Ich habe eine Maschine, die bereits in der BRD zugelassen war, neu aufgebaut. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Rahmen verzogen ist. Daher habe ich mir einen anderen Rahmen besorgt - bei Baujahr 1967 ist das zwangsweise ein gebrauchter.
Alles ist mit Kaufvertrag abgeschlossen worden, nix Handschlag und fertig. Für das neue Moped habe ich auch schon mal ein neues Typenschild anfertigen lassen, natürlich mit der neuen Rahmennummer.
Nun hatte ich mein Schatzi in der Werkstatt meines Vertrtauens wegen der Abnahme - sollte ja kein Ding sein, die alte Zulassung vom Vorgänger habe ich und den letzten Prüfbericht.
Aber nun macht der Prüfer dumm, da ein anderer Rahmen verbaut wäre, der nicht in den Papieren steht. Ich habe ihm erklärt, dass das genau der Sinn der Aktion wäre, da ich ja für die Wiederzulassung und Umschreibung der Rahmennummer ja einen frischen TÜV brauchte. Er ist aber der Meinung, das geht gar nicht, weil die Nummer nicht mit der Zulassung übereinstimmt und außerdem ein anderes Typenschild, mit ner Nummer, die nicht in der Zulassung steht, dran ist.
Nun sitze ich in der
und habe versucht die Sache zu erklären. Er meint aber, einziger Weg wäre eine Vollabnahme nach §21 und die alte Zulassung könnte ich wegschmeißen, was ich aber als unsinnig empfinde, da sie ja schon zugelassen war und lediglich der Rahmen gewechselt wurde, ein Vorstellung zum TÜV mit verzogenem Rahmen wäre ja auch nicht sinnvoll. Leider war er dann plötzlich in Eile, und heute gar nichts mehr - bla, bla, bla.

Besser kann man Deutschland nicht beschreiben. 



lohnt sich dieser Aufwand bei einem Chinaroller? ... also wir reden hier nicht um eine CZ aus 1954 , sondern in dem Fall über ein chinesisches Massenprodukt ...?
