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Moderator: Moderatoren
nach § 72 Absatz 1 StVZO: Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile
und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012
erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung
geltenden Vorschriften fort.
Alt68er hat geschrieben:da mein Lenker auch zu kurz für die Blinker ist - denn dann ist kein Platz mehr für den Spiegel
ea2873 hat geschrieben:nett vom Prüfer, immerhin hat er dich nicht abgezockt und dann wegen der fehlenden Blinker durchfallen lassen.
Die ES150/1 wurde ab Werk und bei Erteilung der Betriebserlaubnis nun mal mit Blinkern ausgestattet, somit müssen da auch welche ran.
EmmasPapa hat geschrieben:Hattest Du hier nur rumprobiert, oder warum ist da links ein Blinker? viewtopic.php?f=23&t=73983#p1426461
Rechts sieht das wirklich sehr kurz aus.
Alt68er hat geschrieben:...Ich glaube, wenn manche über "Bestandsschutz" sprechen, beziehen sie sich darauf - im Endeffekt soll hier (so wie ich's verstanden habe), geregelt werden, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen sei - nämlich dass diese weiterhin gültig sind, sofern die Erlaubnisse vor dem aufgeführten Datum erteilt wurden...
Alt68er hat geschrieben:Anscheinend gab es 1956, 1964 und 1982 Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung der DDR. Zuerst schaute ich mir die 82'er an - dort in §19 war eindeutig von Blinkerpflicht die Rede - hinten und vorn. Mist - dann eben die 64'er! - Aber oweh! - Auch hier war eindeutig zu lesen, dass Blinker Pflicht sind (§62) - Schade, denn genau diese StVO wäre für eine angenommen Erst-Betriebserlaubnis die richtige gewesen. Die 56'er brauchte ich nun gar nicht mehr anzuschauen - hab ich aber trotzdem gemacht - hier waren Blinker noch keine Pflicht für Krafträder.
Oldimike hat geschrieben:nach § 72 Absatz 1 StVZO: Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile
und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012
erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung
geltenden Vorschriften fort.
Das habe ich erst mal gefunden
Quelle ist hier
klick
Alt68er hat geschrieben:Servus,
ja, hab grad dreckige, ölige Hände und versuche Blinker zu montieren - Verdacht hat sich bestätigt - der Lenker scheint links gekürzt und es wurde ne Art Klemmhülse für den (nicht serienmäßigen) Außenspiegel reingehämmert. Keine Ahnung, wie ich das Teil wieder rausbekommen soll. Braucht man wahrscheihnlich einen Abzieher oder muss den Lenker demontieren und von der anderen Seite wieder durchhämmern. Ich schau mal, ob ich ne Gewindestange in der Größe finde, dann kann ich mir selbst nen Abzieher bauen. Um einen Spiegel mit Klemmschelle zu montieren, muss ich wahrscheinlich dann etwas vom Griffgummi wegschneiden. Schiet.
Viel Aufwand, herrje!
Gruß
3einhalb hat geschrieben:Na nee , ich meine Modelle die es ohne Blinker zu kaufen gab . Bis wann gab es so etwas denn ? Ausser Mopeds ?
Ralf
3einhalb hat geschrieben:Na nee , ich meine Modelle die es ohne Blinker zu kaufen gab . Bis wann gab es so etwas denn ? Ausser Mopeds ?
Durfte man zB gefühlt in den 80ern ne TS 250 ohne Blinker fahren ?
Ralf
3einhalb hat geschrieben:Ok , danke dir . Wenn es Prospekte ohne Blinker gab , dann reicht mir das als Nachweis . Wir tun ja nur als ob .....
Ralf
3einhalb hat geschrieben:...Bis wann konnte man in der damaligen DDR ohne Blinkanlage am Motorrad legal herumfahren ? (gefühlte Legalität reicht mir auch )...
Mechanikus hat geschrieben:Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert.
Und die Opas, die nie so ein Moped fahren wollten weil sie immer noch ihrer 98er Wanderer hinterhertrauerten, haben am nagelneuen Star erstmal die Blinker mit der Eisensäge "demontiert", wenn sie zum dritten Mal damit an der Schuppentüre hängen geblieben waren. Und das haben sie den ABV auch so ins Gesicht gesagt. Aber die sind auch noch mit Bommelmütze anstatt Helm gefahren und keiner hat was gesagt.
Mechanikus hat geschrieben:Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert...
CJ hat geschrieben:Mechanikus hat geschrieben:Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert...
Da gabs zumindest bei uns in der Gegend immer mal wieder Ärger, wegen der runtergedrehten Blinker. Nach dem Motto: "wenn dran, dann müssen sie auch funktionieren". Abbauen war dagegen akzeptiert.
flotter 3er hat geschrieben:Mechanikus hat geschrieben:Und selbst bei Mopeds hat sich kaum jemand, wenn die Batterie das Zeitliche gesegnet hatte, die Mühe gemacht, die Blinker abzubauen. Die wurden einfach mit der Streuscheibe nach unten gedreht und damit "Außer Betrieb" signalisiert.
Und die Opas, die nie so ein Moped fahren wollten weil sie immer noch ihrer 98er Wanderer hinterhertrauerten, haben am nagelneuen Star erstmal die Blinker mit der Eisensäge "demontiert", wenn sie zum dritten Mal damit an der Schuppentüre hängen geblieben waren. Und das haben sie den ABV auch so ins Gesicht gesagt. Aber die sind auch noch mit Bommelmütze anstatt Helm gefahren und keiner hat was gesagt.
Also bei mir nicht. In Berlin waren die Grünknechte schon etwas repressiver. Ich habe mit meinem SR 2 auch 2 Stempel kassiert - wg. Geschwindigkeit... In Sachen Helm waren die aber tatsächlich auch sehr aufmerksam! Dafür habe ich für meinen Star einen Mängelschein bekommen wg. falschem Lenker - war aber nur die Abdeckung weg. Trotzdem meinte der Knecht, da gehöre sowas wie ein Fahrradlaneker ran, mit Konus...
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