen. Die Fahrt ist zu Ende, das Moped weg und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Ein Rücklicht ohne fehlendes Prüfzeichen ist aber kein gravierender Mangel der die Fahrsicherheit beeinträchtgt. Von daher ist eine sofortige Stillegung oder Verbringen zur amtlichen Prüfstelle nicht gerechtfertigt. Dafür gibt es maximal einen Mängelschein mit der Aufforderung den Mangel zu beheben und das Fahrzeug dann bei einer Prüfstelle /Polizeiabschnitt vorzuführen. Selbst mit nem gebrochenen oder nicht mehr vorhandenen Rücklichtglas (infolge von Unfall o.ä.) ist die Weiterfahrt möglich.
Ausgestellte Mängelscheine bekomme ich ab und an für Umbauten die nicht eintragungsfähig sind. Hatte ich früher mit dem Trabant z. Bsp. sehr oft, weil die weißen "Tuningrücklichtkappen" keinerlei Prüfzeichen hatten - originale Kappen dran, vorgeführt, Obolus bezahlt und wieder umgetauscht... Selbst nicht eingetragene Reifengrößen, fehlende Spiegel, Schutzbleche etc. haben bisher nur Mängelscheine nach sich gezogen.
schrauberschorsch hat geschrieben:...eine zu erwartende Gefährdung fordert. Letzteres ist weiter gefasst, damit leichter zu bejahen.
Guesi hat geschrieben:Bei der Erteilung eines Prüfzeichens wird ja z.B. die Sichtbarkeit geprüft. Es kann also durchaus eine Gefährdung vorliegen, wenn z.B. die Lichtdurchlässigkeit nicht im erforderlichen Maß gegeben ist und der nachfolgende Verkehr das Bremslicht zu spät sieht.
Ob das bei der Nachfertigung der Fall ist kann ich natürlich nicht sagen.
Ein Prüfzeichen ist meistens auch eine Frage des Geldes. Da sind schnell ein paar Tausender weg. Und da Nachfertigungen ja immer billig sein müssen, macht das eben fast keiner...
Da es mittlerweile ja verboten ist, solche Teile ohne Prüfzeichen anzubieten (also ist das was der Händlerkollege mit dem Nachbaurücklicht macht, illegal), wird wohl in Zukunft der ein oder andere Kollege solche Teile wohl oder übel auch prüfen lassen bei einer Nachfertigung. Ob sich das rechnet muß jeder für sich entscheiden...
Ich für meine Person werde mich wohl nicht an sowas dran wagen...
Hab erst vor kurzem 100 Stück der originalen Lichter gekauft
ftr hat geschrieben:Gibt es vielleicht Anstrengungen von Herstellern, für die gleich aussehenden Nachbauten eine Zulassung zu bekommen.
trabimotorrad hat geschrieben:Feuereisen hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn sich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle an dem fehlenden oder, wie oben, unzulässigen Prüfzeichen stört und das Moped abschleppen lässt, ist die Fahrt zu Ende, das Moped weg und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Was es bringen soll, auf eine Fahrt zur Prüfstelle zu bestehen, verstehe ich nicht. Der Prüfer wird feststellen, dass das Prüfzeichen unzulässig ist, damit das Rücklicht nicht zulässig ist und das Moped stilllegen. Die Fahrt ist zu Ende, das Moped weg und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Ein Rücklicht ohne fehlendes Prüfzeichen ist aber kein gravierender Mangel der die Fahrsicherheit beeinträchtgt. Von daher ist eine sofortige Stillegung oder Verbringen zur amtlichen Prüfstelle nicht gerechtfertigt. Dafür gibt es maximal einen Mängelschein mit der Aufforderung den Mangel zu beheben und das Fahrzeug dann bei einer Prüfstelle /Polizeiabschnitt vorzuführen. Selbst mit nem gebrochenen oder nicht mehr vorhandenen Rücklichtglas (infolge von Unfall o.ä.) ist die Weiterfahrt möglich.
Ausgestellte Mängelscheine bekomme ich ab und an für Umbauten die nicht eintragungsfähig sind. Hatte ich früher mit dem Trabant z. Bsp. sehr oft, weil die weißen "Tuningrücklichtkappen" keinerlei Prüfzeichen hatten - originale Kappen dran, vorgeführt, Obolus bezahlt und wieder umgetauscht... Selbst nicht eingetragene Reifengrößen, fehlende Spiegel, Schutzbleche etc. haben bisher nur Mängelscheine nach sich gezogen.
...das kann aber auch ganz böse in die Hose gehen: viewtopic.php?f=118&t=82497
Robert K. G. hat geschrieben:Guesi hat geschrieben:Bei der Erteilung eines Prüfzeichens wird ja z.B. die Sichtbarkeit geprüft. Es kann also durchaus eine Gefährdung vorliegen, wenn z.B. die Lichtdurchlässigkeit nicht im erforderlichen Maß gegeben ist und der nachfolgende Verkehr das Bremslicht zu spät sieht.
Ob das bei der Nachfertigung der Fall ist kann ich natürlich nicht sagen.
Ein Prüfzeichen ist meistens auch eine Frage des Geldes. Da sind schnell ein paar Tausender weg. Und da Nachfertigungen ja immer billig sein müssen, macht das eben fast keiner...
Da es mittlerweile ja verboten ist, solche Teile ohne Prüfzeichen anzubieten (also ist das was der Händlerkollege mit dem Nachbaurücklicht macht, illegal), wird wohl in Zukunft der ein oder andere Kollege solche Teile wohl oder übel auch prüfen lassen bei einer Nachfertigung. Ob sich das rechnet muß jeder für sich entscheiden...
Ich für meine Person werde mich wohl nicht an sowas dran wagen...
Hab erst vor kurzem 100 Stück der originalen Lichter gekauft
Warum ist ein Verkauf illegal wenn die Rücklichtkappen ohne Prüfzeichen eintragungsfähig sind? Bei der HU werden sie jedenfalls nicht bemängelt. In allen Punkten sind sie identisch zu den originalen, halt ohne Prüfzeichen.
Dieses ist aber eigentlich auch sinnfrei, da es das BSKL 100 in der BRD nicht gab. Die TS 125/150 hatte in der BRD ein BSKL 98 mit gesondertem Reflektor. Erst das BSKL 120 konnte in der BRD ohne Änderungen montiert werden.
Folge ich also deiner Argumentation, darfst du deine „TS Kappen“ nur an Fahrzeugen mit KTA Betriebserlaubnis oder im Ausland verkaufen. Ansonsten handelst du auch damit illegal...
Die einzige saubere Lösung wäre also nur die Umrüstung auf das BSKL 120, wie es sie bei den letzten TS 125/150 Original gab.
Gruß
Robert
Robert K. G. hat geschrieben: wie eben auch der Verkauf von (roten!!!) Kappen ohne Prüfzeichen legal ist.
Gruß
Robert
Guesi hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben: wie eben auch der Verkauf von (roten!!!) Kappen ohne Prüfzeichen legal ist.
Gruß
Robert
Hier ein Zitat der IT-Recht-Kanzlei(https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-g ... stvzo.html):
Vielen Anbietern von Fahrzeugteilen ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Ansonsten besteht ein Vertriebsverbot - selbst für den Fall, das in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen wird, dass die Fahrzeugteile nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind.
Es ist also NICHT legal, solche Teile ohne Prüfzeichen zu verkaufen....
Wie würde die Sendung mit der Maus sagen:
Klingt komisch, ist aber so....
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