frimelfritze hat geschrieben:.... Es muss doch auch Grenzen für die Allmächtigkeit des Prüfers geben!
Natürlich gibt es Grenzen für deren eingebildete Allmacht.
Gott sein Dank leben wir in Deutschland und nicht auf dem Balkan. Fahrzeuge geniessen, wie alle technischen Installationen Bestandsschutz. Da heißt, Fahrzeuge sind für den Verkehr zugelassen, wenn sie in Form und Ausrüstung den am Tag der Erstzulassung gültigen Regeln entsprechen. Was bedeutet, eine in der DDR enstmalig zugelassene Emme muß der STVZO der DDR entsprechen.
Dem Halter obliegt es den Nachweis zu führen wo die Erstzulassung erfolgte. Lästigerweise haben die Zulassungsbehörden dies meisten nicht in die West-Briefe eingetragen, so bleibt nur der Weg über eine, leider kostenplichtige, KBA-Auskunft.
Der Tüffer muß dann eben mal arbeiten für das viele Geld was erkassiert und sich die entsprechenden Regelwerke beschaffen. Meistens liegen die in den Prüfstellen vor.
Also, laßt euch nicht mit scheinbar profunden Auskünften nach Hause schicken, sondern fragt immer: "wo steht das"! Auch das muß müssen die mitteilen. Wenn man sich sicher ist - immer ne dicke Lippe riskieren, klein beigeben kann man immer noch. Und Ermessensspielraum haben die Prüfer in diesen Fällen keinen. Anders als bei Umbauten und wenn es "nur" Speichen sind.
Man stelle sich vor es käme ein TÜV auf die Idee, und würde bei einem Ford "T" Sicherheitsgurte und nen Kat. verlangen......